Kopfschutz

Als Kopfschutz kommen je nach Art der Gefährdung zum Einsatz:

  • Industrieschutzhelme
  • Industrie-Anstoßkappen
  • Feuerwehrhelme
  • Motorradfahrerhelme
  • Radfahrerhelme
  • Kopfschutzhauben, Haarnetze und -hauben.

Kopfschutz muss bei allen Tätigkeiten getragen werden, bei denen eine Gefährdungsermittlung ergeben hat, dass eine Gefährdung des Kopfes z. B. durch herabfallende, umfallende, wegfliegende oder fortgeschleuderte Gegenstände, durch pendelnde Lasten, durch Anstoßen an Hindernisse, durch Einziehen oder Entflammen von Haaren besteht. In diesen Fällen gehört der Kopfschutz zu den Persönlichen Schutzausrüstungen und muss vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und von den Beschäftigten benutzt werden. Das Gebotszeichen "Schutzhelm benutzen" (Abbildung) weist auf die Tragepflicht hin.

Die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen an Industrieschutzhelme enthält die DIN EN 397. Diese Schutzhelme (Abbildung) bestehen aus aufeinander abgestimmter Helmschale und Innenausstattung. Die Teile dürfen nur unter Beachtung der richtigen Zuordnung ausgewechselt werden.

Für Schutzhelme sollten möglichst auffällige Farben gewählt werden, die im Kontrast zur Arbeitsumgebung stehen. Durch die Farbgebung oder seitliche Kennzeichen können Personengruppen kenntlich gemacht werden. Zusätzliche Kennzeichen dürfen jedoch nur nach Anweisung des Herstellers angebracht werden. In der Standardausstattung bieten Schutzhelme keinen Schutz vor Kälte. Hierfür ist eine zusätzliche Winterausstattung zweckmäßig, die sowohl über als auch unter dem Schutzhelm zu tragen ist, oder wärmeisolierende Hartschaumeinsätze. Für die kalte Jahreszeit oder Arbeiten im Kühlhaus ist die Regulierbarkeit der Belüftungsöffnungen in der Helmschale wichtig.

Nach Kopfverletzungen bieten sich Schutzhelme mit einer individuell angepassten Innenausstattung (Abbildung) an.

Arbeiten, bei denen von einer Gefährdung des Kopfes ausgegangen werden kann, so dass das Tragen eines Industrieschutzhelmes in der Regel notwendig ist:

  • Bauarbeiten, insbesondere Arbeiten auf, unter oder in der Nähe von Gerüsten und hoch gelegenen Arbeitsplätzen, Einschal- und Ausschalarbeiten, Montage und Verlegearbeiten
  • Stahlbaumontagen, Arbeiten an Masten, Türmen, Stahlwasserbauten, Großrohrleitungen, Kessel- und Kraftwerksanlagen
  • Arbeiten in engen Räumen, Gruben, Gräben, Schächten und Stollen
  • Erd- und Felsarbeiten
  • Arbeiten im Bergbau unter und über Tage, in Steinbrüchen und bei Haldenabtragungen
  • Arbeiten mit Bolzensetzgeräten
  • Sprengarbeiten
  • Arbeiten im Bereich von Aufzügen, Hebezeugen, Kranen und Fördermitteln
  • Arbeiten in Hochofenanlagen, Direktreduktionsanlagen, Stahlwerken, Walzwerken, Metallhütten, Hammer- und Gesenkschmieden, Gießereien
  • Arbeiten in Industrieöfen, Behältern, Apparaten, Silos, Bunkern, Rohrleitungen
  • Arbeiten im Schiffbau
  • Arbeiten im Eisenbahnrangierdienst
  • Arbeiten in der Schlachtung
  • Arbeiten in Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen
  • Forstarbeiten
  • Arbeiten in Freianlagen der chemischen Industrie
  • Arbeiten unter Rohrbahnen und Förderanlagen.

Industrieschutzhelme müssen bauartgeprüft sein. Folgende Kennzeichnungen sind vorgeschrieben:

  • CE-Kennzeichnung
  • Nummer der angewendeten europäischen Norm
  • Name oder Zeichen des Herstellers
  • Jahr und Quartal der Herstellung
  • Typbezeichnung des Herstellers
  • Größe oder Größenbereich (Kopfumfang in cm)
  • Kurzzeichen des verwendeten Helmmaterials.

