Nickel

Gesundheitsgefahren: Hauptaufnahmeweg ist die Inhalation von Nickel als Staub oder Rauch. Es verursacht bösartige Erkrankungen im Nasenbereich. Nickel ist krebsverdächtig und hat eine allergisierende Wirkung. Es löst Dermatitis aus. Ein Nickelekzem kann im Sinne einer "gekreuzten Sensibilisierung" auch durch Kobalt, Chromat und Kupfer ausgelöst werden. In 80 % der Fälle ist eine Sensibilisierung im privaten Bereich (Hautkontakt mit Uhren, Modeschmuck etc.) begründet. Weitere Risiken: Reizung der Bindehaut, der Schleimhäute und der Atemwege, Lungenschädigung beim Einatmen von Nickeldampf; Tumore der Nase, Nasennebenhöhlen und der Lunge. Wichtige Schutzmaßnahmen:
  • Gute Be- und Entlüftung des Arbeitsraumes vorsehen
  • Bei offenem Hantieren jeglichen Kontakt vermeiden (Gefahr der Nickelallergie)
  • Bei offenem Hantieren Staubentwicklung unbedingt vermeiden. Staubablagerungen, die sich nicht vermeiden lassen, regelmäßig mit geprüftem Industriestaubsauger oder zentralen Sauganlagen aufnehmen. Abblasen zu Reinigungszwecken ist nicht zulässig
  • Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden
  • Persönliche Hygiene streng einhalten
  • Als Atemschutz Partikelfilter P2 (weiß) verwenden
  • Chemikalienschutzhandschuhe tragen.
Kennzeichnung: Gefahrensymbol: Xn (Gesundheitsschädlich). Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
  • R 40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
  • R 43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.
Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
  • S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
  • S 22 Staub nicht einatmen
  • S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.
Weitere Angaben: WGK 2: wassergefährdend. Krebserzeugend der Kategorie K3: Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben. Die MAK-Kommission hat die Einstufung von Nickel als eindeutig krebserzeugend (Kategorie K1) vorgeschlagen. S: Gefahr der Sensibilisierung.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de