Produkthaftung

Die Produkthaftung verpflichtet den Hersteller eines Produkts zum Ersatz des Schadens, der durch die Benutzung seines fehlerhaften Produktes entstanden ist. Zum 1. 1.1990 musste das auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) basierende verschuldensabhängige Haftungsrecht entsprechend der EG-Produkthaftungs-Richtlinie in ein verschuldensunabhängiges Haftungsrecht überführt werden. Bis dahin musste der durch ein Produkt Geschädigte (Betreiber) für den Erhalt von Schadenersatz dem Schädiger (Hersteller) eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und somit ein Verschulden bei der Herstellung des Produkts nachweisen; nach jetzigem Recht liegt die Beweislast beim Hersteller. Er haftet unabhängig von seiner Schuld für Schäden, die durch sein fehlerhaftes Produkt entstanden sind. Wird jemand durch den Fehler eines Produkts getötet, verletzt oder in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder wird eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, den entstehenden Schaden zu ersetzen. Im Fall der Sachbeschädigung gilt dies nur, wenn eine andere Sache als das fehlerhafte Produkt beschädigt wird und diese andere Sache ihrer Art nach gewöhnlich für den privaten Ge- oder Verbrauch bestimmt und hierzu von dem Geschädigten hauptsächlich verwendet worden ist.

Produkte

Unter Produkten versteht das Gesetz bewegliche Sachen, z. B. Maschinen, Fahrzeuge, Nahrungsmittel, chemische Erzeugnisse, Baustoffe (auch wenn sie Teil einer unbeweglichen Sache sind) sowie Elektrizität. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Naturprodukte, die noch nicht verarbeitet wurden. Gleiches gilt für Jagderzeugnisse.

Fehlerhafte Produkte

Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände berechtigterweise erwartet werden kann, insbesondere auf Grund
  • seiner Darbietung (Beschreibung, Werbung, Betriebsanleitung)
  • des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann
  • des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde.

Sicherheit von Produkten

Bei der Beurteilung der Sicherheit von Produkten ist von den objektiven, berechtigten Erwartungen "normaler" Käufer bzw. Benutzer auszugehen. Produktfehler können z. B. entstehen bei
  • der Entwicklung und Konstruktion
  • der Herstellung der Teile und der Montage
  • der Dokumentation und Information.
Die Produkthaftung des Herstellers beinhaltet auch die Marktbeobachtungspflicht, das heißt er muss sein Produkt hinsichtlich der Sicherheit auch nach dem Verkauf beim Betreiber beobachten bzw. auf Reklamationen reagieren. Die Schadensersatzpflicht aufgrund von Produktfehlern ergibt sich aus § 823 Abs. 1 BGB. Die Produkthaftung bzw. Schadensersatzpflicht kann nach § 823 Abs. 2 BGB ebenso bei schuldhaftem Verstoß gegen andere Rechtsvorschriften - z. B. Bauproduktengesetz, Gefahrstoffverordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Medizinproduktegesetz - eintreten. Die Haftung entfällt:
  • bei Produkten, die vor In-Kraft-Treten des Gesetzes in Verkehr gebracht wurden
  • wenn der Hersteller nachweist, dass er das Produkt nicht in Verkehr gebracht hat
  • wenn der Hersteller beweist, dass der Fehler beim Inverkehrbringen nicht vorlag
  • wenn der Fehler nach Stand der Wissenschaft und Technik nicht erkannt werden konnte
  • wenn der Fehler seine Ursache in der Einhaltung europäischer oder nationaler Vorschriften hat (Normen sind keine Vorschriften)
  • wenn der Hersteller z. B. einer Anlagen-Komponente beweist, dass der Fehler durch die Konstruktion oder die Hinweise in der Betriebsanleitung der Gesamtanlage verursacht wurde.
Ein schuldhaftes Mitwirken des Geschädigten am Entstehen des Schadens führt zu Haftungsminderung. Sind Personenschäden durch ein Produkt oder gleiche Produkte mit demselben Fehler verursacht worden, so haftet der Ersatzpflichtige bis zu einem Höchstbetrag von 80 Millionen Euro. Als Hersteller haftet das Unternehmen. Der Anspruch verjährt nach Ablauf einer Frist von drei Jahren, nachdem der Ersatzberechtigte von dem Schaden, dem Fehler und von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt hat.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de