Typbezeichnung und Größenbereich sind sowohl auf der Helmschale als auch auf der Innenausstattung angebracht.

In manchen Bereichen müssen Spezialschutzhelme eingesetzt werden. Je nach Zusatzanforderungen tragen sie folgende Kennzeichnungen:

  • Schutz bei sehr niedrigen Temperaturen: - 20 °C oder - 30 °C
  • Schutz bei sehr hohen Temperaturen: + 150 °C
  • Elektrische Isolierung: 440 Vac
  • Seitensteifigkeit bei seitlicher Beanspruchung: LD
  • Schutz gegen Spritzer von geschmolzenem Metall: MM.

Den Helmen müssen u. a. folgende Informationen beigefügt werden:

  • Name und Anschrift des Herstellers
  • Anweisungen und Empfehlungen bezüglich Lagerung, Gebrauch, Reinigung, Instandhaltung, Wartung und Desinfektion
  • Einzelheiten über geeignetes Zubehör und zweckmäßige Ersatzteile
  • Einsatzgrenze und -dauer
  • Einzelheiten über die für den Transport des Helms geeignete Verpackungsart.

Die Schutzfunktion von Industrieschutzhelmen unterliegt einer altersbedingten Minderung, die von Witterungseinflüssen, der UV-Bestrahlung, mechanischen Beanspruchungen und Materialeigenschaften abhängt. Die maximale Gebrauchsdauer von Helmen aus thermoplastischen Kunststoffen beträgt im Regelfall bis vier Jahre, für duroplastische Kunststoffe bei normaler Nutzung bis zu acht Jahre. Bei nicht faserverstärkten thermoplastischen Kunststoffen kann der so genannte "Knacktest" angewendet werden: Die Helmschale wird seitlich leicht eingedrückt oder der Schirm leicht verbogen. Wenn Knister- oder Knackgeräusche hörbar sind, ist der Helm zu ersetzen.

Industrie-Anstoßkappen werden zunehmend eingesetzt, wo zwar die Gefahr des Anstoßens besteht, Arbeitsschutzhelme aber nicht notwendig sind, z. B. in Kfz-Werkstätten. Die Kappen bestehen meist aus leichten Thermoplastschalen mit einer einfachen, verstellbaren Innenausstattung. Die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sind in DIN EN 812 geregelt. Sie sollen Verletzungen durch Anstoßen mit dem Kopf vermeiden bzw. mildern, bieten jedoch keinen Schutz gegen herabfallende Teile. Anstoßkappen dürfen nicht verwendet werden, wo das Tragen von Schutzhelmen gefordert wird. Um Verwechslungen zu vermeiden, erhalten sie eine entsprechende Kennzeichnung.

Wenn die Gefahr besteht, dass Haare z. B. von bewegten Maschinenteilen erfasst werden, sind Haarschutznetze oder Haarschutzhauben zu tragen. Haare haben eine hohe Reißfestigkeit. Sind einige Haare erfasst und verzwirnt, ist der Haarstrang kaum noch zu zerreißen, ohne dass es zu Verletzungen der Kopfhaut oder Skalpierungen kommt.

Die Hauptanforderungen an Feuerwehrhelme bezüglich Schutzgrad, Komfort und Lebensdauer sind in DIN EN 443 festgelegt.

Fahrer und Beifahrer von Krafträdern müssen Motorradfahrerhelme tragen. Diese Forderung gilt auch für die Benutzer von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Mofas) und Mopeds. Dies gilt auch bei innerbetrieblichen Fahrten, d. h. innerhalb des Werkgeländes.

Radfahrer sollten einen Radfahrerhelm tragen, denn sie werden bei Unfällen besonders häufig und schwer am Kopf verletzt. Eine Helmpflicht für Radfahrer gibt es in Deutschland nicht. Die sicherheitstechnischen Mindestanforderungen sind in DIN EN 1078 enthalten. Bei der Auswahl eines Helmes können neben der CE-Kennzeichnung die Zeichen anerkannter Prüfstellen helfen: das deutsche GS-Zeichen sowie amerikanische (ANSI) oder schwedische (SNELL) Normenzeichen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de