Notduschen

Notduschen können an der Decke oder an der Wand montiert werden, aber auch frei stehen. Die Notdusche muss stets einsatzbereit sein und soll durch eine einfache Körperbewegung (Stoß, Zug, Druck) betätigt werden können. Das Betätigungsventil muss sich leicht und schnell öffnen lassen. Dabei sollen alle Körperpartien sofort mit einer ausreichenden Wassermenge - z. B. mindestens 30 l/min - überflutet werden. Wegen einer möglichen Panik des Verletzten darf sich die Dusche nach der Betätigung nicht selbsttätig abschalten. Das Ventil sollte daher in geöffneter Stellung stehen bleiben. Wenn der ganze Körper abgelöscht bzw. abgeduscht werden soll, empfehlen sich Notduschen mit mehreren Brauseköpfen, die so angeordnet sein müssen, dass das Wasser alle Körperteile erreicht. Die Betätigung erfolgt entweder durch ein Bodenkontaktventil (optimale Lösung) oder durch ein Ventil mit großer Berührungsfläche. Augenspüleinrichtungen und Notduschen sollten nicht mehr als ca. 8 Meter bzw. 16 Sekunden Wegezeit von dem gefährdeten Arbeitsplatz entfernt sein. Die Entfernung sollte umso kürzer sein, je größer die Gefährdung ist. Das verwendete Wasser soll Trinkwasserqualität haben. Notduschen und Augenspüleinrichtungen müssen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit überprüft werden. Für Bereiche, in denen kein fester Wasseranschluss zur Verfügung steht, gibt es Tank-Augenduschen und Augenspülflaschen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de