Mediation

Mediation ist ein Verfahren zur konstruktiven Lösung eines Konfliktes, bei dem unabhängige Dritte die Konfliktparteien in ihrem Lösungsprozess begleiten.

Was versteht man unter einer Mediation und wie läuft sie ab?

Mediation ist ein Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter, der Mediator, Parteien bei der Lösung eines Konflikts unterstützt. Der Mediator hilft den Parteien, eine Einigung zu erzielen, ohne dass eine Entscheidung durch eine dritte Partei getroffen wird. Er hört beide Seiten an, stellt Fragen und versucht, eine Lösung zu finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Der Mediator kann auch Vorschläge machen, aber die Parteien entscheiden letztendlich, ob sie eine Einigung erzielen. Der Mediationsprozess kann in einer Sitzung oder in mehreren Sitzungen stattfinden.  Im Gegensatz zu Gerichtsverfahren wird die Lösung nicht von einem Richter oder Schiedsrichter, sondern von den Konfliktparteien selbst gefunden.

Welche Arten von Mediation gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Mediation. Zu den häufigsten gehören die Verhandlungsmediation, die Transformative Mediation, die Strukturierte Mediation und die Narrative Mediation.

  • Verhandlungsmediation ist eine Form der Mediation, bei der die Parteien einvernehmlich eine Lösung finden, die für beide Seiten akzeptabel ist. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, eine Einigung zu erzielen, indem er ihnen bei der Kommunikation hilft und sie dazu ermutigt, konstruktiv miteinander zu sprechen.
  • Transformative Mediation ist eine Form der Mediation, die sich auf die Fähigkeit der Parteien konzentriert, ihre Konflikte auf eine Weise zu lösen, die die Beziehung zwischen ihnen verbessert. Der Mediator unterstützt die Parteien dabei, ihre Konflikte auf eine Weise zu lösen, die ihre Beziehung stärkt.
  • Strukturierte Mediation ist eine Form der Mediation, bei der der Mediator ein strukturiertes Verfahren anwendet, um den Konflikt zu lösen. Der Mediator hilft den Parteien, eine Lösung zu finden, indem er ihnen bei der Kommunikation hilft, Fragen stellt und konstruktive Vorschläge macht.
  • Narrative Mediation ist eine Form der Mediation, bei der der Mediator den Parteien hilft, ihre Konflikte auf eine Weise zu lösen, die die Beziehung zwischen ihnen stärkt. Der Mediator ermutigt die Parteien, ihre Geschichte zu erzählen, um ein besseres Verständnis für ihre Konflikte zu erlangen.

Wann wird Mediation angewendet?

Mediation wird angewendet, wenn zwei oder mehr Parteien eine Konfliktsituation haben, die sie selbst nicht lösen können. Dabei kann es sich um einen Streit zwischen Ehepartnern, Nachbarn, Kollegen oder einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer handeln. Der Mediator fungiert als neutrale und unparteiische Person, die den Konfliktparteien hilft, eine Lösung zu finden. Er hört sich die jeweiligen Positionen an und versucht, eine Einigung zu erzielen, die für alle Beteiligten akzeptabel ist. Mediation kann auch in anderen Kontexten angewendet werden, z.B. bei der Lösung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen oder bei der Vermittlung zwischen Regierungen.

Wann ist Mediation sinnvoll und welche Stärken hat sie?

Zur Verhütung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, vor allem im Bereich der psychischen Belastungen, sind Interventionsstrategien zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz ein wirkungsvoller Ansatz. Konflikte, die nicht offensiv angegangen werden, sind oft ursächlich bei der Entstehung von Mobbing und Burnout, deren wirtschaftliche und menschliche Folgen beträchtlich sind. Oftmals ist zur (inner-)betrieblichen Konfliktlösung institutionelle und professionelle Hilfestellung erforderlich. Dabei reicht das Instrumentarium von der Mitbestimmung über Schiedsstellen bis zum Instanzenzug der Arbeitsgerichtsbarkeit. In den letzten Jahren hat ein neuer methodischer Ansatz besondere Beachtung gefunden: die "Mediation". Beim Austragen eines Konfliktes (lat: confligere = Zusammenstoßen, in Kampf oder Streit geraten) gibt es immer Gewinner und Verlierer, oft auch - zumindest subjektiv - nur Verlierer. Im Gegensatz dazu soll über die Mediation eine sog. Win-win-Lösung gefunden werden, die für alle Konfliktparteien Vorteile bringt.

