Altlastensanierung / Sanierung von Altlasten

Bei der Altlastensanierung geht es üblicherweise um die Beseitigung von Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen aus Standorten, baulichen Anlagen, Gegenständen, Boden, Wasser und Luft (kontaminierte Bereiche). In diesem Sinne handelt es sich um Bauarbeiten.

Problematisch ist dabei besonders die Tatsache, dass neben den bekannten Stoffen auch unbekannte Stoffe und Verbindungen bzw. Gemische auftreten können. Deshalb ist es erforderlich, möglichst genaue Kenntnisse über die jeweilige Gefahrstoffsituation zu haben. Kenntnisse über das Gefährdungspotenzial ist Voraussetzung für eine umfassende Ausschreibung. In ihr sind Schutzmaßnahmen wegen des besonderen Umfangs als eigenständige Leistungspositionen aufzuführen. Mustertexte für die Ausschreibung sind über den Fachausschuss "Tiefbau" bei der Tiefbau-Berufsgenossenschaft zu beziehen.

Im Rahmen der Arbeitsvorbereitung sind Betriebsanweisungen zu erstellen, die neben den üblichen Angaben auch solche über die Entsorgung bzw. Beseitigung von Abfällen und über mögliche Beeinträchtigungen der Umgebung und deren Bewohner, vor allem auch beim Auftreten von Besonderheiten, enthalten. In diesem Zusammenhang spielen die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und die begleitenden und nachgehenden Untersuchungen eine besondere Rolle.

Ausführung der Sanierungsarbeiten

Bezüglich der Ausführung der Sanierungsarbeiten ist besonders auf körperlich und fachlich geeignetes Personal Wert zu legen. Die fachliche Eignung wird durch entsprechende Unterweisungen, Aus- und Fortbildung gefördert.

Bei der Einrichtung von Baustellen sind u. a. folgende Punkte zu berücksichtigen:

  • Abgrenzung des Baugeländes
  • Geräte-, Fahrzeug- und Personalschleusen
  • Unterkünfte, Sanitär- und Pausenräume
  • Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • Aufbewahren und Reinigen von Arbeitsgeräten
  • Einrichtungen zur Messung und Überwachung von Gefahrstoffen.

Der persönliche Schutz der Beschäftigten sollte - wie sonst auch - dadurch gewährleistet werden, dass in der beschriebenen Reihenfolge dafür gesorgt wird, dass

  • möglichst keine Gefährdungen entstehen,
  • möglichen Gefährdungen durch technische Maßnahmen bzw. günstige Gestaltung des Arbeitsablaufs begegnet wird und
  • nur, wenn die ersten beiden Möglichkeiten nicht greifen, persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Die "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit - Kontaminierte Bereiche" enthalten eine Zusammenfassung der in vielen verschiedenen Regelwerken vorhandenen relevanten Bestimmungen.

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