Rettungstransporte

Nur wenige große Betriebe verfügen über werkseigene Kranken- oder Rettungstransportwagen. In der Regel muss der öffentliche Rettungsdienst in Anspruch genommen werden. Das öffentliche Rettungssystem besteht aus zentralen Rettungsleitstellen und Rettungswachen. Die Rettungsleitstellen nehmen den Notruf entgegen und informieren die nächstgelegenen Rettungswachen, die den Notfallort anfahren. Wenn die Situation es erfordert, wird das "Rendezvous-Verfahren" eingeleitet, d. h. der Notarzt und der Rettungstransportwagen fahren den Einsatzort von verschiedenen Stellen aus an, oder die Luftrettung wird z. B. mit Rettungshubschraubern angefordert. Voraussetzung für den Transport (Abbildung)eines Verletzten ist seine Transportfähigkeit. Bei schweren Unfällen sollte grundsätzlich ein Arzt darüber und über die geeignete Transportart entscheiden. Wo der Arzt oder öffentliche Rettungsdienst den Verletzten oder Notfall-Patienten übernimmt, richtet sich nach Art und Schwere der Verletzung bzw. Erkrankung sowie den betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten. Bei Arbeitsunfällen muss der Verletzte unter Umständen an einen sicheren oder für den Rettungsdienst zugänglichen Ort gebracht oder Notfall-Patienten zunächst in den betrieblichen Erste-Hilfe-Raum (Sanitätsraum) gebracht werden. Hierfür müssen Rettungstransportmittel zur Verfügung stehen.

Betriebliche Rettungstransportmittel sind z. B. Krankentragen. Für die Bergung aus engen Räumen gibt es spezielle Vakuummatratzen, Grubenschleifkörbe, Höhentragen, Krankentransporthängematten, Tragegurte und -säcke. Der Standort der Rettungstransportmittel ist mit dem Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen "Krankentrage (Abbildung)" zu kennzeichnen. Um einen schnellen Rettungstransport zu gewährleisten, sollten Rettungsleitstellen bzw. Institutionen, die Rettungstransporte durchführen, mit konkreten Angaben (Telefonnummer etc.) im Alarmplan stehen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de