Warum ist Mediation wichtig und wofür eignet sie sich?

Mediation ist ein hochwirksames, konsensorientiertes Mittel auch zur innerbetrieblichen Konfliktlösung. Der überzeugende Vorteil beim Einsatz eines Mediators ist die Konsensorientierung des Verfahrens. Es geht nicht darum, einen Kompromiss auszuhandeln, der mitunter für beide Seiten unbefriedigend ist. Vielmehr ist es Ziel, eine für beide Konfliktparteien nicht nur tragbare, sondern zufriedenstellende Lösung zu erarbeiten. Während eine gerichtliche Entscheidung ebenso wie ein Vergleich, bei dem im Wege des gegenseitigen Nachgebens beide Teile den Streit beilegen, in die Vergangenheit blickt und mit Beendigung des Rechtsstreits oft auch die persönliche Beziehung oder Arbeitsbeziehung zwischen den Konfliktparteien endet, ist die Mediationsvereinbarung auf die Zukunft gerichtet.

In dieser Konsens- und Zukunftsorientierung liegen die wirklichen Potenziale der Mediation. Gerade bei langjährig bestehenden Arbeitsverhältnissen ist neben der persönlichen Belastung der Beteiligten der Verlust an Ressourcen für beide Seiten erheblich: Auf Grund innerbetrieblicher Konflikte verlassen wertvolle Leistungs- und Kompetenzträger das Unternehmen, ohne ihr Know-how weiterzugeben. Auf der Seite des Arbeitnehmers sind konfliktbasierte Arbeitsplatzverluste ebenfalls durchaus unerwünschte Ereignisse. Es liegt im Interesse aller Beteiligten, bei Konfliktsituationen am Arbeitsplatz wirkungsvoll zu intervenieren. Hierfür kann die Mediation ein hervorragendes Instrument sein, mit dessen Hilfe auch arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren vorgebeugt werden kann.

Welche Vorteile bietet die Mediation?

Es gibt viele Gründe, warum Mediation eine attraktive Option zur Konfliktlösung sein kann. Hier sind einige der häufigsten Gründe:

  • Kostenersparnis im Vergleich zu Gerichtsverfahren
  • Schnellere Konfliktlösung
  • Bessere Beziehungserhaltung zwischen den Parteien
  • Flexibilität bei der Gestaltung der Lösung
  • Vertraulichkeit der Verfahren

Was ist das Ziel einer Mediation?

Mediation hat das Ziel, eine (rechts-)verbindliche Vereinbarung zwischen den und zum Nutzen beider Konfliktparteien zu finden, wobei sie sich der Hilfe einer dritten Person bedienen. Diese Person - der Mediator - hat keine Entscheidungskompetenz, wie sie etwa im Urteil eines Richters oder im Schiedsspruch eines Schlichters zum Ausdruck kommt. Der Mediator ist vielmehr Vermittler und Moderator zwischen den Konfliktparteien. Er ist dabei nicht neutral, sondern versucht, umfassend die Interessen beider Seiten herauszuarbeiten, wobei er auch auf den Ausgleich von Ungleichgewichten hinwirken kann (Prinzip der Allparteilichkeit).

Welchen Ursprung hat die Mediation?

