Spannungsprüfer

An unter Spannung stehenden aktiven Teilen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf im Regelfall nicht gearbeitet werden. Unter Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln muss der spannungsfreie Zustand hergestellt werden:

  • freischalten
  • gegen Wiedereinschalten sichern
  • Spannungsfreiheit feststellen
  • erden und kurzschließen
  • benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken.

Untersuchungen haben ergeben, dass sich die meisten schweren Elektrounfälle nicht ereignet hätten, wenn die Arbeitsstelle vorher auf Spannungsfreiheit geprüft worden wäre. Diese Prüfung wird mit Hilfe von Spannungsprüfern vorgenommen. Es muss immer allpolig, d. h. jeder einzelne Leiter, geprüft werden.

Spannungsprüfer für Anlagen bis 1.000 V sind in der Regel Geräte zum zweipoligen Anlegen an Anlageteile. Entweder wird die vorhandene Spannung durch eine aufleuchtende Glimmlampe, durch ein Messgerät oder durch eine Leuchtdiode angezeigt. Mit solchen zweipoligen Geräten lässt sich auch annähernd die Höhe der Spannung ermitteln.

Zum Prüfen von Teilen einer Wechselspannungsanlage gibt es auch einpolige Geräte, die den DIN VDE-Bestimmungen entsprechen. Bei ihrer Verwendung ist jedoch zu beachten, dass die Wahrnehmbarkeit der Anzeige durch ungünstige Beleuchtungsverhältnisse, z. B. an hellen Orten, oder bei isolierenden Fußbodenbelägen beeinträchtigt werden kann. Außerdem sind einpolige Spannungsprüfer nur für Spannungen bis 250 V zugelassen.

Spannungsprüfer für Anlagen über 1 kV sind einpolig. Sie zeigen vorhandene Spannung durch das Aufleuchten einer Lampe oder durch ein anderes optisches oder akustisches Signal an. Solche Spannungsprüfer dürfen nur an Anlagen verwendet werden, deren Netzspannung in die auf dem Gerät angegebenen Grenzen fällt. Außerdem sind ggf. die auf dem Spannungsprüfer genannten Anwendungsbeschränkungen - "Nur in Innenanlagen verwenden" oder "Bei Niederschlägen nicht verwenden" - zu beachten.

Spannungsprüfer mit Glimmlampenanzeige dürfen nur in Innenanlagen mit Beleuchtungsstärken bis 1.000 lx verwendet werden. In helleren Räumen und im Freien reicht die Leuchtkraft von Glimmlampen für eine sichere Wahrnehmbarkeit nicht aus. Für diese Bereiche gibt es Spannungsprüfer mit Glühlampen, Leuchtdioden oder akustischen Anzeigen.

Vor jedem Einsatz ist die Funktionsfähigkeit der Spannungsprüfer zu überprüfen. Sie müssen außerdem auf augenfällige Mängel kontrolliert werden. Nicht an jeder Arbeitsstelle aber kann die einwandfreie Anzeige eines Spannungsprüfers festgestellt werden. Schadhafte Anzeigegeräte können zu einer lebensgefährlichen Fehlanzeige führen. Deshalb gibt es Spannungsprüfer mit einer Eigenprüfvorrichtung, mit der wichtige Funktionen des Anzeigegeräts ohne äußere Spannungsquellen geprüft werden können.

Besitzen Spannungsprüfer eingebaute Energiequellen, müssen sie bis zur Erschöpfung der Energiequellen eindeutig anzeigen; es sei denn, ihr Gebrauch wird durch selbsttätiges Abschalten oder durch die Anzeige "Nicht betriebsbereit" begrenzt.

Bei Freileitungen mit Spannungen von 220 kV und 380 kV können auch berührungslos wirkende Spannungsprüfer eingesetzt werden.

Spannungsfreiheit feststellen dürfen nur Elektrofachkräfteoder unterwiesene Personen. Die Geräte müssen geeignet sein, was z. B. daran zu erkennen ist, dass sie das GS-Zeichen tragen. Die Benutzung behelfsmäßiger Mittel ist verboten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de