Fachausschüsse, Fachgruppen

Die Unfallversicherungsträger (gewerblichen Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand) fördern die Gemeinschaftsaufgaben auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes durch zeitweilig eingerichtete Fachausschüsse, Fachgruppen und andere Präventionsausschüsse (Koordinierungsausschüsse, Ausschüsse mit besonderen Themenfeldern). Diese Ausschüsse werden von der Abteilung Sicherheit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) koordiniert. Leitung und Geschäftsführung liegen bei den hierfür bestimmten gewerblichen BG oder bei der DGUV.

Aufgaben der Fachausschüsse und Fachgruppen

Die Fachausschüsse und Fachgruppen haben vor allem folgende Aufgaben:
  • Erarbeitung der Entwürfe von Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BG-Regeln) sowie deren Erläuterung und Auslegung
  • Prüfung und Zertifizierung von technischen Arbeitsmitteln und Qualitätsmanagementsystemen
  • Beratung der Unfallversicherungsträger, staatlicher Stellen, Betriebe in Zusammenwirken mit der zuständigen BG, Hersteller, Lieferer und anderer interessierter Kreise in sicherheitstechnischen Fragen
  • Vertretung der Unfallversicherungsträger in außerberufsgenossenschaftlichen Gremien (z. B. deutsche und europäische Normenausschüsse) zur Wahrung sicherheitstechnischer Belange.

Zusammensetzung der Fachausschüsse und Fachgruppen

Den Fachausschüssen und Fachgruppen können angehören: Aufsichtspersonen (Technische Aufsichtsbeamte), sonstige Präventionsfachleute der gewerblichen BG und anderer Unfallversicherungsträger sowie der DGUV, vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales benannte Vertreter, Vertreter der Sozialpartner, Vertreter der Hersteller und Betreiber von Einrichtungen des Fachgebiets und besondere Sachverständige. Die von den Fachausschüssen und Fachgruppen gegenüber Dritten getroffenen Auslegungen zu Unfallverhütungsvorschriften und die von ihnen durchgeführten Prüfungen werden von den Unfallversicherungsträgern anerkannt.

Beratungsaufgabe der Fachausschüsse und Fachgruppen

Viele Hersteller und Lieferer stellen neue Produkte auf Messen und Ausstellungen aus, so dass die Beratungsaufgabe der Fachausschüsse und Fachgruppen dort gezielt wahrgenommen werden kann. Sie besichtigen deshalb Messen und Ausstellungen, auf denen technische Arbeitsmittel und andere Erzeugnisse ausgestellt werden, die überwiegend im gewerblichen oder öffentlichen Bereich eingesetzt werden. Die Fachausschüsse und Fachgruppen bilden für diese Aufgabe Messe-Kommissionen, die die Besichtigungen durchführen. Die Kommissionen beraten die Aussteller über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei den ausgestellten Produkten. Sie stellen dabei fest, ob sie den europäischen harmonisierten Richtlinien oder deutschen Vorschriften (staatliche Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln) entsprechen. Ergeben sich sicherheitstechnische Beanstandungen, werden die Aussteller über Verbesserungen beraten. Ziel der Besichtigungen ist es zu erreichen, dass nur noch sichere Arbeitsmittel und andere Erzeugnisse angeboten werden. Die Arbeits- und Sachgebiete der Fachausschüsse und Fachgruppen sowie der anderen Präventionsausschüsse und die Anschriften der federführenden Unfallversicherungsträger sind in dem jährlich erscheinenden Datenjahrbuch "Betriebswacht" aufgeführt.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de