Hobelmaschinen

Neben den allgemeinen Bestimmungen für Holzbearbeitungsmaschinen gelten für Hobelmaschinen zusätzliche Bestimmungen für Bau, Ausrüstung und Betrieb. Generell gilt:

  • Nur Hobelmessersätze mit gleichen Abmessungen und gleichem Gewicht einsetzen (Unwuchtgefahr).
  • Gleichmäßigen Messerüberstand mit Lehre einstellen.
  • Hobelmesser vor dem Einbau entfetten.
  • Auf formschlüssige Hobelmesserbefestigung achten, wenn die Messerwellenbreite geringer als der dreifache Durchmesser des Schneidenflugkreises ist.
  • Befestigungsschrauben nur mit zugehörigem Werkzeug in der Reihenfolge von der Mitte nach außen anziehen.
  • Eng anliegende Kleidung tragen.
  • Splitter, Späne und Abfälle nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernen.
  • Gehörschutz benutzen, Lärmbereiche kennzeichnen.

Abrichthobelmaschinen (Abbildung) sind Maschinen mit einer sich drehenden waagerechten Messerwelle, die zwischen Aufgabe- und Abnahmetisch angeordnet ist.

Bei der Arbeit mit Abrichthobelmaschinen ist u. a. Folgendes zu beachten:

  • Abrichthobelmaschinen müssen mit runden Messerwellen ausgerüstet sein.
  • Die Hobelmesserwelle muss mit dem Herstellerzeichen und der zulässigen Drehzahl je Minute gekennzeichnet sein.
  • Die Messer (Abbildung) dürfen in radialer Richtung höchstens 1,1 mm über den Körperflugkreis der Welle herausragen.
  • Die Verstellbarkeit der Tische muss so gestaltet sein, dass der max. Abstand von 5 mm zwischen Schneidenflugkreis und Tischlippen nicht überschritten werden kann.
  • Tischlippen dürfen nicht ausgespart sein (Ausnahme: zur Lärmminderung unter Beachtung besonderer Bedingungen).
  • Beim Werkstückvorschub Hände flach auf das Werkstück legen, Finger nicht spreizen. Werkstückkanten nicht umfassen.
  • Einsetzarbeiten nur mit Rückschlagsicherung ausführen.

Zum Schutz gegen Berühren des Werkzeugs muss die Maschine mit Schutzeinrichtungen ausgerüstet sein, mit denen die Messerwelle vor und hinter dem Anschlag verdeckt werden kann, z. B. einem Schwingschutz, einer Verdeckung (höhenverstellbar, seitenverschiebbar), einer Klappverdeckung und einer Verdeckung hinter dem Anschlag (wird bei Verstellen des Anschlags zwangsläufig mitgeführt).

Für eine sichere Führung des Werkstücks muss die Maschine wie folgt gestaltet bzw. ausgerüstet sein:

  • Für die sichere Auflage des Werkstücks müssen Aufgabe- und Abnahmetisch ausreichend lang sein.
  • Der Anschlag muss ausreichend hoch und lang sein; die Führungsfläche und die oberen Flächen des Anschlags dürfen nicht unterbrochen sein.
  • Die Maschine muss eine Einrichtung zur Befestigung einer verstellbaren Fügeleiste haben oder eine Einrichtung zum Andruck des Werkstücks einschließlich des Messerwellenschutzes.

Für besondere Arbeitsgänge müssen auch besondere Schutzvorrichtungen vorhanden sein, z. B. eine Zuführlade zum Abrichten kurzer Werkstücke oder eine Beilage zum Abrichten schmaler Werkstücke.

Als Lärmminderungsmaßnahmen haben sich der Einsatz einer Drallmesserwelle, die Zahnung der Tischlippen, die strömungsgünstige Ausführung der Späneleitbleche unter den Tischlippen, die Drehzahlreduzierung und die optimale Ausführung der Messerwellenverdeckung bewährt.

Die aufklappbaren Tische an Abrichtdickenhobelmaschinen müssen so beschaffen sein, dass sie, wenn sie hochgestellt sind, nicht unbeabsichtigt zurückfallen können.

Dickenhobelmaschinen (Abbildung) sind Maschinen, bei denen eine sich drehende Messerwelle waagerecht innerhalb des Ständers angeordnet ist. Der Abstand der Messerwelle zu einem gegenüberliegenden Tisch ist verstellbar. Für die Arbeit mit dieser Maschine ist u. a. auf Folgendes zu achten:

  • Die Messerwelle muss mit dem Herstellerzeichen und der zulässigen Drehzahl je Minute gekennzeichnet sein.
  • Die Messerwelle muss bis auf den Schneidbereich verdeckt sein, z. B. durch eine geschlossene Absaughaube oder durch eine bis auf die Späneauswurföffnung geschlossene Schutzhaube über der Messerwelle; die Öffnungsweite ist abhängig vom Abstand der Öffnungen zum Schneidenflugkreis.

Der Schutz gegen Berührung der Messerwelle wird im Allgemeinen durch eine geschlossene Bauform erreicht; bei besonderen Arbeitsvorgängen und bei Einstell- und Probearbeiten muss eine Berührung der Messerwelle durch besondere Schutzmaßnahmen vermieden werden.

Zum Schutz gegen Rückschlag muss die Dickenhobelmaschine auf der gesamten Breite der Einschuböffnung mit einer Greiferrückschlagsicherung ausgerüstet sein, die z. B. wie folgt ausgerüstet sein muss:

  • Die Greifer müssen eine der Einschubbreite entsprechende Breite aufweisen.
  • Die Greiferschneiden müssen in Ruhestellung mindestens bis 3 mm unterhalb des Schneidenflugkreises reichen und im Auflagebereich scharfkantig sein.
  • Die Greifer müssen nach jedem Anheben selbsttätig zurückfallen und gegen Durchpendeln gesichert sein. Zwischenlagen dürfen nicht dicker als die halbe Greiferbreite sein.
  • Greiferrückschlagsicherungen dürfen durch die Hochstelleinrichtung nicht dauernd außer Wirkung gesetzt werden können.

Als Lärmminderungsmaßnahmen kommen in Betracht: der Einsatz einer Drallmesserwelle, die strömungsgünstige Ausführung von Späneleitblechen, Druckbalken und Späneabführung, die Drehzahlreduzierung sowie eine Teil- oder Vollkapselung.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de