Emissionsschutz
Emissionsschutz ist ein wesentliches Element des Arbeitsschutzes insbesondere beim Umgang mit Gefahrstoffen. Können schädliche Emissionen nicht unterbunden werden, kommt es zu einer Immissionsbelastung (Einwirkung), die - soweit sie über den Arbeitsplatz hinausgeht und auf die Allgemeinheit einwirkt - generell im Immissionsschutzrecht geregelt ist.
Literatur
- Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) (CHV 5)
- Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. bis 38. BImSchV)
Quellen
www.arbeit-und-gesundheit.de