Immissionsschutz

Immissionsschutz ist der Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen). Immissionen in diesem Sinne sind im Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) festgelegt als die einwirkenden Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen.

Verallgemeinert ausgedrückt sollen die genannten Schutzgüter vor chemischen, biologischen und physikalischen Emissionen, die in die Luft freigesetzt werden (chemische Substanzen, Stäube, Mikroorganismen), sich durch die Luft fortpflanzen (Lärm, Vibrationen) oder in der Umgebung vorhanden sind (Elektromagnetische Felder), geschützt werden.

Das BImSchG stellt die rechtliche Grundlage für diesen Schutzgedanken dar. Die Bevölkerung soll z. B. geschützt werden vor

  • Luftverschmutzung durch Brenn-, Industrie-, Fahrzeugabgase, Feinstaub
  • Auto-, Flug-, Baumaschinen-, Rasenmäherlärm und weiteren Lärmquellen
  • unfallartigen Freisetzungen größerer Mengen gesundheitsschädlicher Substanzen, Brand und Explosionen (Störfallrecht)
  • starken elektromagnetischen Feldern, z. B. in der Nähe von Hochspannungsleitungen
  • Geruchsbelästigungen durch Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen.

Wem kommt der Immissionsschutz zugute?

Immissionsschutz kommt auch den Beschäftigten zugute, die während ihrer Tätigkeit Immissionen ausgesetzt sein können, z. B. Baumaschinenlärm oder Ozon im Sommer. Auch Verwendungsverbote aus Gründen des Immissionsschutzes dienen zum Teil gleichzeitig dem Arbeitsschutz (z. B. Regelungen der 2. BImschV über leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe).

Maßnahmen des Immissionsschutzes

Als Maßnahmen des Immissionsschutzes gelten:

  • Vermeidung von Emissionsquellen, z. B. durch Verwendungsverbote bestimmter chemischer Stoffe
  • Reduzierung von Emissionen (Freisetzungen) an der Quelle, z. B. durch Einsatz schadstoffarmer Brennstoffe (Abbildung) und fortgeschrittener Brenntechnik, Katalysatoren, Filteranlagen, Gasrückführungssysteme für Betankungen, Einhaltung von Immissionsgrenzwerten gemäß TA Luft
  • zeitliche Begrenzung der Emissionen, z. B. durch Nachtflugverbote
  • passive Maßnahmen, z. B. Schallschutzwände
  • Schutzabstände z. B. zu Hochspannungsleitungen (26. BImSchV)
  • Bestellung von Immissionsschutzbeauftragten.

Als staatliche Kontrollelemente dienen Genehmigungs- und Anzeigeverfahren für emittierende bzw. potenziell störfallgefährdete Industrieanlagen. Als neues Instrument der Klimapolitik gilt der Emissionshandel, der in der Europäischen Union seit 2005 praktiziert wird.


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