Fußschutz

Fußschutz gehört zu den Persönlichen Schutzausrüstungen. Er muss vom Unternehmer zur Verfügung gestellt und vom Versicherten benutzt werden, wenn eine Gefährdungsermittlung ergeben hat, dass die Gefährdung der Füße z. B. durch Stoßen, Einklemmen, umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände, durch Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände oder heiße oder ätzende Flüssigkeiten besteht. Das Gebotszeichen "Fußschutz benutzen" (Abbildung) weist die Beschäftigten auf die Tragepflicht hin.

Die Europäischen Normen unterscheiden für den gewerblichen Einsatz:

  • Berufsschuhe(Schuhe ohne Zehenschutzkappe oder ohne Anforderungen an die Zehenschutzkappe, mit einem oder mehreren schützenden Bestandteilen für Arbeitsbereiche, in denen ein geringes Risiko von Verletzungen durch mechanische Einwirkungen herrscht, Kurzbezeichnung: O)
  • Schutzschuhe (Schuhe mit Zehenschutzkappe, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkungen mit einer Prüfenergie von 100 J geprüft wurde [Baumusterprüfung], Kurzbezeichnung: P)
  • Sicherheitsschuhe (Schuhe mit Zehenschutzkappe, deren Schutzwirkung gegen mechanische Einwirkungen mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde [Baumusterprüfung], Kurzbezeichnung: S).

Die Ausstattung des Fußschutzes ist in DIN EN 344 bis 347 geregelt. Auf Grund der Herstellungsart werden die Schuhe in Klassen (Abbildung) (I und II) und für alle drei Schuharten (S, P, O) je nach schützenden Merkmalen in fünf Kategorien eingeteilt (Abbildung).

Anhand der Kennzeichnung können die geeigneten Schuhe ausgewählt werden:

  • CE-Kennzeichnung
  • Schuhgröße
  • Name und Zeichen des Herstellers
  • Typenbezeichnung oder Artikelnummer des Herstellers
  • Herstellungsdatum (mindestens Quartal und Jahr)
  • Nummer der Europäischen Norm, nach der der Schuh gefertigt wurde
  • Kurzbezeichnung mit Kategorie
  • Piktogramm für Sonderschuhart (falls erforderlich).

Spezielle Arbeitsbereiche bedingen besondere Schutzmerkmale. So genannte "antistatische Schuhe" sollen z. B. benutzt werden, wenn elektrostatische Aufladungen durch Ableitung der Ladung verhindert werden müssen. Dies wird im Allgemeinen von den Schutzschuhen erfüllt. Elektrisch leitfähige Schuhe sollen benutzt werden, wenn eine elektrostatische Aufladung in möglichst kurzer Zeit vermindert werden muss, z. B. beim Umgang mit Explosivstoffen. Es gibt darüber hinaus weitere Sonderschuharten, z. B. für Arbeiten mit handgeführten Kettensägen oder bei Strahlarbeiten, für die Feuerwehr sowie für lose Einlagen oder orthopädische Schuhe.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de