Forsten

Zu den gefährlichen Forstarbeiten zählen insbesondere:

  • Arbeiten mit Motorsägen oder Freischneidern (Abbildung)
  • Aufarbeiten von Windwürfen, Wind- und Schneebruch
  • Besteigen von Bäumen
  • Holzrücken mit Seilwinden (Abbildung)
  • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen.

Eine gründliche Ausbildung ist wegen der mit Forstarbeiten verbundenen Unfallgefahr unerlässlich. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Personal bei der Aufarbeitung von Wind- und Schneebruch. Der Arbeitseinsatz ist sorgfältig zu planen, da das vielfach unter Spannung stehende Holz von umgeworfenen oder aufeinander liegenden Bäumen besondere Gefahren birgt, die nur von Fachleuten einzuschätzen sind. Wegen der Unfallgefahren dürfen dabei auf keinen Fall Arbeitskräfte ohne Fachkenntnisse und ohne Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung eingesetzt werden, dies gilt auch für die Lohnunternehmen.

Für die Besitzer von Kleinprivatwald bieten die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften besondere sicherheitstechnische Schulungen an, um auch diesem Personenkreis Kenntnisse über mögliche Gefahren zu vermitteln. Zum Teil erfolgt die Schulung in so genannten "Mobilen Waldbesitzerschulen", um den Teilnehmern lange Anfahrtswege und eine längere Abwesenheit vom landwirtschaftlichen Unternehmen oder Arbeitsplatz zu ersparen. Die Schulung erfolgt mit für den Einsatzzweck konzipierten speziellen Schulungsfahrzeugen vor Ort im Wald. Sie dauert in der Regel ein bis zwei Tage. Bei der praktischen und theoretischen Unterweisung werden Schwerpunktthemen behandelt.

Für in der Forstarbeit ständig beschäftigte Arbeitnehmer ist eine ärztliche Einstellungsuntersuchung erforderlich. Außerdem sind die Beschäftigungsbeschränkungen der Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

Als Gesundheitsgefahren bei der Arbeit mit Maschinen im Forst sind insbesondere die Lärmschwerhörigkeit und die vibrationsbedingten Durchblutungsstörungen an den Händen, die sog. Weißfingerkrankheit, zu berücksichtigen. Beide Erkrankungen sind auf den Umgang mit Kettensägemaschinen und Freischneidern zurückzuführen. Lärmschwerhörigkeit lässt sich durch den Einsatz von Gehörschutzmitteln, die Weißfingerkrankheit durch vibrationsarme Handgriffe und andere konstruktive Maßnahmen vermeiden. DIN EN ISO 11681 "Forstmaschinen-Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfung für tragbare Kettensägen" enthält entsprechende Festlegungen. Die Prüfzeichen (Abbildung) FPA (Forsttechnischer Prüfausschuss) und DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) weisen auf die Einhaltung der Forderungen hin.

Bei der Forstarbeit ist eine vollständige Persönliche Schutzausrüstung unerlässlich. Der Schutzhelm soll mit Gehör-, Genick- und Gesichtsschutz versehen sein. Die Arbeitsjacke soll zur besseren Erkennbarkeit Signalfarbpartien im Schulterbereich haben. Als Handschutz wird für die meisten Arbeiten ein Universal-Lederhandschuh aus kräftigem Vollnarbenleder mit Textilrücken und Pulsschutz empfohlen. In die Arbeitshosen müssen Schnittschutzeinlagen (Abbildung) eingenäht sein. Auch das Sicherheitsschuhwerk muss mit Schnittschutzeinlagen versehen sein.

Wichtig ist bei Forstarbeiten auch die Arbeitsorganisation. Die Alleinarbeit einer Person mit der Motorsäge oder der Seilwinde sowie das Besteigen von Bäumen sind ohne ständige Ruf-, Sicht- oder sonstige Verbindung mit einer anderen Person nicht zulässig. Die andere Person soll in der Lage sein, in Notfällen Erste Hilfe zu leisten. In bäuerlichen Betrieben ist Alleinarbeit ausnahmsweise erlaubt, wenn die ständige Verbindung auf Grund betrieblicher oder technischer Gegebenheiten nicht möglich ist. In diesen Fällen sind aber andere geeignete sicherheitstechnische Vorkehrungen zu treffen. Zu diesen Vorkehrungen gehören:

  • die fachliche Ausbildung der arbeitenden Person
  • die Benutzung der erforderlichen Persönlichen Schutzausrüstung
  • die Verwendung der Arbeit entsprechender technischer Ausrüstung
  • die Mitteilung vor Arbeitsbeginn über Weg, Ort, Art der Tätigkeit und voraussichtliche Rückkehr
  • die wiederholte Kontrolle des Arbeitsplatzes durch eine andere Person.

