Materialwirtschaft, Einkauf

Ein umfassender Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit, ergonomische Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschutz) beginnt nicht erst bei der Benutzung der Einrichtungen, Arbeitsmittel und Werkstoffe. Bereits beim Einkauf und in der Materialwirtschaft muss die Sicherheit für Arbeitsplätze und Umwelt eingeplant werden (die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln fordert z. B. die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gleiches gilt auch für den Zukauf von Dienstleistungen, z. B. die Auswahl und Beauftragung von Fremdfirmen. Auch das Qualitätsmanagement verlangt, dass diese Aspekte schon bei der Beschaffung Beachtung finden, um spätere Reklamationen zu vermeiden, z. B. bei der Festlegung der Anforderungen an ein zu beschaffendes Produkt oder beim Ausschluss von Lieferanten, die Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten haben.

Bei der Auftragserteilung sind daher konkrete Sicherheitsanforderungen/Bedingungen durch die Einkaufs- oder Beschaffungsstelle vorzugeben. Darüber hinaus muss diese Stelle darauf achten, dass keine Arbeitsstoffe und Arbeitsmittel in den Betrieb kommen, die nicht den Arbeitsschutz- und Umweltbestimmungen entsprechen. Technische Dokumentationen, Sicherheitsdatenblätter, Zertifikate, Prüf- und Konformitätsbescheinigungen enthalten wichtige Informationen. Sie sind den Anwendern vor dem Einsatz der Produkte zur Verfügung zu stellen.

Einkäufer müssen nicht nur die sichere Verwendung des Produkts, sondern gegebenenfalls auch seine Lagerung und Entsorgung einplanen. Auch hierfür sind Aspekte der Arbeitssicherheit, des Gesundheits- und Umweltschutzes zu berücksichtigen. Durch die Vielzahl der Bestimmungen und Regeln sind die Einkäufer allerdings häufig überfordert und benötigen die Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und - insbesondere bei Entsorgungsfragen - durch die entsprechenden Betriebsbeauftragten.

Für die Berücksichtigung von Arbeitsschutzaspekten bei der Beschaffung und Materialwirtschaft empfiehlt es sich, betriebsspezifische Festlegungen zu erarbeiten und in Kraft zu setzen, z. B. eine Beschaffungsanweisung, in die Sicherheits- sowie Gesundheits- und Umweltschutzaspekte integriert sind. Hierzu sollte der Arbeitsschutz die betrieblichen Beschaffungs- und Materialwirtschaftsprozesse analysieren, z. B. im Rahmen des Arbeitsschutzmanagements und, wo das erforderlich ist, Anforderungen der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes integrieren, z. B. in den Verfahrens- und Arbeitsanweisungen. Erforderlich ist auch, dass die Fachkraft für Arbeitssicherheit engen Kontakt zum Einkauf und zur Materialwirtschaft hält, um ihre fachliche Unterstützung anzubieten. Das Arbeitssicherheitsgesetz bestimmt ausdrücklich, dass die Fachkräfte bei der Planung von Betriebsanlagen und der Beschaffung von Arbeitsmitteln beratend mitwirken sollen.

Einkaufsprozesse durchlaufen oft, vor allem in größeren Unternehmen, mehrere zeitlich aufeinander folgende Schritte, in die Aspekte der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes einzubeziehen sind, wo das erforderlich ist:

  • erste Beschaffungsüberlegungen
  • Bestimmung der Anforderungen an das zu beschaffende Produkt
  • Orientierung über das Marktangebot
  • Bestimmung von Anforderungen an Lieferanten
  • Beurteilung möglicher Lieferanten
  • Auswahl der Lieferanten
  • Prüfung der Beschaffungsunterlagen
  • Festlegungen über die Abnahmeprüfung der gelieferten Produkte.

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