Ozon

Es gibt drei Fallgruppen von Beschäftigten, die von Ozoneinwirkungen betroffen sein können: 1. auf Arbeitsplätzen im Freien 2. auf Innenraumarbeitsplätzen, die durch Außenluft-Belüftungssysteme mit Ozon in Berührung kommen 3. an speziellen Arbeitsplätzen in Innenräumen, z. B. an Kopierern und Druckern sowie beim Schweißen. Für Fallgruppe 1 gibt es mehrere Empfehlungen, die die Gesundheitsbelastung verringern können:
  • schwere körperliche Arbeiten nicht während der heißesten Tageszeit, sondern in kühleren Morgen- und Abendstunden verrichten
  • das Arbeitstempo drosseln und mehrere Zwischenpausen einlegen
  • die Arbeiten in den Schatten oder unter Sonnensegel verlagern
  • Mehrfachbelastungen durch andere Gefahrstoffe vermeiden.
Gemäß der 33. BImschV gilt ab 1. Januar 2010 ein Zielwert von 120 µg/m^3 als höchster 8-Stunden-Mittelwert zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor bodennahem Ozon. Fallgruppe 2 ist im Allgemeinen wenig durch Ozon belastet. Messungen haben gezeigt, dass Ozon in Innenräumen sehr schnell abgebaut wird, so dass auch bei hohen Außenwerten keine gefährliche Belastung der Beschäftigten vorliegt. Fallgruppe 3 wird durch die Gefahrstoffverordnung geregelt. Zurzeit wird geprüft, ob für das inzwischen unter Krebsverdacht (Kategorie 3) stehende Ozon ein Arbeitsplatzgrenzwert aufgestellt werden kann (früherer MAK-Wert: 0,2 mg/m^3).

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de