Europäisierung / Internationalisierung

Die Erweiterung der Europäischen Union und die Globalisierung stellen eine große Herausforderung für die Systeme der sozialen Sicherung dar. Dies gilt sowohl für die Anwendung der europäischen Vorschriften zu grenzüberschreitenden Leistungen der sozialen Sicherheit für die neuen EU-Mitgliedstaaten als auch für den Auf- oder Umbau stabiler Systeme der Sozialversicherung weltweit. Wichtige Katalysatoren im Prozess des europäischen bzw. internationalen Erfahrungsaustauschs sind die Europäische Arbeitsschutzagentur, die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO).

Obwohl die Häufigkeit der Arbeitsunfälle in der Europäischen Union ständig zurückgeht, sterben immer noch jedes Jahr fast 5.100 Arbeitnehmer durch einen Arbeitsunfall. Insgesamt gibt es immer noch 4 Millionen Unfälle pro Jahr. Auch ist in bestimmten Mitgliedstaaten und in bestimmten Sektoren wieder ein Anstieg der Unfallzahlen zu verzeichnen. Hinzu kommen überproportional hohe Unfallzahlen in Kleinbetrieben und Mittelbetrieben sowie in Mikrounternehmen. Der demographische Wandel (Altersstruktur, Migration, Frauenbeschäftigung), neue Beschäftigungsformen sowie neu auftretende Risiken (chemische, biologische, physikalische und psychosoziale Risiken) stellen zudem neue Anforderungen an Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Auf diese Herausforderungen antwortet die EU-Gemeinschaftsstrategie für Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit mit der Zielsetzung, die Zahl der Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle im Zeitraum 2007-2012 um 25 % zu senken. Weltweit sind geschätzte 270 Millionen Arbeitsunfälle pro Jahr zu beklagen.

Im Hinblick auf die rechtlichen Grundlagen muss zwischen den Anforderungen an Produkte und den Anforderungen an sichere und gesunde Arbeitsplätze unterschieden werden. Die Produktsicherheit ist maßgeblich bestimmt durch die technische Harmonisierung im europäischen Binnenmarkt (Art. 94/95 des EG-Vertrages). Demgegenüber gelten für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz Mindestvorschriften, die auf nationaler Ebene konkretisiert werden (Art. 137 des EG-Vertrages). So wird in Deutschland die Europäische Richtlinie über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 89/391 (Rahmenrichtlinie) sowie ihre Einzelrichtlinien durch das Arbeitsschutzgesetz umgesetzt. Darüber hinaus können auf der Grundlage des SGB VII Unfallverhütungsvorschriften erlassen werden. Der "Gemeinsame Deutsche Standpunkt (GDS)" bringt zum Ausdruck, dass das europäische Rechtssystem im sozialpolitischen Bereich keine vollständige Harmonisierung vorsieht. Dennoch stellt der allgemeine Trend zur europäischen und internationalen Normung immer wieder Anforderungen an den betrieblichen Arbeitsschutz.

Unter dem Aspekt der globalen Ökonomie sind insbesondere die Internationalen Standards der Internationalen Arbeitsorganisation von Bedeutung. Mehr als 35 Verfahrensregeln der ILO bieten Hilfestellung für deren Umsetzung.


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Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de