Gefahrensignale

Gefahrensignale sind Signale, die den Beginn und gegebenenfalls die Dauer und das Ende einer Gefahrenlage anzeigen. Je nach Intensität und Einwirkungsmöglichkeit wird weiterhin zwischen Warn- und Notsignal differenziert.

Was sind Gefahrensignale?

Gefahrensignale sind Zeichen oder Ereignisse, die darauf hinweisen, dass eine Gefahr droht. Diese können sowohl visuelle als auch akustische Signale sein und reichen von Verkehrsschildern über Alarmsirenen bis hin zu menschlichen Signalen wie Schreien oder Gesten. Gefahrensignale können auch durch Veränderungen in der Umgebung oder im Verhalten von Tieren oder Menschen angezeigt werden.

Welche Arten von Gefahrensignalen gibt es?

Gefahrensignale können in verschiedenen Formen auftreten, wie beispielsweise in der Natur, auf der Straße, am Arbeitsplatz oder in zwischenmenschlichen Beziehungen. Es ist wichtig, diese Signale zu erkennen und schnell zu handeln, um Schäden oder Verletzungen zu vermeiden. Beispiele für Gefahrensignale:

Physische Gefahrensignale

  • Rauch oder Feuer
  • Giftige Dämpfe oder Gase
  • Elektrischer Strom
  • Instabile Objekte oder Gebäude
  • Schlechte Wetterbedingungen wie Stürme oder Überschwemmungen

Psychologische Gefahrensignale

  • Gewalttätiges oder bedrohliches Verhalten
  • Ausgeprägte Traurigkeit oder Angst
  • Selbstmordgedanken oder -handlungen
  • Missbrauch oder Vernachlässigung
  • Suchtverhalten

Wie erkennt man Gefahrensignale?

Das Erkennen von Gefahrensignalen erfordert Aufmerksamkeit und Achtsamkeit. Hier sind einige Möglichkeiten, wie Sie Gefahrensignale in verschiedenen Situationen erkennen können:

In der Natur

  • Veränderungen in der Wettervorhersage wie Stürme oder Hochwasser 
  • Geräusche von herannahenden Tieren wie Bären oder Schlangen
  • Veränderungen in der Umgebung wie Risse im Boden oder umgestürzte Bäume

Auf der Straße

  • Unfalltrümmer oder -spuren
  • Verkehrszeichen, die auf Gefahren hinweisen
  • Reifen, die platt oder beschädigt sind

Am Arbeitsplatz

  • Lärm oder Vibrationen, die die Arbeit beeinträchtigen können
  • Mangelnde Sicherheitsausrüstung oder -verfahren 
  • Überbeanspruchung oder Überarbeitung

In zwischenmenschlichen Beziehungen

  • Häufige Argumente oder Auseinandersetzungen
  • Kontrollierendes oder gewalttätiges Verhalten
  • Änderungen im Verhalten oder der Stimmung einer Person

Was soll man tun, wenn man Gefahrensignale erkennt?

Wenn Sie Gefahrensignale erkennen, ist es wichtig, schnell zu handeln, um mögliche Schäden zu vermeiden. Hier sind einige Schritte, die Sie unternehmen können:

In der Natur

  • Wenn Sie in der Natur sind, sollten Sie sich von potenziell gefährlichen Tieren oder Gebieten fernhalten.
  • Verlassen Sie den Ort so schnell wie möglich und suchen Sie Schutz. 
  • Rufen Sie im Falle eines Feuers oder einer Naturkatastrophe die Notrufnummer an und folgen Sie den Anweisungen der Rettungskräfte.

Auf der Straße

  • Wenn Sie auf der Straße unterwegs sind und ein Gefahrensignal bemerken, reduzieren Sie Ihre Geschwindigkeit und halten Sie Ausschau nach potenziellen Gefahren.
  • Beachten Sie Verkehrszeichen und -signale und passen Sie Ihre Fahrweise an die  Verkehrssituation an.

Am Arbeitsplatz

  • Informieren Sie sofort Ihren Vorgesetzten oder die Sicherheitsabteilung, wenn Sie ein Gefahrensignal am Arbeitsplatz bemerken. 
  • Stellen Sie sicher, dass Sie die vorgeschriebenen Sicherheitsausrüstungen und -verfahren einhalten.

In zwischenmenschlichen Beziehungen

  • Wenn Sie Gefahrensignale in einer zwischenmenschlichen Beziehung bemerken, suchen Sie Hilfe bei einer Vertrauensperson, einer Beratungsstelle oder einer Krisenhotline. 
  • Bitten Sie um Unterstützung von Freunden oder Familienmitgliedern, um aus einer gefährlichen Situation herauszukommen.

