Gründungen, Unterfangungen

Ausschachtungen und Gründungsarbeiten neben bestehenden Gebäuden sowie Unterfangungen von Gebäudeteilen (genehmigungspflichtige Bauvorhaben) erfordern eine gründliche und sorgfältige Vorbereitung und Ausführung.

Deshalb dürfen nur Fachleute und Unternehmen diese Arbeiten ausführen, die über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und eine einwandfreie Ausführung gewährleisten. Für die Sicherung von Gebäuden im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen enthält die DIN 4123 Hinweise zu bestimmten Voraussetzungen, z. B. Gebäude mit höchstens fünf Vollgeschossen, Gründung auf Streifenfundamenten oder biegesteifen Stahlbetonplatten, Baugrubentiefe bis zu 4,00 m unter der vorhandenen Gründungsebene.

Sind die genannten Voraussetzungen nicht gegeben oder wird bei der Bauausführung von der DIN 4123 abgewichen, ist für alle Bauzustände der Ausschachtungs-, Gründungs- und Unterfangungsarbeiten im Bereich bestehender Bauwerke die Standsicherheit dieser Bauwerke nachzuweisen. Außerdem sind während dieser Arbeiten die bestehenden Bauteile gegen Einsturz zu sichern. Es ist ein statischer Nachweis zu führen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de