Information und Motivation

Unter "Information" versteht man allgemein das Wissen, das ein Absender einem Empfänger über einen Informationskanal vermittelt, während "Motivation" einen emotionalen Prozess beschreibt, der ein Verhalten in Gang setzt, beibehält oder stoppt.

Mit technischen und organisatorischen Mitteln allein kann der Mensch nicht vor allen Gefahren bei seiner Arbeitstätigkeit geschützt werden. Es kommt daher auch darauf an, bei Beschäftigten sicherheitsgerechtes Verhalten zu erreichen. Jeder muss lernen, Gefahrenquellen zu erkennen, und wissen, wie sie auszuschalten bzw. unter Kontrolle zu halten sind. Jeder muss wissen, wie Einrichtungen, Arbeitsmittel und -geräte zu nutzen sind.

Zum Aufbau dieses Wissens ist die Vermittlung von Informationen wichtig. Informationen sind das Grundmaterial für Wissen. Daher ist die Informationsvermittlung ein unverzichtbarer Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsarbeit. Dies insbesondere dann, wenn technische oder organisatorische Veränderungen betrieblicher Abläufe anstehen bzw. Mitarbeiter neu im Unternehmen sind.

Einer der häufigsten Wege, Mitarbeiter zu informieren, ist das persönliche Gespräch. Es sollte in unverkrampfter und angstfreier Atmosphäre stattfinden. Aufmerksames Zuhören der Gesprächspartner ist wichtig. Die schlicht belehrende Komponente sollte in den Hintergrund treten. Es sollte ein Dialog stattfinden, in dem der Gesprächspartner ausreichend zu Wort kommen und seine Rückfragen, Verständnisfragen oder auch Einwände vorbringen kann. Es versteht sich von selbst, dass Befehlston, beleidigende Äußerungen, Besserwisserei und überhebliches Verhalten zu vermeiden sind. Sie stören die Informationsvermittlung. Der zu Informierende lernt dann eher etwas über die Eigenschaften des Informierenden als über das eigentliche Thema.

Erfolgreiche Gespräche verlangen einen gewissen Zeitaufwand, vor allem in der Vorbereitungsphase. Das Thema sollte abgegrenzt, die Ziele und Zielgruppen bestimmt und Störungen von außen ausgeschlossen werden. Geeignetes Informationsmaterial kann für die Gesprächsführung hilfreich sein.

Neben dem persönlichen Gespräch gibt es weitere Möglichkeiten der Informationsvermittlung. Dazu gehören z. B. Arbeitsbesprechungen, regelmäßige Unterweisungen, Schulungen und besondere Aktionen, mit denen auf Unfallschwerpunkte oder Gefahren aufmerksam gemacht werden soll. Zusätzlich kann in schriftlicher Form (z. B. in der Betriebszeitung, am Schwarzen Brett) informiert werden.

Auch die Unfallversicherungsträger bieten eine Reihe von Informationsmaßnahmen an. Sie reichen von Schulungen in eigenen Bildungsstätten oder im Betrieb über die Bereitstellung von umfangreichem Informationsmaterial (Broschüren und viele andere Medien) bis hin zur Aufklärungstätigkeit auf Messen und Ausstellungen. Viele Angebote sind für die Betriebe kostenlos. Die Unfallversicherungsträger bieten auch Informationsmaterialien für spezielle Zielgruppen an, so z. B. für Auszubildende, Berufsanfänger und ausländische Arbeitnehmer.

Informationsmaßnahmen müssen methodisch richtig durchgeführt werden. Das bedeutet z. B., schrittweise vorzugehen und Wiederholungen einzubauen. Die Informationen müssen verständlich, anschaulich und konkret sein. Das richtige, sicherheitsgerechte Verhalten muss klar benannt sein. Der Schwerpunkt sollte nicht auf der Darstellung des Fehlverhaltens, sondern des Sollverhaltens (= sicherheitsgerechtes Verhalten) liegen.

Beschäftigten Informationen mitgeteilt zu haben, bedeutet noch lange nicht, dass sie damit automatisch über das angestrebte Wissen verfügen. Neue Informationen können nur dann zu neuem Wissen werden, wenn sie für den Empfänger eine Bedeutung haben: Sie müssen mit dem Vorwissen und den vorhandenen Erfahrungen sinnvoll verknüpfbar und in das System vorhandener Wissensstrukturen einzuordnen sein. Der Informationsempfänger muss die neuen Informationen geistig durchdringen: Er muss sie strukturieren, Kategorien bilden, zum Vorwissen in Beziehung setzen, Vorstellungsbilder erzeugen.

Mit anderen Worten: Informationsaufnahme und -verarbeitung stellen aktive und sehr komplexe Vorgänge dar. Das passive Sich-Anhören irgendwelcher Ausführungen eines anderen bedeutet noch lange keinen Wissenszuwachs.

Daher haben sich auch in der Sicherheitsarbeit Konzepte durchgesetzt, bei denen der Beschäftigte nicht passiver Informationsempfänger ist, sondern an der Erarbeitung von Informationen aktiv beteiligt wird. Solche partizipativen Vorgehensweisen (z. B. in Form von Sicherheits- und Gesundheitszirkeln) und dialogorientierte Formen der Informationsvermittlung (z. B. in Workshops, Projektgruppen) sind geeignetere Wege zum Aufbau sicherheitsgerechten Verhaltens als z. B. die bloße Verbreitung schriftlicher Informationen oder der Vortrag auf der Betriebsversammlung.

Auch mit Hilfe der Neuen Medien (z. B. Computer Based Trainings) lässt sich die aktive Auseinandersetzung des Lernenden mit dem Lernstoff erreichen.

Informationsvermittlung ist eine notwendige, aber keine hinreichende Maßnahme. Hinzu kommen müssen Bedingungen im Betrieb, die die Motivation der Beschäftigten stärken, sicherheitsgerechtes Verhalten bei der Arbeit zu zeigen. Wenn sich z. B. Führungskräfte nicht korrekt verhalten und Sicherheitsregeln missachten, dann verliert die beste Informationsmaßnahme an Glaubwürdigkeit und gewinnt sehr schnell den Charakter einer Alibiveranstaltung. Auch wenn sicherheitsgerechte Verhaltensweisen im Betrieb allgemein als Ausdruck von Feigheit gelten oder wenn sie für die Beschäftigten auf Grund betrieblicher Bedingungen zu umständlich sind, dann braucht man sich über die geringe Wirkung von Informationsmaßnahmen nicht zu wundern.

Das Streben des Menschen nach Anerkennung, Geltung, Erfolg, Gewinn und Selbstständigkeit sollte zur Beeinflussung des Verhaltens am Arbeitsplatz genutzt werden. Forderungen zur Arbeitssicherheit sollten so formuliert werden, dass die Beschäftigten einen engen Zusammenhang mit diesen Bedürfnissen sehen. Auf diesen Gedanken bauen zahlreiche moderne Sicherheitsprogramme auf.

Besondere Bedeutung hat die Anerkennung des richtigen, sicherheitsgerechten Verhaltens. Hier ergibt sich eine wichtige Führungsaufgabe für Vorgesetzte. Eine sichere Arbeitsweise, die vom Vorgesetzten anerkannt wird, fordert zur Wiederholung und Nachahmung auf. Anerkennung, Belobigung und Auszeichnung sind wichtige Motivationsmittel. Dazu zählen Sicherheitswettbewerbe, die insbesondere in Großbetrieben durchgeführt werden: Unfallfreie Arbeitsgruppen erhalten als Belohnung z. B. eine Prämie.


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