Hitzearbeiten

Als Hitze wird ein Klimazustand definiert, bei dem auf Grund äußerer Wärmebelastungen die Abfuhr der im menschlichen Körper erzeugten Wärme erschwert oder unmöglich ist. Hitze hängt ab
  • von der Art der Wärmeübertragung durch Strahlung, Strömung (Konvektion oder Leitung)
  • vom Ausmaß der Wärmebelastung und ihrer Dauer
  • vom Arbeitsenergieumsatz (bei muskulärer Arbeit entstehende Wärme) und
  • von der Bekleidung.

Hitzearbeitsplätze

Hitzearbeitsplätze sind Arbeitsplätze, an denen durch Überforderung der Entwärmungsmechanismen infolge kombinierter Belastung aus Wärmezustand, Umgebungswärme und Arbeitsenergieumsatz am Arbeitsplatz Gesundheitsschäden entstehen können. Zu den Hitzearbeitsplätzen zählen u. a. die Arbeitsplätze von Schmelzern, Eisengießern, Handflämmern, Schmieden, Vulkaniseuren, Ofenmaurern bei Heißreparaturen und das Befahren von Dampfkesseln unter Hitzeeinwirkung.

Gesundheitsschäden bei Hitzearbeiten

Bei Arbeiten unter Hitzeeinwirkung können Gesundheitsschäden auftreten, wenn für die zulässigen Werte der Normal-Effektiv-Temperatur (NET), die effektive Bestrahlungsstärke in W/cm² oder der Hitzebelastungsindex (WBET) unter Berücksichtigung des Arbeitsenergieumsatzes (AEU) sowie die danach zulässige Expositionszeit überschritten wird. Dies gilt für
  • dauerexponierte, hitzeadaptierte Beschäftigte
  • kurzzeitig exponierte, hitzeadaptierte Beschäftigte
  • gelegentlich exponierte, nicht hitzeadaptierte Beschäftigte.
Gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gesundheitsschäden können sowohl Teile des menschlichen Körpers als auch den gesamten Menschen betreffen. Lokale Schäden (Verbrennungen) betreffen Teile der Haut und darunter liegendes Gewebe. Bei direktem Kontakt mit heißen Oberflächen oder bei intensiver Wärmestrahlung, z. B. von der Sonne oder von glühenden Werkstücken, kann es zu einem Temperaturanstieg auf der Haut und im darunter liegenden Gewebe kommen, der eine Schädigung oder Zerstörung der Zellstruktur verursacht. Erstes Anzeichen hierfür ist eine Rötung der Haut (Sonnenbrand). Beeinträchtigungen des Gesamtkörpers können sein:
  • Sonnenstich - eine Hitzestörung, die durch starke Sonneneinstrahlung auf den Kopf, verbunden mit einer lokalen Hitzeeinwirkung auf das Gehirn, ausgelöst werden kann. Krankheitsanzeichen sind Nackensteife, Übelkeit und Erbrechen sowie Beklommenheit bis hin zur Bewusstlosigkeit.
  • Hitzekollaps - eine relativ leichte Gesundheitsstörung des Gesamtkörpers. Er wird verursacht durch eine Kreislaufstörung. Durch die Erweiterung der peripheren Blutgefäße tritt eine zu starke Minderung der Durchblutung im Inneren des Körpers auf. Die Folge hiervon sind Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit und teilweise Ohnmachtszustände.
  • Hitzeerschöpfung - verursacht durch große Flüssigkeitsabgaben beim Schwitzen durch Hitzebelastung in Verbindung mit schwerer körperlicher Arbeit. Dadurch treten eine starke Wasserverarmung und ein starker Salzverlust im Körper auf. Die Folge können Krampfzustände, Kreislaufzusammenbrüche, aber auch Störungen der Mikrozirkulation im Zentralnervensystem sein, die bleibende Organschäden verursachen können.
  • Wärmestau mit Hitzschlag - die gefährlichste Gesundheitsstörung durch Hitzeeinwirkung. Durch Anstieg der Körperkerntemperatur über 40 °C kommt es zu direkter Gewebeschädigung im Innern, wobei besonders das Zentralnervensystem betroffen ist. Etwa 20 % der Hitzschlagfälle führen zum Tode.