Die Mediation hat ihre Ursprünge in den USA und Australien, wo sie vor allem im Familien- und Scheidungsrecht Anwendung gefunden hat. Sie wird inzwischen unterschieden einerseits nach ihren Anwendungsbereichen (z. B. Familien- oder Wirtschaftsmediation) und andererseits nach gerichtsnaher und gerichtsferner Mediation. Gerichtsnahe Mediation bedeutet dabei, dass die Mediation in geeigneten Fällen vom Gericht angeregt wird, also in einem schon fortgeschrittenen Stadium des Konflikts. Modellversuche zur gerichtsnahen Mediation wurden in Europa insbesondere in den Niederlanden und Frankreich so erfolgreich durchgeführt, dass die Mediation ein fester Bestandteil des Leistungsspektrums der dortigen Justiz geworden ist. Derzeit laufen hierzu auch in Deutschland Modellversuche an ausgewählten Gerichten. Für den Bereich der innerbetrieblichen Konfliktlösung ist die gerichtsferne Mediation vorrangig. Grundlage für die Durchführung der Mediation ist die Freiwilligkeit der Teilnahme aller beteiligten Konfliktparteien zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens. Hieraus ergibt sich auch der Anwendungsbereich für diese Methode, denn nicht jeder Konflikt eignet sich für eine Mediation: Insbesondere dann, wenn ein beiderseitiges Interesse an der Aufrechterhaltung einer (Geschäfts-, Arbeits-)Beziehung besteht, ist im Konfliktfall die Hinzuziehung eines Mediators sinnvoll. Denn: "Vertrauen lässt sich nicht gerichtlich einklagen, Arbeitsmotivation nicht tarifvertraglich sichern und liebevolle Zuwendung nicht durch Ehevertrag gewährleisten" (Erhard Blankenburg, Rechtssoziologe).

Worauf sollte bei der Auswahl des Mediators geachtet werden?

Bei der Auswahl eines geeigneten Mediators sind einige Grundsätze zu beachten. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass "Mediator" keine geschützte Berufsbezeichnung ist. In der Praxis werden als Mediatoren häufig Rechtsanwälte, Psychologen und Sozialarbeiter tätig, aber auch Richter, Pfarrer und Ärzte. Schwierigkeiten hierbei können sich ergeben, wenn im Verlauf der Mediation rechtliche Aspekte zur Sprache kommen: Nach Art. 1 § 1 Abs. 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen fremde Rechtsangelegenheiten nur von besonders zugelassenen Personen "geschäftsmäßig besorgt" werden - das sind in der Regel Rechtsanwälte. Obwohl der Schwerpunkt der Mediation oft auf die Konfliktlösung im psycho-sozialen Bereich beschränkt ist, werden häufig auch rechtliche Fragen erörtert. Überdies ist es geradezu charakteristisch für die Vereinbarung, mit der das Mediationsverfahren abgeschlossen werden soll, dass sie in eine für die Konfliktparteien - auch rechtlich - verbindliche Form gebracht wird. Ist der Mediator hierzu nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht befugt, muss mit dieser Aufgabe ein Dritter betraut werden.

Was passiert wenn das Mediationsverfahren scheitert?

Scheitert das Mediationsverfahren, kann der Mediator in einem anschließenden Gerichtsverfahren als Zeuge geladen werden. Dies ist für das Mediationsverfahren kontraproduktiv, weil die notwendige Vertrauensbasis gefährdet ist. Anders als etwa im gerichtlichen Vergleichsverfahren sollen taktische Überlegungen in der Mediation gerade keinen Platz haben. Gleichwohl gestehen die gesetzlichen Regelungen dem Mediator bislang keinen Sonderstatus als Zeuge zu, der das besondere Vertrauen schützt, das ihm die Konfliktparteien entgegenbringen. Die gesetzlichen Zeugnisverweigerungsrechte in den einzelnen Verfahrensordnungen (vgl. §§ 383-389 ZPO; §§ 52-53a, 56 StPO; § 98 VwGO; § 118 SGG; § 84 FGO) sind eng gefasst. Unter weiteren Voraussetzungen sind etwa Geistliche, Rechtsanwälte und Psychologische Psychotherapeuten privilegiert.


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