Ladungssicherung

Unter Ladungssicherung versteht man das Sichern von Frachtgütern beim Transport im Straßen-, Eisenbahn-, Luft- und Schiffsverkehr.Die Ladungssicherung dient der Transportsicherheit. Fahrzeuge müssen nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr üblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet und die Insassen - besonders bei Unfällen - möglichst geschützt sind. Der Halter des Fahrzeugs darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn der Fahrer nicht geeignet oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs samt Ladung nicht gegeben ist. Ladung, Spannketten und sonstige Ladeeinrichtungen sind demnach verkehrssicher zu verstauen und zu sichern. Hierzu gehören die sichere Verteilung und Verwahrung der Ladung sowie die eventuell nötige Befestigung. Schüttgüter sind in der Regel nur dann gegen Herabfallen gesichert, wenn z. B. hohe Bordwände, Planen, Netze u. Ä. eingesetzt werden. Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht nicht beeinträchtigt ist und das Fahrzeug sowie die Ladung den Regeln der Verkehrssicherheit entsprechen. Das gilt auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht selbst beladen hat. Verantwortlich oder mitverantwortlich sind weiter der Halter, die Disponenten und der Verlader (Abbildung). Wenn ein Fahrzeug die Geschwindigkeit oder Richtung ändert oder über Hindernisse fährt, wirken dynamische Kräfte (Abbildung) auf die Ladung, die diese zum Verrutschen, Umfallen oder Herabfallen bringen können. Dadurch kann
  • das Fahrzeug außer Kontrolle geraten oder umkippen
  • die Ladung auf die Fahrbahn fallen oder den Fahrer und andere mitfahrende Personen verletzen.
Zu den Grundregeln der Ladungssicherung gehören deshalb:
  • Das Fahrzeug muss für das jeweilige Ladegut geeignet sein; es muss durch Aufbau und Ausrüstung die durch die Ladung auftretenden Kräfte sicher aufnehmen können.
  • Der Ladungsschwerpunkt ist so niedrig wie möglich zu halten, schweres Gut unten, leichtes Gut oben.
  • Der Ladungsschwerpunkt soll sich möglichst auf der Längsmittellinie des Fahrzeugs befinden und die Achsen anteilmäßig belasten.
  • Das zulässige Gesamtgewicht und die zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten, die Mindestachslast der Lenkachse nicht unterschritten werden; bei Teilbeladung ist für Gewichtsverteilung zu sorgen, damit jede Achse anteilmäßig belastet wird.
  • Die Ladung ist so zu verstauen oder durch Hilfsmittel zu sichern, dass sie sich unter den üblichen Verkehrsbedingungen nicht bewegen oder ein Kippen des Fahrzeugs bewirken kann. Zu den üblichen Verkehrsbedingungen gehören auch Vollbremsung und plötzliche Änderung der Fahrbahnbeschaffenheit.
  • Die Fahrgeschwindigkeit muss den gegebenen Straßen- und Verkehrsverhältnissen, dem Ladegut sowie den Fahreigenschaften des Fahrzeugs angemessen sein.
Die Maßnahmen zur Sicherung der Ladung, z. B. Niederzurren (Abbildung), richten sich nach der Art des Ladeguts und den Konstruktionsmerkmalen des Fahrzeugs. Fahrzeugaufbauten müssen so beschaffen sein, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Fahrzeugs die Ladung gegen Verrutschen, Verrollen, Umfallen, Herabfallen und bei Tankfahrzeugen gegen Auslaufen und Schwallbewegungen gesichert ist oder durch Hilfsmittel gesichert werden kann. Fahrzeuge, die in Aufbau und Ausrüstung nicht den Erfordernissen der Transportaufgabe entsprechen, sind umzurüsten, z. B. durch:
  • Verstärkung der Stirnwand oder der Prallwände
  • Anbau von Zurrwinden
  • Anbau von festen oder beweglichen Zurrpunkten
  • Einbau von Lademulden
  • Einbau von Ladegestellen.
Derartige Umbauten bzw. Umrüstungen haben die fahrzeugtechnischen Daten zu berücksichtigen und sollten nur in Abstimmung mit dem Hersteller bzw. in einer Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Die Lastverteilung ist von besonderer Bedeutung, weil die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Nutzlast üblicherweise nur dann geladen werden kann, wenn der Schwerpunkt der Gesamtladung über der Mitte der Ladefläche liegt. Dies lässt sich in der Praxis häufig kaum verwirklichen. In solchen Fällen ist unter Einhaltung der zulässigen Achslasten die noch mögliche Nutzung u. U. erheblich geringer. Zweckmäßig ist hier das Arbeiten mit Lastverteilungsplänen, die auf Wunsch von Fahrzeug- und Aufbauherstellern bzw. von Kfz-Sachverständigen oder entsprechenden Organisationen erstellt werden. Unternehmen mit eigenem Fuhrpark sollten für die innerbetriebliche Unterweisung das vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat in Zusammenarbeit mit den Bundesverbänden des gewerblichen Güterkraftverkehrs und anderen Mitgliedern entwickelte Sicherheitsprogramm für Lkw-Fahrer oder Tankwagenfahrer nutzen. Unternehmen, die Güterwagen oder Container für den Transport mit der Bahn beladen, müssen spezielle Beladevorschriften der Railion Deutschland AG beachten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de