Feuerwehren

Neben den Freiwilligen Feuerwehren, in denen in der Bundesrepublik Deutschland ca. 1,3 Mio. Angehörige organisiert sind, gibt es Berufsfeuerwehren (ca. 30.000 Angehörige) und Betriebs- bzw. Werkfeuerwehren (ca. 60.000 Angehörige). Freiwillige Feuerwehren bestehen in allen Gemeinden. Ihre Mitglieder versehen ihren Dienst ehrenamtlich. Berufsfeuerwehren müssen auf Grund der Bestimmungen der Bundesländer in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern eingerichtet werden. Darüber hinaus bestehen auch in diesen Städten Freiwillige Feuerwehren. Betriebs- bzw. Werkfeuerwehren müssen in Unternehmen in Abhängigkeit von der Brandgefahr eingerichtet werden.

Die Aufgaben der Feuerwehren erstrecken sich auf die Rettung von Menschen und Tieren, auf die Brandbekämpfung, die technische Hilfeleistung, den Strahlen- und Umweltschutz, den Rettungsdienst, den Katastrophenschutz und den vorbeugenden Brandschutz. Im Rahmen des Katastrophenschutzes übernehmen die Feuerwehren den Brandschutzdienst und die technische Hilfe, sie helfen bei der Bergung von Opfern und versehen den ABC-Dienst sowie den Fernmeldedienst. Die Aufsicht über das Feuerwehrwesen liegt bei den jeweiligen Landesministerien bzw. -senatoren.

Für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den Freiwilligen Feuerwehren haben die zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zu sorgen. Für die Unfallverhütung bei den Betriebs- bzw. Werkfeuerwehren sind die jeweiligen Berufsgenossenschaften zuständig.

Die Angehörigen der Feuerwehren sind während ihres Dienstes vielfältigen Gefahren ausgesetzt, u.a. Gefahren durch Brände und durch die Einwirkung von Atemgiften und Strahlung, außerdem chemischen und Explosionsgefahren sowie der Gefahr des Einsturzes von Gebäuden und elektrischen Gefahren. Die Risiken werden dadurch erhöht, dass die Feuerwehrangehörigen an unbekannten Einsatzorten, in unwegsamem Gelände, bei schlechter Witterung und bei Dunkelheit tätig werden. Vielfach ist die Sicht durch Rauch behindert.

Um die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen zu gewährleisten, müssen sicheres Verhalten und einsatztaktisch richtiges Vorgehen im Feuerwehrdienst ständig geübt werden. Grundlage dafür sind die UVV "Feuerwehren" sowie entsprechende Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus haben die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand das Modellseminar "Feuerwehr-Sicherheit" entwickelt. Es gibt Anregungen für die Integration des Themas "Unfallverhütung" in die laufende Ausbildung.

Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen hängt davon ab, dass die Ausrüstung und alle Geräte einwandfrei funktionieren. Die Feuerwehrangehörigen müssen im Einsatz, aber auch bei Übungen Persönliche Schutzausrüstungen tragen, die der "Verordnung über das Inverkehrbringen von Persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV" bzw. der UVV "Feuerwehren" entsprechen. Das breite Einsatzspektrum der Feuerwehren in Deutschland mit einer großen Bandbreite möglicher Gefahren erfordert eine universelle Schutzkleidung. Dazu gehören der Feuerwehrschutzanzug (Abbildung), der Feuerwehrhelm mit Nackenschutz oder Helmtuch sowie Feuerwehrschutzhandschuhe und -schuhwerk. Feuerwehrschutzkleidung ist weitgehend europäisch genormt.

Wenn die auftretenden Gefahren es erfordern, müssen zusätzlich Helme mit Gesichtsschutz, Flammschutzhaube, Feuerwehrhaltegurte und Feuerwehrleinen sowie Atemschutzgeräte und Schutzanzüge, z. B. gegen Chemikalien, Hitze oder ionisierende Strahlung getragen werden. Universelle Einsatzkleidung muss u. a. wegen möglicher Arbeiten im Straßenraum Warnwirkung haben.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de