Quarz

Viele Materialien enthalten freie Kieselsäure, z. B. Bimsstein, Erdfarben (Mineralfarben), Formsand, Granit, Grauwacke, Kieselerde, Kieselkreide, Kieselschiefer, Kieselgur, Quarzit, Sandstein und Schamotte. Auch silikathaltiges Material, wie z. B. Talkum, enthält gebundene Kieselsäure und kann gefährlich sein. Durch Einatmen von Quarzstaub kann eine Quarzstaublungenerkrankung - Silikose - entstehen. Am gefährlichsten ist der ganz feine, mit bloßem Auge nicht erkennbare Staub, da dieser über die Atemwege bis in die Lunge gelangt, sich dort ablagert und allmählich das Lungengewebe atmungsunfähig macht. Die Gefährdung ist umso größer, je intensiver die Staubentwicklung, je größer der Anteil an lungengängigen Teilchen und je höher der Gehalt an freier Kieselsäure ist. Die Silikose entwickelt sich im Allgemeinen langsam. Auch nach Wegfall der Staubeinwirkung kann sie fortschreiten. Silikosegefahr besteht z. B. im Bergbau, bei der Steingewinnung, Steinbe- und -verarbeitung, in Schleifereien, in Formereien, Gussputzereien, beim Sandstrahlen, in Quarz- und Schamottefabriken, in grob- und feinkeramischen Betrieben sowie in Scheuer- und Putzmittelfabriken. Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte alveolengängigen Stäuben aus kristallinem Siliciumdioxid in Form von Quarz oder Cristobalit ausgesetzt sind, werden nach der TRGS 906 "Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV" als krebserzeugend der Kategorie 1 oder 2 bezeichnet. Zu den Schutzmaßnahmen zählen: dicht geschlossene Apparaturen, sehr gute Raumentlüftung, wirksame Staubabsaugung an den Entstehungs- bzw. Austrittsstellen, Mechanisierung der Arbeitsvorgänge, Tragen von Atemschutzfiltern der Stufe 2. Stoffe, die Kieselsäure enthalten, können z. T. auch ersetzt werden. Z. B. können statt Quarzsand metallische Strahlmittel zum Strahlen verwendet werden. Schutzbestimmungen bestehen im Einzelnen für:
  • den Umgang mit Stoffen in der keramischen, feuerfesten oder Glas-Industrie, bei dem silikogener Staub entstehen kann
  • die Bearbeitung von Gegenständen mit Strahlmitteln, die mehr als 2 Gew.-% an freier kristalliner Kieselsäure enthalten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de