GS-Zeichen

Grundlage für das GS-Zeichen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). GS-geprüfte Produkte können das Arbeiten sicherer machen und behördliche Beanstandungen, Auflagen oder nachträgliche Änderungen vermeiden. Beim Kauf von Arbeitsmitteln sollte man deshalb mit dem GS-Zeichen gekennzeichnete Geräte bevorzugen.

Das GS-Zeichen enthält immer das Logo der zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle, die das Zeichen vergeben hat. Um Missbrauch eindämmen zu helfen, haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und die Verbände des Handels gemeinsam dem Handel empfohlen, bei Verdachtsfällen die ausstellende Prüf- und Zertifizierungsstelle das Zertifikat auf seine Gültigkeit überprüfen zu lassen. Die Prüf- und Zertifizierungsstellen sind aufgefordert, innerhalb eines Werktags das Ergebnis der Überprüfung mitzuteilen. Die Adressen der Prüf- und Zertifizierungsstellen pflegt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einer Internetdatenbank.

Nicht für alle technischen Arbeitsmittel darf das GS-Zeichen vergeben werden. Bei Persönlichen Schutzausrüstungen der Kategorie III (zum Schutz gegen hohe Risiken) ist die Vergabe des GS-Zeichens ausgeschlossen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de