Schülerunfallversicherung

"Unternehmer" einer Schule ist zum einen der Träger des Sachaufwands, z. B. der Bürgermeister, Stadtdirektor, zum anderen der Schulleiter. Man unterscheidet zwischen dem äußeren Bereich (sächliche Einrichtungen wie Gebäude, Schulhof, Sporthalle und die Innenausstattung) und dem inneren Bereich (Organisation der schulischen Veranstaltungen, des Unterrichts, der Pausengestaltung, dem Schulausflug). Dementsprechend sind für beide Bereiche Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. In der Regel ist dies für den äußeren Bereich der Schulhausmeister und für den inneren Bereich ein Lehrer, z. B. der Sportlehrer.

Bei etwa 17,4 Millionen versicherten Personen ereignen sich jährlich rund 1,5 Millionen Unfälle. Rund die Hälfte der Unfälle ereignet sich beim Schulsport, ein Drittel während der Pause. Etwa ein Zehntel der Unfälle ereignet sich auf dem Schulweg. Viele dieser Wegeunfälle sind überdurchschnittlich schwer und führen oftmals zu bleibenden Schäden mit Rentenzahlungen. Zuständig für die Schülerunfallversicherung sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Für die Prävention ist besonders das Gruppenverhalten von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen. Neben einer sicheren technischen Einrichtung kommt deshalb der Risikoerziehung, der Gesundheitsförderung, der Gewaltprävention und dem Training des richtigen Verhaltens im Straßenverkehr eine besondere Bedeutung zu.

Häufige bauliche Mängel sind zu niedrige Geländer als Absturzsicherung und leicht brechende Verglasungen auf Grund falscher Werkstoffauswahl. Zur Verhütung von Unfällen auf dem Pausenhof bietet es sich an, bestimmte Nutzbereiche (Ruhezonen, Spielbereiche) räumlich voneinander zu trennen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de