Klimafaktoren am Arbeitsplatz

Zu den Klimafaktoren am Arbeitsplatz gehören Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Luftdruck und Temperaturstrahlung. Leistungsfähigkeit und Gesundheit des arbeitenden Menschen werden wesentlich von diesen thermisch wirksamen Klimakomponenten bestimmt.

Klimatische Arbeitsplatzbeurteilungen

Bei allen klimatischen Arbeitsplatzbeurteilungen sind diese Klimafaktoren gemeinsam zu berücksichtigen. Um die Angabe des Klimas zu vereinfachen, fasst man die einzelnen Komponenten zum Klimasummenmaß, der Effektivtemperatur, zusammen. Ob die angestrebte Leistungsfähigkeit an einem Arbeitsplatz erreicht ist oder ob die Grenzen der Erträglichkeit überschritten werden, hängt auch von nichtklimatischen Größen ab, z. B. Alter der Beschäftigten, Arbeitsschwere, Bekleidung, Expositionsdauer. In allen Arbeitsstätten, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an das Raumklima gestellt werden, muss während der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren, der körperlichen Beanspruchung der Beschäftigten und des spezifischen Nutzungszwecks des Raumes ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima bestehen. Es wird von den Klimafaktoren und ihrem Zusammenwirken bestimmt.

Klimafaktor Lufttemperatur

Die Lufttemperatur ist ein wesentlicher Klimafaktor bei der Arbeit. Das Wärmebedürfnis hängt von der Schwere der körperlichen Arbeit und der Art der Arbeit ab. Je höher die Energiemenge ist, die der Körper bei der Arbeit abgeben muss, umso niedriger sollten die Temperaturen der Umgebung sein und umgekehrt. Je nach Art der Tätigkeit sind in Arbeitsräumen Mindesttemperaturen (Abbildung) einzuhalten, die schon bei Arbeitsbeginn erreicht und während der gesamten Arbeitszeit gewährleistet sein sollen. Andererseits soll bei einer Außentemperatur von bis zu 32 °C die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten. Bei höheren Außentemperaturen muss die Innentemperatur mindestens 6 °C darunter liegen. Hiervon sind Hitzearbeitsplätze ausgenommen.

Betriebstechnisch bedingte Hitze- und Kälteeinwirkung

An Arbeitsplätzen, die unter betriebstechnisch bedingter Hitze- oder Kälteeinwirkung stehen, sind entsprechend der Gefährdungsbeurteilung besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. So gelten für Hitzearbeiten besondere Anforderungen: z. B. Luftduschen, Wasserschleier, Erholungspausen, Hitzeschutzkleidung, Getränke usw. In Waschräumen mit Duschen oder Badewannen soll die Lufttemperatur mindestens 24 °C betragen. Flure und Treppenhäuser sollen eine Mindesttemperatur von 18 °C haben, wenn sie Hitzearbeitsplätze mit Pausen-, Bereitschafts-, Liege- und Sanitärräumen verbinden. Lassen sich die Mindesttemperaturen nicht einhalten, z. B. in Kühlhäusern, sind Aufwärmpausen vorzusehen und Persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen und zu verwenden. Rechtsvorschriften können Abweichungen von den Mindesttemperaturen bestimmen, z. B. das Lebensmittelrecht. Im Sommer liegen die als behaglich empfundenen Werte um 2 °C höher als im Winter. Frauen und ältere Menschen fühlen sich bei etwa 1 °C höheren Temperaturen wohler. Fenster, Oberlichter und Glaswände müssen je nach Art der Arbeit und der Arbeitsstätte eine Abschirmung gegen übermäßige Sonneneinstrahlung ermöglichen. Bei zu großer Erhitzung kann es zum Hitzschlag kommen. Beim Hitzschlag liegt eine Störung der menschlichen Wärmeregulation vor. Sie entsteht nach einem längeren Einfluss hoher Temperaturen bei gleichzeitig nicht ausreichender Wärmeabgabe, so dass die Körpertemperatur über 40 °C beträgt. Die Symptome beim Hitzschlag sind Kopfschmerzen, Übelkeit, Bewusstlosigkeit und ein erhöhter Puls.

Verteilung der Lufttemperatur im Raum

Für die Verteilung der Lufttemperatur im Raum spielt die Temperatur des Fußbodens eine besondere Rolle, da die Füße temperaturempfindlich sind. So kann bei Fußbodenheizung die Lufttemperatur insgesamt niedriger sein. Deckenheizungen sind ungünstig, weil der Kopf erwärmt wird und die Füße kühl bleiben. Grundsätzlich soll die Oberflächentemperatur des Fußbodens an ständigen Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen nicht mehr als 3 °C unter und 6 °C über der Lufttemperatur liegen.

Klimafaktor Luftfeuchtigkeit

Die Tagesmittelwerte für die relative Luftfeuchte liegen in Mitteleuropa im Freien bei 75 % (nachts oft 100 % mit Tau, Raureif). Große Luftfeuchte empfindet man schon bei niedrigeren Temperaturen als schwül (Treibhauseffekt), da nur wenig Wasser verdunsten kann. Trockene Luft mit Luftfeuchte unter 30 % führt bei höheren Temperaturen zum Austrocknen der Schleimhäute, der Atemwege und der Augen. Die relative Luftfeuchte an Arbeitsplätzen soll bestimmte Werte nicht überschreiten (siehe Tabelle (Abbildung)).