Gefahren am Arbeitsplatz wahrnehmen

Der Mensch kann viele Gefahren am Arbeitsplatz und im privaten Bereich mit seinen Sinnesorganen wahrnehmen. Die Fähigkeit dazu ist jedoch von vielen Faktoren abhängig. Eine wichtige Rolle spielen die Umgebungsverhältnisse (Beleuchtung, Lärm usw.), die Tageszeit, das Alter und der Gesundheitszustand, die Ausbildung und die Erfahrung, die Konzentration und die Ermüdung, die Adaption und die Gewöhnung usw. Zur Warnung vor Gefahren, die der Mensch nicht mit seinen Sinnesorganen wahrnehmen kann, z. B. geruchlose Gase oder radioaktive Strahlen, müssen technische Einrichtungen eingesetzt werden.

Die Bedeutung von Warneinrichtungen

In Abgrenzung zu den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnungen am Arbeitsplatz und in anderen Bereichen des täglichen Lebens (z. B. Verkehrszeichen, Feuermelder), die ständig auf bestimmte Gefahren, Verhaltensweisen, Gebote und Verbote hinweisen, machen Warneinrichtungen auf besondere Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit aufmerksam. Es wird unterschieden in:

Gefahrensignale: Signale, die den Beginn und gegebenenfalls die Dauer und das Ende einer Gefahrenlage anzeigen. Je nach Intensität und Einwirkungsmöglichkeit wird weiterhin zwischen Warn- und Notsignal differenziert.

Am besten kann der Mensch mit seinen Sinnesorganen akustische und optische Signale wahrnehmen. An die Gestaltung der Signale sind besondere Anforderungen zu stellen.

Beschaffenheit von akustischen Gefahrensignalen

Ein akustisches Gefahrensignal muss so beschaffen sein, dass jede Person im Signalempfangsbereich das Signal erkennen und darauf in der vorgesehenen Weise reagieren kann. Akustische Gefahrensignale müssen bezüglich der Erkennbarkeit gegenüber allen anderen akustischen Signalen Vorrang haben. Ein akustisches Notsignal für Räumung muss gegenüber allen anderen Warnsignalen Vorrang haben.

Hörbarkeit von akustischen Gefahrensignalen

Ein akustisches Gefahrensignal muss deutlich hörbar sein, eine eindeutige Bedeutung haben und von anderen Geräuschen der Umgebung deutlich zu unterscheiden sein. Mindestens zwei akustische Parameter des Gefahrensignals (Schallpegel, Zeitverlauf, Frequenzzusammensetzung usw.) müssen sich von anderen Signalen und von Störgeräuschen unterscheiden. Akustische Gefahrensignale von ortsbeweglichen Gefahrenquellen müssen unabhängig von der Geschwindigkeit oder der Drehzahl der Gefahrenquelle hörbar und unterscheidbar sein.

Festlegung der Gefahrensignale

Bei der Festlegung der Gefahrensignale ist das Hörvermögen der Personen im Signalempfangsbereich zu berücksichtigen, wobei zu beachten ist, dass Beschäftige Gehörschäden haben können oder Gehörschützer tragen. Ein akustisches Gefahrensignal ist in der Regel dann hörbar, wenn der A-bewertete Signalschalldruckpegel den Umgebungsstörschalldruckpegel um 15 dB oder mehr übersteigt. Wenn sich Frequenz- und/oder Zeitverlauf des akustischen Gefahrensignals von den Merkmalen des Störschalls deutlich unterscheiden, kann auch ein geringerer Schalldruckpegel ausreichend sein. Es ist darauf zu achten, dass es auf Grund zu hoher Signalschallpegel nicht zu Schreckreaktionen der Beschäftigten kommt.

Der Frequenzbereich von akustischen Gefahrensignalen

Akustische Gefahrensignale sollten im Frequenzbereich zwischen 500 und 2.500 Hz liegen. Je weiter die Frequenz des Signals von der Hauptfrequenz des Störschalls entfernt ist, umso deutlicher ist das Signal erkennbar. In der Lautstärke an- und abschwellende akustische Gefahrensignale oder solche, bei denen sich die Tonhöhe zeitlich ändert (z. B. Heulton), sind zeitlich gleich bleibenden Signalen vorzuziehen. Wenn der A-bewertete Umgebungsstörschalldruckpegel 100 dB(A) übersteigt, empfiehlt es sich, zusätzlich andere Signale, z. B. optische Gefahrensignale, zu verwenden. Oberste Grenze des Umgebungsstörschalldruckpegels ist 118 dB(A), das heißt ab diesem Punkt müssen andere Signalformen gewählt werden. Eine festgelegte Zuordnung von Gefahrensignalen zu einer bestimmten Gefahrenart gibt es nicht.