Schutz der Gesundheit bei Hitzearbeiten

Zum Schutz der Gesundheit müssen extreme Hitzebelastungen ausgeschlossen oder zeitlich beschränkt werden. Für die Bestimmung von Toleranzzeiten (Abbildung) für Tätigkeiten unter extremer Hitzebelastung existieren mehrere Verfahren, in die die Klimagrößen (Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Luftgeschwindigkeit oder Effektivtemperatur), der Energieumsatz und teilweise die Schweißmenge eingehen. Ein weit verbreitetes Verfahren ist die Bestimmung des "Wet Bulb-Globe Temperature Index (WBGT)", der aus den drei Temperaturgrößen Trockentemperatur T~t und Feuchttemperatur T~f eines Psychometers und der Globetemperatur T~g wie folgt berechnet wird: WBGT = 0,7 T~f + 0,2 T~g + 0,1 T~t.

Hitzetoleranzzeiten

Zur Bestimmung von Hitzetoleranzzeiten ist es empfehlenswert, sich an mehreren Grenzwert-Bestimmungsverfahren zu orientieren, da es ein allgemein gültiges und anerkanntes Verfahren nicht gibt. Für Bergbaubetriebe existieren für einzelne Bundesländer zum Teil unterschiedliche Grenzwerte für Hitzearbeiten bei Tätigkeiten unter Tage, die in den Bergverordnungen festgelegt sind. Entsprechende Richtwerte werden in der Broschüre "Arbeiten unter Hitzebelastung" und in DIN 33403 aufgeführt.

Arbeitsmedizinische Überwachung bei Hitzearbeiten

Beschäftigte, die Hitzearbeiten ausführen, müssen arbeitsmedizinisch überwacht werden: durch eine Erstuntersuchung vor Aufnahme der Beschäftigung und durch Nachuntersuchungen in festgelegten Zeiträumen. Hierfür gilt der berufsgenossenschaftliche Grundsatz G 30 für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen "Hitzearbeiten". Zu Hitzearbeiten dürfen nur Personen zugelassen werden, die von einem Facharzt für Arbeitsmedizin (bisher "ermächtigtem Arzt") fristgerecht untersucht wurden, und bei denen keine gesundheitlichen Bedenken gegen Hitzearbeiten bestehen. Die Beschäftigten müssen über das richtige Verhalten bei Hitzearbeiten unterwiesen werden. Sie dürfen Hitzearbeiten nicht aufnehmen bzw. müssen sie abbrechen, wenn ihr Befinden einer Aufnahme oder Fortführung der Hitzearbeit entgegensteht. Sie müssen Erholzeiten einhalten und ausreichende Mengen erfrischender Getränke zu sich nehmen. Geeignet sind z. B. Früchte- oder Kräutertees (etwa 0,5 bis 0,7 Liter/Stunde) und Mineralwasser. Ungeeignet sind konzentrierte Fruchtsäfte, schwarzer Kaffee, Milch sowie gekühlte oder alkoholische Getränke.

Maßnahmen bei Hitzearbeiten

Zur Erleichterung der Arbeit unter Wärmeeinwirkung sind in erster Linie technische Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu gehören bei Gebäuden bauliche Maßnahmen, z. B. Abschirmung der Fenster vor Sonnenstrahlung. Bei Wärmequellen im Arbeitsraum können die wärmestrahlenden Flächen minimiert oder die Wärmequelle abgeschirmt werden, um eine Reduzierung der Belastung durch Wärmestrahlung zu erreichen. An zweiter Stelle stehen organisatorische Maßnahmen wie langsame Gewöhnung an die Hitzearbeit oder Reduzierung der Aufenthaltszeit im Hitzebereich, erforderlichenfalls muskuläre Pausen und Entwärmungspausen. Die letzte Möglichkeit stellen Persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere Hitzeschutzkleidung dar. Diese kann jedoch die Beweglichkeit des Körpers, die Schweißabsonderung (Schweißverdunstung) usw. beeinträchtigen. Eine Übersicht über Anwendung und Wirkung von Schutzkleidung bei Arbeiten unter Hitze enthält die Broschüre "Arbeiten unter Hitzebelastung".

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de