Narkosegase

Anästhesiegase werden allein (Inhalationsnarkose) oder in Kombination mit intravenösen Anästhetika (Kombinationsnarkose) verwendet. Bei Gasnarkosen ist immer davon auszugehen, dass das Narkosesystem eine Leckage aufweist bzw. Patienten nach der eigentlichen Operation Narkosegase abatmen. Daher sind die Beschäftigten im Umfeld ebenfalls mit Narkosegasen belastet. Bei erhöhter Luftbelastung durch freigesetzte Narkosegase sind neurophysiologische Effekte zu beobachten. Es kann zu Kopfschmerzen, frühzeitiger Ermüdung und verringerter Aufmerksamkeit kommen. Narkosegase können zudem das Zentralnervensystem, aber auch das blutbildende System sowie Nieren und Leber schädigen. Halothan kann zu Missbildungen während der Schwangerschaft führen. Lachgas hat sich im Tierversuch als teratogen (Fehlbildungen erzeugend) erwiesen. Die wichtigsten Anästhesiegase sind in Deutschland:
  • Distickstoffmonoxid (Lachgas)
  • Halothan
  • Enfluran
  • Isofluran und seit einiger Zeit
  • Desflura
  • Sevofluran.
Um die Belastung für Beschäftigte bei der Narkose möglichst gering zu halten, sind eine Reihe von technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten. Im Vorfeld ist zu ermitteln, in welchen Räumen mit Narkosegasen umgegangen wird und welche Geräte eingesetzt werden. Für diese Räume sind die Tätigkeiten und die Verfahrensweisen zu ermitteln sowie die Lachgasleitungen einschließlich der Lage der Lachgasdosen und die Lüftungstechnik aufzuzeichnen. Überschüssiges Narkosegas muss über eine Narkosegasabsaugung abgeführt werden. Die Leistung der zentralen Absaugung muss mindestens 40?60 l/min betragen. Die Wirksamkeit der Absaugung ist zu prüfen und das Ergebnis der Prüfung zu dokumentieren. In Räumen, in denen regelmäßig mit Narkosegasen umgegangen wird, sind geeignete lüftungstechnische Maßnahmen zu ergreifen. Um die Luftgrenzwerte einzuhalten, sind Ersatzverfahren (z. B. intravenöse Narkose) oder lokale Absaugungen (Doppelmaskensysteme, Absaugung am Tubus, abgesaugte Doppelbeutelsysteme bei Säuglingsnarkosen, Tischabsaugungen) einzusetzen. Die Abluft von lokalen Absauganlagen darf nicht in raumlufttechnische Anlagen (RLT) mit Umluftanteil gelangen. Die RLT-Anlage ist regelmäßig zu kontrollieren und zu warten. Die Wirksamkeit der Anlage ist insbesondere am Arbeitsplatz des Anästhesisten zu überprüfen. Die Betriebsvorschriften für Hochdruckleitungen sind für Lachgasleitungen zu beachten. Die Lachgasleitungssysteme und Entnahmedosen sind auf technische Dichtheit zu prüfen und die Ergebnisse der Prüfung zu dokumentieren. Das Niederdrucksystem des Narkosegerätes ist vor Arbeitsbeginn ebenfalls auf Dichtheit zu prüfen und das Ergebnis zu dokumentieren. Die Leckagerate darf einen bestimmten Wert nicht überschreiten (in der Regel < 150 ml/min). Sämtliche Mess- und Spülgase müssen ins Absaugsystem geführt werden, um die Luftbelastung zu reduzieren. Um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sollte in jeder Anästhesieabteilung ein Arzt für Arbeitsschutz am anästhesiologischen Arbeitsplatz benannt werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de