Hautschutz

Bei sehr vielen Tätigkeiten wird die Haut (Abbildung), vor allem an Händen und Unterarmen, derart stark belastet, geschädigt oder sensibilisiert, dass manifeste Hautkrankheiten entstehen können, die zu Arbeitsunfähigkeit oder sogar zur Tätigkeitsaufgabe führen. So stellen die Hautkrankheiten seit vielen Jahren die am meisten zur Anzeige gebrachte Berufskrankheit dar. Ursache sind nicht nur direkte mechanische, physikalische oder chemische Einflüsse am Arbeitsplatz, sondern auch Schädigungen der Haut durch längeren Feuchtkontakt, längeres Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder häufige bzw. intensive Hautreinigung (Abbildung).

Durch geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen kann das Schädigungsrisiko für die Haut schon deutlich verringert werden. So lassen sich bereits beim Herstellungs- bzw. Verwendungsprozess durch moderne Technologien (Absaugung, geschlossene Verfahren, Lüftung) sowie durch Verzicht auf stark sensibilisierende oder toxische Stoffe bzw. Ersatz durch ungefährlichere Stoffe die Gefährdungsmöglichkeiten herabsetzen. Wichtig ist auch die hygienische Reinigung von Arbeitsplätzen, Arbeitsgeräten und Arbeitskleidung.

Dennoch lässt sich an zahlreichen Arbeitsplätzen der Hautkontakt mit schädigenden Substanzen oder das Arbeiten unter hautschädigenden Bedingungen nicht völlig vermeiden, so dass Schutzmaßnahmen erforderlich werden. Drei verschiedene Strategien, die z. T. aufeinander aufbauen, sind zu beachten.

Was bedeutet Protektiver Hautschutz?

Protektiver Hautschutz: Bei Einwirkung von hautschädigenden Einflüssen oder Substanzen kann durch Auftragen von bestimmten Hautschutzpräparaten vor Arbeitsaufnahme ein Schutzfilm auf der Haut gebildet werden, der der Entfettung der Haut entgegenwirkt bzw. die Aufnahme des Stoffes verhindert oder zumindest derart verringert, dass schwere Hautschäden vermieden werden. Je nach einwirkender Substanz sind Fettsalben, Wasser-in-Öl- bzw. Öl-in-Wasser-Emulsionen oder in speziellen Situationen sogar Kunstharzfilme angezeigt. Verschiedene Aspekte stehen hierbei jedoch in Konkurrenz. Während das Präparat einerseits mit hoher Haftfähigkeit und langer Schutzwirkung optimal auf die einwirkenden Substanzen abgestimmt werden soll, ist andererseits zu beachten, dass das Produkt wieder leicht zu entfernen sein muss, die physiologischen Hautfunktionen nicht behindern (pH-Wert, Schwitzen) und außerdem das Arbeitsprodukt nicht beeinträchtigen darf.

Was bedeutet Berufliche Hautreinigung?

Berufliche Hautreinigung: Arbeitsbedingte Verunreinigungen der Haut sowie protektiv aufgetragene Hautschutzmittel müssen je nach Substanz oder Verschmutzungsgrad durch entsprechend eingreifende Reinigungsmaßnahmen wieder entfernt werden. Leider steht die Intensität der gewünschten Reinigung der Forderung nach größtmöglicher Hautschonung oft entgegen. Grobreinigungsmittel sollen nur dann verwendet werden, wenn auch wirklich grobe Verunreinigungen vorliegen. Oft genügen Handwaschpasten, die neben einer reizlosen Seifengrundlage bzw. einem synthetischen Waschrohstoff besonders feinkörnige Quarzsande, Bimsmehl, Kaolin oder Beimengungen auf Kunststoffbasis enthalten. Bei lösemittelhaltigen Spezialreinigern ist auf die pflegende Nachbehandlung besonderer Wert zu legen, da diese zwar gut für Lack-, Farben- oder Kleberverschmutzungen geeignet sind, jedoch zu einer starken Entfettung der Haut führen. Nach einer Reinigung ohne Wasser muss in jedem Falle ein gründliches Waschen mit Wasser erfolgen, um die zurückbleibenden Reste von Arbeitsstoffen, Schmutz und Reinigungsmitteln vollständig zu entfernen. Um Hauterkrankungen zu vermeiden, sollten keine Gemeinschaftshandtücher benutzt werden. Handtücher zum persönlichen Gebrauch sind häufig zu wechseln. Hygienischer sind Einweghandtücher oder Handtuchrollen aus Wickelautomaten.

