Normen

In Deutschland ist die für die Normungsarbeit zuständige Institution das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. in Berlin. Das DIN vertritt die deutschen Interessen in den weltweiten und europäischen Normungsorganisationen. Jeder kann beim DIN das Einleiten von Normungsarbeiten beantragen. Falls Bedarf besteht, wird zunächst ein Entwurf erarbeitet, der zur Information und Stellungnahme veröffentlicht wird. Nach Behandlung eventueller Einsprüche wird die endgültige DIN-Norm herausgegeben. Soweit bereits Ergebnisse europäischer oder internationaler Normungsarbeiten zum gleichen Gegenstand bestehen, sollen diese möglichst ohne Änderungen übernommen werden. Damit die Inhalte immer aktuell den Stand der Technik widerspiegeln, gilt die Regel, dass bestehende Normen alle fünf Jahre überarbeitet werden. Soweit in einer Norm sicherheitstechnische Festlegungen enthalten sind, wird hierauf in einer Vorbemerkung ausdrücklich hingewiesen. Die sicherheitstechnischen Anforderungen der Norm werden so festgelegt, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Erzeugnisses eine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachen nicht zu erwarten ist. Im Allgemeinen enthalten Sicherheitsnormen Angaben darüber, wie die Einhaltung solcher sicherheitstechnischer Anforderungen geprüft werden kann. Gilt eine Sicherheitsnorm für verwendungsfertige Erzeugnisse und müssen für die Bewahrung der Sicherheit bei Aufstellung, Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung bestimmte Regeln beachtet werden, wird in der Norm auch die Erstellung einer Gebrauchsanleitung oder Betriebsanleitung gefordert. Alle Normen mit zusätzlicher Kennzeichnung als DIN VDE-Bestimmung sind ebenfalls Sicherheitsnormen. In diesen elektrotechnischen Sicherheitsnormen werden ggf. auch Einführungs-, Überleitungs- und Anpassungsfristen für die genormten Erzeugnisse angegeben. Die Unfallversicherungsträger verweisen in BG-Regeln zu den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) vielfach auf Normen. Gemäß einer Vereinbarung zwischen den Unfallversicherungsträgern und dem DIN werden in den UVV die für die Unfallverhütung gebotenen allgemeinen Sicherheitsmaßstäbe festgelegt. Die BG-Regeln dienen dazu, die UVV zu konkretisieren oder zu erläutern. Sie können sich dazu auf Normen beziehen, die technische Lösungen bieten. So wird sichergestellt, dass die in den UVV geforderten Sicherheitsmaßstäbe entsprechend den jeweiligen Regeln der Technik ausgefüllt werden können. Durch dieses Verfahren werden zum einen die in den Normen enthaltenen allgemein anerkannten Regeln der Sicherheitstechnik zusätzlich bekannt gemacht. Zum anderen befreit die Verweisung auf Normen von der Notwendigkeit, technische Regelwerke parallel zum Normenwerk aufzustellen. Normen können durch die vorgesehene regelmäßige Überarbeitung schneller und flexibler dem jeweiligen Stand der Technik (Regeln der Technik) angepasst und auf den technischen Fortschritt eingestellt werden. Somit dient die Vorgehensweise der Vereinheitlichung und Übersichtlichkeit auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik. Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Eine Anwendungspflicht kann sich allerdings auf Grund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie auf Grund von Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen ergeben. Die DIN-Normen und ein Verzeichnis aller Normen sind beim Beuth Verlag (Bezugsquellen für Medien) erhältlich. Die bibliographischen Daten aller nationalen Normen Deutschlands und vieler anderer Länder enthält die Normen-Informationsdatenbank PERINORM. Einen Auszug aus PERINORM, der alle arbeitsschutzbezogenen Normen umfasst, beinhaltet die Datenbank NoRA der Kommission Arbeitsschutz und Normung.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de