Gefährdungsermittlung

Gefährdungsermittlung ist ein analytischer Prozess, in dem Gefährdungsfaktoren und ihre Gefahrenquellen (Ursachen) ermittelt werden. Bei der systematischen Analyse werden Gefährdungsfaktoren mit ihren Gefahrquellen und Entstehungsbedingungen identifiziert, ohne diese dabei zu bewerten. Dies geschieht erst in der Gefährdungsbeurteilung, die sich an die Gefährdungsermittlung anschließt.

Wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung

Die Gefährdungsermittlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie regelmäßig durchgeführt wird, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Einbindung der Mitarbeiter in den Prozess kann dabei helfen, wertvolle Einblicke und Ideen zur Risikominimierung zu generieren. Durch die Gefährdungsermittlung können Unternehmen nicht nur Kosten reduzieren, sondern auch das Arbeitsklima verbessern und gesetzliche Vorschriften erfüllen.

Warum werden Gefährdungsermittlungen durchgeführt?

In jeder Arbeitsumgebung gibt es potenzielle Gefahrenquellen, die Mitarbeiter gefährden können. Um diese Risiken zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten, ist es unerlässlich, eine Gefährdungsermittlung durchzuführen. In diesem Artikel werden wir uns ausführlich mit der Gefährdungsermittlung befassen und erklären, wie sie durchgeführt wird, welche Schritte zu beachten sind und welche Vorteile sie für Unternehmen und Mitarbeiter bietet.

Was versteht man unter Gefährdungsermittlung?

Die Gefährdungsermittlung ist ein Prozess, bei dem potenzielle Risiken für Mitarbeiter bei der Arbeit identifiziert, bewertet und dokumentiert werden. Dies umfasst alle Aspekte des Arbeitsplatzes, einschließlich der Arbeitsumgebung, der verwendeten Maschinen und Werkzeuge, der Arbeitsprozesse und der Mitarbeiter selbst.

Warum ist die Gefährdungsermittlung wichtig?

Die Gefährdungsermittlung ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung. Durch die Identifizierung von potenziellen Risiken und Gefahren können Maßnahmen ergriffen werden, um die Wahrscheinlichkeit von Unfällen und Verletzungen zu minimieren. Dies hilft nicht nur, die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten, sondern kann auch dazu beitragen, Kosten durch Arbeitsunfälle und Ausfallzeiten zu reduzieren.

Welche Schritte sind bei der Gefährdungsermittlung zu beachten?

Die Gefährdungsermittlung umfasst in der Regel folgende Schritte:

  • Identifizierung von potenziellen Gefahrenquellen: Die erste Aufgabe bei der Gefährdungsermittlung besteht darin, alle potenziellen Gefahrenquellen zu identifizieren. Hierbei sollte jeder Aspekt des Arbeitsplatzes berücksichtigt werden, einschließlich der Arbeitsumgebung, der Maschinen und Werkzeuge, der Arbeitsprozesse und der Mitarbeiter.
  • Bewertung der Risiken: Nachdem die potenziellen Gefahrenquellen identifiziert wurden, müssen diese Risiken bewertet werden. Hierbei wird analysiert, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Gefahr eintritt und wie schwerwiegend die Folgen wären, falls es zu einem Unfall käme.
  • Festlegung von Maßnahmen zur Risikominimierung: Auf Basis der Bewertung der Risiken werden Maßnahmen zur Risikominimierung festgelegt. Diese können sowohl technischer als auch organisatorischer Natur sein, zum Beispiel die Einführung von Schutzausrüstung oder die Umgestaltung von Arbeitsprozessen.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse der Gefährdungsermittlung müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften nachzuweisen und um im Falle eines Unfalls nachzuweisen, dass angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen wurden.
  • Regelmäßige Überprüfung: Die Gefährdungsermittlung sollte regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Denn Veränderungen in der Arbeitsumgebung, den Arbeitsprozessen und den Mitarbeiterbedürfnissen können neue Risiken und Gefahrenquellen mit sich bringen. Daher sollten Unternehmen sicherstellen, dass die Gefährdungsermittlung kontinuierlich überwacht und angepasst wird.

Wer ist für die Gefährdungsermittlung verantwortlich?

Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsermittlung liegt in erster Linie bei den Arbeitgebern. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter sicher und gesund arbeiten können. In vielen Fällen können jedoch auch Mitarbeiter selbst an der Gefährdungsermittlung beteiligt werden. Denn sie kennen die Arbeitsumgebung und die Arbeitsprozesse am besten und können daher wertvolle Einblicke und Ideen zur Risikominimierung beisteuern.

Welche Vorteile bietet die Gefährdungsermittlung?