Fällarbeiten dürfen nur bei Tageslicht und nicht bei Sichtbehinderung und starkem Wind vorgenommen werden. In der Nähe von Straßen und Wanderwegen, Gebäuden, Freileitungen und Eisenbahnlinien sind weitergehende Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zum Schutz Dritter erforderlich, z. B. Absicherung oder Absperrung. Im Einzelfall sind vor Beginn der Arbeiten Absprachen mit den entsprechenden Behörden bzw. Betrieben zu treffen.

Neben den Unfall- und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit mit Maschinen sind die Gesundheitsgefährdungen, die sich aus der Arbeit in der Natur ergeben, zu berücksichtigen. Viren, Bakterien, Würmer und Insekten können bei Beschäftigten in der Forstarbeit Krankheiten auslösen. Gegen diese Gefährdungen müssen geeignete Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Die Frühsommerhirnhautentzündung (Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis, FSME) ist eine durch Zeckenbiss übertragene Viruserkrankung des zentralen Nervensystems des Menschen. Überträger sind verschiedene Zeckenarten. Endemiegebiete sind in der Bundesrepublik überwiegend südlich der Mainlinie und in Thüringen südlich des Rennsteigs vorhanden. Mit einem FSME-Hyperimmunglobin ist es bis einschließlich zum 4. Tag nach dem Zeckenbiss möglich, eine passive Immunisierung zu erzielen, um den Ausbruch der Krankheit zu verhindern. Eine aktive Immunisierung ist durch einen FSME-Impfstoff möglich.

Die Borreliose (Lyme-Krankheit) wird ebenfalls durch Zeckenbiss übertragen. Erreger ist die Bakterienart Borrelia Burgdorferi. Als Überträger kommen eventuell auch andere Insekten in Frage. Borreliosen kommen in ganz Mitteleuropa vor. Im Frühstadium kommt es zu grippalen Allgemeinbeschwerden. Nach einem halben bis einem Jahr führt die Erkrankung zu Gelenkentzündungen und unter Umständen zu einer chronischen Hauterkrankung. Eine Immunisierung ist zurzeit noch nicht möglich. Die Behandlung erfolgt mit Antibiotika. Es ist keine bleibende Immunität gegeben. Reinfektionen sind möglich. Zum Schutz vor Zeckenbissen sollte bei jedem Aufenthalt im Wald möglichst eine vollständige Bekleidung getragen werden.

Die Tollwut ist eine von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheit. Erreger ist das Rabies-Virus. Die häufigste Ansteckung erfolgt durch den Biss erkrankter Tiere. Eine Ansteckung durch Belecken und Kratzen ist ebenfalls möglich. Die Krankheit verläuft ohne Behandlung tödlich. Bei Verdacht auf eine Infektion ist eine passive Immunisierung erforderlich. Eine aktive Immunisierung ist ebenfalls möglich und für Forstarbeiter in stark tollwutgefährdeten Bereichen zweckmäßig.

Die Echinokokkose wird durch Fuchsbandwurmeier übertragen. Die Aufnahme der Bandwurmeier durch den Menschen ist nicht ganz geklärt. Auch über Infektionswege und die Häufigkeit besteht noch keine Klarheit. Bei der Echinokokkose kommt es zur Zystenbildung in Leber und Lunge. Verbreitungsgebiete des Fuchsbandwurmes sind die Schwäbische Alb und Südthüringen. Therapeutische Maßnahmen sind möglich.

Insektenstiche können bei allergischer Reaktion auch zu Atemnot, Kreislaufbeschwerden und sogar zu Herzversagen führen. Bei bekannter allergischer Reaktion kann es unter Umständen nach Rücksprache mit einem Arzt erforderlich sein, ständig Gegenmittel mitzuführen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de