Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV)

Was bedeutet elektromagnetische Verträglichkeit?

Mit dem Begriff "Elektromagnetische Verträglichkeit" (EMV) wird die Eigenschaft eines Gerätes bezeichnet, bestimmungsgemäß zu arbeiten, ohne Störungen bei anderen Geräten zu verursachen und ohne durch andere Geräte gestört zu werden.

Solche Störungen werden durch elektromagnetische Felder verursacht. Die Geräte dürfen keine Störstrahlung in Form eigener elektromagnetischer Felder aussenden, und sie müssen Störfestigkeit gegen die Einwirkung fremder elektromagnetischer Felder besitzen.

Störstrahlungen können unangenehme, bedrohliche oder sogar katastrophale Folgen verursachen (z. B. Ausfall von Computern, Fehlfunktion von Steuerungen oder medizinischen Geräten).

Das "Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten" fordert daher:

  • Die Erzeugung elektromagnetischer Störungen durch ein Gerät muss so weit begrenzt werden, dass ein bestimmungsgemäßer Betrieb von anderen Geräten möglich ist.
  • Geräte sind mit einer angemessenen Festigkeit gegen von außen kommende Störungen auszustatten, so dass ihr eigener bestimmungsgemäßer Betrieb möglich ist.

Insbesondere folgende Geräte dürfen nicht durch Störstrahlung beeinträchtigt werden:

  • Sender und Empfänger für Ton- und Fernsehrundfunk
  • mobile Funk- und Funktelefongeräte
  • medizinische Geräte
  • informationstechnische Geräte
  • Unterrichtsgeräte
  • Haushaltsgeräte
  • Leuchten.

Jedes Gerät mit elektrischen Bauteilen kann Störungen in seiner Umwelt verursachen. Sie werden durch die Ausbreitung der elektromagnetischen Felder ausgelöst, die beim Betrieb eines Gerätes mit elektrischen Bauteilen entstehen. Diese Felder können unterschiedlich stark sein. Bei Geräten, die ausschließlich elektromechanische Bauteile enthalten und mit technischen Wechselströmen (50 Hz) betrieben werden, sind diese Felder sehr schwach. Bei ihnen kann davon ausgegangen werden, dass die elektromagnetische Verträglichkeit gegeben ist. Bei Geräten, die elektronische Bauteile enthalten (z. B. Phasenanschnittsteuerungen zur Drehzahl- oder Leistungsregelung, Geräte der Funktechnik und Unterhaltungselektronik, Computer), aber auch z. B. bei Induktionshärteanlagen, die mit starken Feldern arbeiten, besteht der Verdacht, dass sie Störstrahlungen aussenden können.

Der Hersteller solcher Geräte und Anlagen muss beim Bau die einschlägigen Normen berücksichtigen und dies in den Begleitpapieren bestätigen (Konformitätserklärung). Wichtig ist vor allem eine gute Abschirmung der Leitungen und Bauteile sowie eine gute Verbindung der Abschirmung zur Gehäusemasse. Die Stromversorgung wird über Störschutzfilter zugeführt, die eine Rückwirkung in das Versorgungsnetz verhindern.

Grenzwerte für die elektromagnetische Störstrahlung von Geräten enthält die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 1. Januar 1997.

Der Begriff "Elektromagnetische Verträglichkeit" bezieht sich nur auf die Wirkung von technischen Geräten auf technische Geräte. Die biologische Wirkung elektromagnetischer Felder, z. B. auf Menschen, wird durch das Gesetz nicht behandelt.


Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de