Was bedeutet Konservierende Hautpflege?

Konservierende Hautpflege: Der Indikationsbereich konservierender Hautpflege ist sehr breit, da diese im Prinzip keinerlei Einschränkungen unterliegt und neben arbeitsmedizinischen Effekten auch kosmetische Aspekte in sich birgt. Das Hauptziel besteht im Arbeitsbereich darin, die Folgen hautschädigender Einflüsse auszugleichen bzw. gefährdete Haut vor Schäden zu bewahren und damit die Entstehung von chronisch-toxisch-degenerativen Schäden zu verhüten. Hieraus ergeben sich folgende Einsatzbereiche:

  • Anwendung in Arbeitsbereichen mit häufigem Wasserkontakt
  • vorbeugende Pflege trockener Haut
  • ergänzende Hautpflege nach Anwendung von protektivem Hautschutz.

Mit der konservierenden Hautpflege soll der Wasser-Lipidmantel der Haut unterstützt bzw. wiederhergestellt werden. Zum Einsatz kommen Wasser-in-Öl- bzw. Öl-in-Wasser-Emulsionen, denen je nach Produkt verschiedene Zusätze (Vitamine, antientzündliche oder hydratisierend wirkende Substanzen) beigefügt sind. Wichtig ist dabei nicht nur die Anwendung während oder nach der Arbeit, sondern auch im arbeitsfreien Intervall, wie z. B. nachts.

Der Erfolg der Prävention von Hauterkrankungen hängt u. a. auch davon ab, wie frühzeitig die genannten Hautschutzmaßnahmen ergriffen werden - nämlich vor dem ersten Auftreten von Symptomen - und wie konsequent sie durchgeführt werden. Im Betrieb müssen Hautschutzpläne (Abbildung) ausgehängt werden, aus denen die Beschäftigten ersehen können, mit welchen Produkten sie zu welchem Zeitpunkt ihre Haut behandeln müssen.

Ausführliche Informationen zu hautgefährdenden Einwirkungen und besonders gefährdeten Berufsgruppen, zur Auswahl und eindeutigen Kennzeichnung der Präparate für Hautschutz, -reinigung und -pflege sowie zur Aufstellung eines Hautschutzplans einschließlich der Unterweisung der Versicherten sind in der BGR 197 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für den Einsatz von Hautschutz) enthalten.

Einen Überblick über Stoffe, die Allergieerscheinungen nach Sensibilisierung der Haut auslösen können, und über giftige Stoffe, die die Haut leicht zu durchdringen vermögen (Hautresorption), gibt die Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentration gesundheitsschädlicher Stoffe (MAK-Werte-Liste). Solche Stoffe sind in der Liste mit "S" (Sensibilisierung) bzw. mit "H" (Hautresorption) gekennzeichnet.

Jede auf betriebliche Einflüsse zurückzuführende Hauterkrankung ist dem Unfallversicherungsträger anzuzeigen (grüner Vordruck für Berufskrankheiten). Um zu verhindern, dass aus einer zunächst als harmlos angesehenen Hauterkrankung eine langwierige chronische Erkrankung wird, wurde das "Hautarztverfahren" eingeführt. Danach ist der erstbehandelnde Arzt bei Verdacht einer Hauterkrankung verpflichtet, den Erkrankten an einen Facharzt für Hautkrankheiten zu verweisen.


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