Akustische Notsignale für Arbeitsstätten

Für Arbeitsstätten ist ein einheitliches akustisches Notsignal für Situationen mit unmittelbarer Schädigungsmöglichkeit wie Brand, Explosionsgefahr oder Strahlung reserviert. Dabei handelt es sich um einen elektronischen Heulton mit einer unregelmäßigen Veränderung der Tonhöhe. Die Frequenz des akustischen Notsignals schwankt zwischen 500 Hz und 1.500 Hz. Es soll so lange anhalten, wie Personen gefährdet sind, mindestens jedoch eine Minute. Die Funktion des akustischen Notsignals muss mindestens alle zwei Jahre geprüft werden. Mindestens alle sechs Monate sind Probeläufe durchzuführen, die auch der Unterrichtung der Personen über die Bedeutung des Notsignals dienen.

Optische Gefahrensignale

Mit optischen Gefahrensignalen lassen sich erheblich umfangreichere und genauere Informationen übermitteln als mit akustischen. Sie haben allerdings den Nachteil, dass sie nur bei entsprechender Aufmerksamkeit wahrgenommen werden. Optische Gefahrensignale müssen unter verschiedenen Bedingungen (z. B. bei Tageslicht oder bei künstlichem Licht) deutlich erkennbar und von anderen Lichtquellen und Signalen unterscheidbar sein. Sie müssen festgelegte Bedeutungen haben, über die alle im Signalempfangsbereich tätigen Personen unterrichtet sind.

Optische Gefahrensignale im Gesichtsfeld

Optische Gefahrensignale können im Gesichtsfeld des Beschäftigten (direkte Darbietung) oder außerhalb davon angeordnet sein (indirekte Darbietung). Bei direkter Darbietung müssen die Signalleuchten innerhalb des bei der Arbeit hauptsächlich genutzten Gesichtsfeldes angeordnet sein. Dieser Bereich beträgt 45° nach links und rechts sowie von 40° nach oben und 20° nach unten, bezogen auf eine um 15° nach unten geneigte Hauptblickrichtung. Ist eine Anordnung von optischen Gefahrensignalen in diesem Bereich nicht möglich oder wechselt die Blickrichtung tätigkeitsbedingt, ist eine Anordnung außerhalb des Gesichtsfeldes oder eine akustische Gefahrenanzeige zu wählen.

Optische Gefahrensignale außerhalb des Gesichtsfeldes

Bei einer Anordnung von optischen Gefahrensignalen außerhalb des Gesichtsfeldes müssen die durch die Allgemein- bzw. die Arbeitsplatzbeleuchtung vorgegebenen Lichtverhältnisse durch das Gefahrensignal deutlich erkennbar verändert werden. Für die Erkennbarkeit eines optischen Gefahrensignals muss sich seine Leuchtdichte ausreichend von der Leuchtdichte der umgebenden Flächen unterscheiden. Die Erkennbarkeit des Gefahrensignals darf durch andere Lichtquellen (Blendungen) nicht vermindert werden. Auch die Leuchtdichte des Gefahrensignals selbst darf keine Blendung verursachen.

Farben von Gefahrensignalen

Farben von Gefahrensignalen sind so auszuwählen, dass auch Farbenfehlsichtige das Gefahrensignal eindeutig erkennen können. Eine deutliche Erkennbarkeit kann auch durch andere Merkmale, z. B. durch Blinken, erreicht werden. Getaktete Gefahrensignale (Blinklichter) sind im Allgemeinen von anderen Signallichtern und der Arbeitsstättenbeleuchtung besser zu unterscheiden. Den Farben von optischen Gefahrensignalen sind Bedeutungen zugeordnet (Tabelle) (Abbildung).

Installation von optischen Gefahrensignalen

Optische Gefahrensignale sollen in unmittelbarer Nähe eines Gefahrenpunktes installiert werden. Eine Überprüfung der Signaleinrichtungen muss in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Warneinrichtungen und ihr bestimmungsgemäßer Einsatz sind für viele Anwendungsbereiche (Fahrzeuge, Bauwerke, Einsatz von Geräten mit Strahlenemission, Lagerung von Gefahrstoffen usw.) in den dazugehörigen Regelwerken, Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen festgelegt.


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