Die Gefährdungsermittlung bietet eine Vielzahl von Vorteilen für Unternehmen und Mitarbeiter. Zu den wichtigsten Vorteilen zählen:

  • Schutz der Mitarbeiter: Die Gefährdungsermittlung hilft dabei, potenzielle Risiken und Gefahrenquellen zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen. Dadurch können Unfälle und Verletzungen vermieden werden, was die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter schützt.
  • Reduktion von Kosten: Durch die Vermeidung von Arbeitsunfällen und Ausfallzeiten können Unternehmen Kosten reduzieren und produktiver arbeiten.
  • Verbesserung des Arbeitsklimas: Eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung trägt dazu bei, das Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern und somit auch das Arbeitsklima zu stärken.
  • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften: Unternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine regelmäßige Gefährdungsermittlung hilft dabei, diese Vorschriften zu erfüllen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Welche Risiken können bei der Arbeit auftreten?

Bei der Arbeit können eine Vielzahl von Risiken auftreten, je nach Arbeitsumgebung und Arbeitsprozessen. Dazu können beispielsweise körperliche Belastungen, Unfälle, psychische Belastungen oder Gefahren durch chemische Stoffe gehören.

Wie oft sollte die Gefährdungsermittlung durchgeführt werden?

Die Gefährdungsermittlung sollte regelmäßig durchgeführt und aktualisiert werden. Die Häufigkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Tätigkeit, der Anzahl der Mitarbeiter und der Arbeitsumgebung.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keine Gefährdungsermittlung durchführt?

Wenn ein Unternehmen keine Gefährdungsermittlung durchführt, kann dies schwerwiegende Konsequenzen haben. Zum einen können Mitarbeiter durch potenzielle Risiken und Gefahrenquellen gefährdet werden, was zu Unfällen und Verletzungen führen kann. Zum anderen können Unternehmen gesetzliche Vorschriften missachten und Haftungsrisiken eingehen.

Vorgehensweisen zur Ermittlung von Gefährdungen

Je nach Zeitpunkt der Durchführung sind zwei Vorgehensweisen zur Ermittlung von Gefährdungen zu unterscheiden:

  1. Indirekte und rückschauende Gefährdungsanalyse
    Bei der rückschauenden (retrospektiven), indirekten Analyse werden Gefährdungen durch Auswertung von Gesundheitsschäden (Verletzungen, arbeitsbedingte Erkrankungen) ermittelt. Hier unterscheidet man die Unfalluntersuchung (Einzelunfalluntersuchung, Unfallschwerpunktermittlung) und die Untersuchung arbeitsbedingter Erkrankungen.
  2. Direkte und vorausschauenden Gefährdungsanalyse
    Bei der vorausschauenden (prospektiven), direkten Analyse werden Arbeitssysteme (definierte Bereiche/Abläufe) bezüglich des Vorhandenseins von Gefährdungen untersucht. Hier unterscheidet man die Begehung (z. B. Bereich, Abteilung), die objektorientierte Gefährdungsermittlung (z. B. Maschine, Arbeitsplatz) und die arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung (z. B. vom Zuschnitt über alle nachfolgenden Arbeitsabläufe bis zur Montage). Dabei empfiehlt sich folgende methodische Vorgehensweise:
    • Begehung des Arbeitssystems: Ermittlung von Gefährdungen im Überblick, in Augenscheinnahme und Befragung.
    • Arbeitsablauforientierte Gefährdungsermittlung: Ermittlung von Gefährdungen, die sich aus dem Arbeitsablauf innerhalb des Arbeitssystems unter Berücksichtigung aller Elemente des Arbeitssystems ergeben.
    • Systemelementorientierte Gefährdungsermittlung: Ermitteln von Gefährdungen, die durch Einzelelemente des Arbeitssystems verursacht werden.
    • ​​​​​​​Vertiefende faktororientierte Gefährdungsermittlung: Untersuchung von einzelnen Gefährdungsfaktoren, z. B. Lärm, Klima, Gefahrstoffe, mechanische Faktoren, psychische/physische Faktoren.

Generelle Vorgehensweise bei der Gefährdungsermittlung

Unabhängig vom Verfahren werden Gefährdungen nach folgender genereller Vorgehensweise ermittelt:

  1.  Gefährdungsfaktoren identifizieren
  2. Gefahrenquellen (Ursachen) der erkannten Gefährdungsfaktoren ermitteln
  3. Nach möglichen Ursachenketten für das Vorhandensein/Auftreten der Gefährdungsfaktoren forschen (z. B. Nichtberücksichtigung arbeitsschutzrelevanter Forderungen bei Beschaffungen, fehlende Auswahlkriterien beim Vergleich von Angeboten)
  4. Gefahrbringende Bedingungen und deren Zustandekommen ermitteln. Dadurch ergeben sich Ansatzpunkte für mögliche präventive Maßnahmen, falls die Ausschaltung der Quellen nicht möglich ist.

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