Landmaschinen

Mit eigenem Antrieb sind alle selbstfahrenden Maschinen, z. B. Mähdrescher oder andere Vollernter, ausgerüstet. Die meisten angebauten oder gezogenen Landmaschinen werden vom Ackerschlepper über Gelenkwelle oder Hydromotor angetrieben. Die Bewegung der Arbeitswerkzeuge ist dabei nicht an die Fortbewegung der Maschine gebunden. Der Bodenantrieb wird überwiegend bei Geräten für die Bodenbearbeitung, Saat und Pflege eingesetzt. Die zur Bewegung der Arbeitswerkzeuge erforderliche Kraft wird dabei von einem Rad oder durch Arbeitswerkzeuge vom Boden her übertragen. Die Werkzeuge arbeiten nur während der Fahrt der Maschine. Nicht angetriebene Geräte, z. B. Pflug, werden ebenfalls bei der Bodenbearbeitung eingesetzt.

Die Gefährdung bei der Arbeit mit Landmaschinen ergibt sich überwiegend durch die vorschriftswidrige Beseitigung von Verstopfungen, Störungen oder durch Reparaturarbeiten bei laufenden Arbeitswerkzeugen. Es ist daher wichtig, dass die Maschinen auf den Einsatzbereich abgestimmt sind und die erforderlichen Schutzeinrichtungen so in die Maschine integriert sind, dass sie ihre Funktion nicht beeinträchtigen.

Der Verwendungszweck der Landmaschinen lässt die Einhaltung der Schutzziele nach Anhang I der Maschinenrichtlinie bei gegebenem Stand der Technik zum Teil nicht in vollem Umfang zu. Um den Anforderungen der Sicherheitstechnik und dem Anwendungsbereich der Maschinen Rechnung zu tragen, wurden daher konkretisierende CEN-Normen erarbeitet. Derzeit werden auch auf internationaler Ebene die Sicherheitsstandards für Landmaschinen in Normen der ISO festgelegt.

Landmaschinen unterliegen unabhängig von ihrer Antriebsart bei Fahrten auf öffentlichen Straßen bezüglich der verkehrstechnischen Ausrüstung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de