Kleingerüste

Für Arbeiten in geringer Höhe, z. B. an Decken, Wänden und Maschinen, sind die üblichen Standgerüste meist zu aufwändig und zu unhandlich. Deshalb werden hierfür neben Leitern, Tritten, Bockgerüsten, Behelfsgerüsten oder Fahrgerüsten zunehmend auch Kleingerüste verwendet.

Kleingerüste (Abbildung) müssen bestimmte technische Anforderungen hinsichtlich geeigneter Werkstoffe, Nachweis der Belastbarkeit (Nutzlast ³ 1.0 kN/ m² bzw. Einzellast ³ 1 kN), Sicherheit gegen Kippen und Einrichtungen für Seitenschutz erfüllen.

Neben den vom Hersteller zu beachtenden technischen Anforderungen ist vom Benutzer vor allem auf Folgendes zu achten:

  • Über 0,60 m hohe Kleingerüste müssen Aufstiege haben.
  • Über 1,00 m hohe Kleingerüste müssen Einrichtungen für das Anbringen eines dreiteiligen Seitenschutzes besitzen.
  • Der Seitenschutz muss angebracht werden, wenn die mögliche Absturzhöhe mehr als 2,00 m beträgt; bei geringeren Absturzhöhen, wenn dies in den gültigen Bestimmungen verlangt wird.
  • An verfahrbaren Kleingerüsten müssen die Fahrrollen mit dem Gerüst unverlierbar verbunden sein; soweit vorhanden, müssen mindestens vier Fahrrollen Feststellvorrichtungen gegen unbeabsichtigte Fahrbewegungen haben.
  • Gerüstverbindungen sind gegen unbeabsichtigtes Lösen zu sichern; Kleinteile, wie Splinte und Schrauben, müssen z. B. mit einer Kette am Gerüst unverlierbar befestigt sein.
  • Bei serienmäßig hergestellten Kleingerüsten ist auf einem Fabrikschild neben dem Hersteller vor allem die zulässige Belastung anzugeben.

Für serienmäßig hergestellte Kleingerüste muss eine Gebrauchsanleitung bzw. Verwendungsanleitung des Herstellers zur Verfügung stehen, die alle Angaben über richtigen und vollständigen Aufbau sowie die zulässige Verwendung enthält. Diese Gebrauchsanleitung, die an der Verwendungsstelle vorliegen muss, enthält auch wichtige Hinweise für die sichere Benutzung:

  • Überprüfung des vollständigen und richtigen Aufbaus
  • Angaben über die zulässige Nutzlast
  • Beschaffenheit der Aufstellfläche
  • Anbringen des dreiteiligen Seitenschutzes
  • Maßnahmen bei der Verwendung als Fahrgerüst
  • Versetzen und Verfahren des Gerüsts
  • Verhalten des Benutzers.

Die Überprüfung kann anhand der Gebrauchsanleitung vorgenommen werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de