Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN)

Die Kommission Arbeitsschutz und Normung ist ein ehrenamtliches Gremium, in dem die Sozialpartner, der Staat, die gesetzlichen Unfallversicherungsträger und das DIN vertreten sind. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung hat die Aufgabe, im Bereich der Normung die nationale Meinung unter den genannten Partnern für die Belange des Arbeitsschutzes zu bündeln und frühzeitig gegenüber der europäischen Normung geltend zu machen. Die Kommission Arbeitsschutz und Normung bewertet, ob die Inhalte von Normentwürfen unter Berücksichtigung der in den Europäischen Richtlinien vorgegebenen Schutzziele den aus deutscher Sicht zu stellenden Arbeitsschutzanforderungen entsprechen. Hierbei berücksichtigt sie insbesondere die Belange der Sozialpartner. Durch die Kommission Arbeitsschutz und Normung wird daher die z. B. von der EG-Maschinenrichtlinie vorgesehene Einflussnahme der Sozialpartner bei der Erarbeitung und Umsetzung der harmonisierten Normen bewirkt. Die Schwerpunkte in der Arbeit der Kommission Arbeitsschutz und Normung sind,
  • grundsätzliche Positionen des Arbeitsschutzes zu bedeutsamen Fragen des Normungsgeschehens zu erarbeiten
  • die Inhalte von Normen danach zu bewerten, ob sie den Arbeitsschutzanforderungen aus deutscher Sicht entsprechen und die in den europäischen Richtlinien vorgegebenen Schutzziele berücksichtigen
  • auf Normungsprogramme und -mandate Einfluss zu nehmen
  • zu prüfen, ob aus der Sicht des Arbeitsschutzes ein Normungsbedarf besteht
  • Informationen zur Normungsarbeit für die Arbeitsschutzexperten einzuholen, bereitzustellen und zu verbreiten.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung selbst ist kein Normungsgremium. Beschlüsse dieses ehrenamtlichen Gremiums haben den Charakter von Empfehlungen, die sich auf einen möglichst breiten Konsens aller Beteiligten im Arbeitsschutz stützen. Die Arbeit der Kommission Arbeitsschutz und Normung wird unterstützt durch eine hauptamtliche Geschäftsstelle.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de