Klimafaktor Luftgeschwindigkeit

Höhere Luftgeschwindigkeit fördert die Schweißverdunstung und die Wärmeabgabe. Die Beschäftigten dürfen dabei keiner - vermeidbaren - Zugluft ausgesetzt sein. Bei Ruhe oder sitzender Tätigkeit wird bereits geringe Luftbewegung mit weniger als 0,2 m/s als Zugluft wahrgenommen. Mit Zunahme der Muskeltätigkeit und der Raumtemperatur wird eine höhere Luftbewegung als behaglich empfunden; sie ist zum Ausgleich der körperlichen Wärmebilanz erforderlich. Die Luftgeschwindigkeit sollte bei ruhiger Körperhaltung 0,1 m/s und bei allgemeiner Büroarbeit 0,2 m/s nicht überschreiten.

Klimafaktor Luftraum

Die Größe des notwendigen Luftraums ist in Abhängigkeit von der Art der körperlichen Beanspruchung und der Anzahl der Beschäftigten sowie der sonstigen anwesenden Personen zu bemessen. Empfohlen wird, dass pro ständig anwesendem Arbeitnehmer folgender Mindestluftraum vorhanden ist:
  • 12 m³ bei überwiegend sitzender Tätigkeit
  • 15 m³ bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
  • 18 m³ bei schwerer körperlicher Arbeit.
Wie für den Luftraum gibt es - abhängig von der Art der körperlichen Arbeit - empfohlene Mindestwerte für die Luftrate (Abbildung) pro Person. Die erforderliche Luftwechselrate (Abbildung) hängt u. a. von der Raumart ab.

Klimafaktor Luftdruck

Der Luftdruck wird vom Wettergeschehen bestimmt und kann nicht beeinflusst werden. Druckschwankungen (z. B. Föhn, Niederdruck) können einen erheblichen Einfluss auf den Menschen haben. Sie können nicht nur die Behaglichkeit beeinträchtigen, sondern auch die Leistungsfähigkeit, die Aufmerksamkeit und das Reaktionsvermögen. Unter Behaglichkeit versteht man den Klimazustand, bei dem die Wärmebilanz ausgeglichen ist und der Mensch sich wohl fühlt. Behaglichkeit wird subjektiv sehr unterschiedlich beurteilt. Schon die körperlichen Voraussetzungen (Alter, Geschlecht, Trainingszustand, Ernährung, Blutdruck) spielen eine Rolle. Daher gibt es keinen Klimazustand, bei dem sich alle gleichermaßen wohl fühlen. Außerdem haben die nichtklimatischen Faktoren Aktivitätsniveau, Kleidung und mittlere Strahlungswärme Einfluss auf die Behaglichkeit. Bei schwerer Arbeit können Temperaturen angenehm sein, die bei leichter Arbeit oder sitzender Tätigkeit als unbehaglich empfunden werden. Welche Effektivtemperatur (Summe der Klimabedingungen) zu Behaglichkeit führt, hängt von der Arbeitsschwere ab (Abbildung).

Einfluss von Klimaanlagen auf die Klimafaktoren am Arbeitsplatz

Klimaanlagen sind raumlufttechnische Anlagen, mit denen konstante Klimabedingungen in einem Raum geschaffen werden sollen. Viele Probleme infolge einzelner belastender Klimafaktoren können damit behoben werden. Es können sich aber bei Verwendung von Klimaanlagen oder mechanischen Belüftungseinrichtungen auch zusätzliche Probleme ergeben. So ist z. B. sicherzustellen, dass die Beschäftigten keinem störenden Luftzug ausgesetzt sind. Eine regelmäßige Reinigung und Wartung des gesamten Zuluftsystems sowie eine regelmäßige mikrobiologische Kontrolle der Klimaanlage sind ebenfalls Voraussetzung für einen beschwerdefreien Betrieb der Anlage. Die Richtlinie VDI 6022 formuliert die baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, die bei Planung, Fertigung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen, also auch von Klimaanlagen, notwendig sind, um einen hygienisch einwandfreien Betrieb zu ermöglichen. Der BGIA-Report "Innenraumarbeitsplätze" enthält eine auf die Praxis zugeschnittene Ermittlungs- und Beurteilungsstrategie bei Innenraumproblemen, die von Klimaanlagen verursacht sein können.

Klimafaktoren bei Arbeiten im Freien

Bei Arbeiten im Freien können weitere Klimafaktoren hinzukommen. Hier müssen insbesondere die Ultraviolettstrahlung (UV-Strahlung) der Sonne sowie möglicherweise steigende Ozonwerte berücksichtigt werden. Die UV-Strahlung ist im Sommer und in der Mittagszeit am größten. Sie kann Hautschäden verursachen. Der beste Schutz ist eine Kleidung, die möglichst viel Hautfläche bedeckt. Darüber hinaus sind Hautschutzmittel mit UV-Filter zu empfehlen. Über eine mögliche Ozonbelastung, die ebenfalls im Sommer ihre Höchstwerte erreicht, informieren u. a. die Medien.

Klimafaktoren bei Arbeiten im Ausland

Bei Arbeiten im Ausland können Klimafaktoren noch stärkeren Einfluss haben. Insbesondere tropisches Klima belastet Beschäftigte aus gemäßigten Klimazonen und bedeutet für den Körper eine erhebliche Umstellung (Akklimatisation). Voraussetzung für einen länger dauernden oder sich häufig wiederholenden beruflichen Aufenthalt in tropischen Ländern ist die Tropentauglichkeit. Sie muss vor einem solchen Auslandsaufenthalt von einem ermächtigten Arzt festgestellt worden sein. Die Berufsgenossenschaften haben hierfür Auswahlkriterien erlassen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de