Luken

Fußbodenluken können durch Abdeckungen, durch Umwehrungen mit Geländern oder auch durch beides gesichert sein. Abdeckungen müssen eine der Belastung entsprechende Tragfähigkeit haben und leicht zu bedienen sein, bespielsweise sollten zum Anheben Griffe oder Löcher vorhanden sein. Aufklappbare Lukendeckel müssen in geöffneter Stellung gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert sein (z. B. durch Fallklinken). Kellerluken mit Falltüren sollen mit einer 1,00 m hohen Einfriedung versehen sein. Wenn räumliche Verhältnisse dies nicht zulassen, soll die Falltür so eingerichtet sein, dass sie in geöffnetem Zustand zwangsläufig einen gleichartigen Schutz bietet (z. B. Falltür mit einem durch Gelenkeisen verbundenen Hilfsgitter). Wandluken, deren Unterkante weniger als 1,00 m über dem Standort liegt und bei denen ein Absturz aus mehr als 2,00 m Höhe möglich ist, müssen an beiden Seiten oder an ihrer Oberkante feste Handgriffe haben. Die Handgriffe an den Seiten müssen von Knie- bis Kopfhöhe oder bis zur Oberkante der Luke reichen; der Abstand der beiden Handgriffe voneinander darf höchstens 1,80 m betragen. Handgriffe an der Oberkante der Luke dürfen höchstens 1,80 m über dem Boden liegen. Können die Abstände bei großen Luken nicht eingehalten werden, sind Ersatzmaßnahmen zu treffen, z. B. durch den Einsatz von Sicherheitsgeschirren. Wandluken, die breiter als 0,50 m und höher als 1,00 m im Lichten sind, müssen fest angebrachte oder verschiebbare Gitterschranken, Halbtüren, Brustwehren oder gleichwertige Schutzeinrichtungen haben und mit einer Sicherung gegen unbeabsichtigtes Ausheben versehen sein. Handgriffe und Schutzeinrichtungen an Wandluken müssen so gestaltet und befestigt sein, dass sie einer Belastung von 1000 N (Newton) in beliebiger Richtung, ausgenommen nach oben, standhalten. Wandlukentüren dürfen sich nicht zur tiefer liegenden Seite hin öffnen lassen. Ist bei Wandluken älterer Bauart mit nach außen aufschlagenden Türen eine Änderung nicht mehr möglich, müssen diese Türen gegen Ausheben gesichert sein. Dies ist beispielsweise durch über den Türangeln angebrachte Winkeleisen bzw. Flacheisen möglich. Der Fußboden vor den Wandluken muss rutschhemmend sein und darf nicht verstellt werden. Eine Kennzeichnung der freizuhaltenden Fläche durch Begrenzungslinien auf dem Fußboden ist zweckmäßig.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de