Elektrokarren

Elektrokarren sind Flurförderzeuge mit batteriebetriebenem Elektroantrieb, die eine Plattform zum Befördern von Lasten haben.

Unfallgefahren bestehen sowohl für den Fahrer (z. B. Herabfallen, Einquetschen) als auch für Personen in der Nähe (z. B. Verletzungungen durch herabfallende Lasten, Anfahren).

Zum Schutz des Fahrers muss der Fahrerstand durch Stoßbügel um die Standfläche und - je nach Bauart - durch Seiten- oder Vorderschutz gesichert sein. Der Stoßbügel muss sowohl mit dem Karrengestell als auch mit dem Seiten- oder Vorderschutz fest verbunden sein und bis zur Außenkante oder Plattform reichen.

Der Seiten- oder Vorderschutz soll, über der Fahrerstandfläche gemessen, wenigstens 90 cm hoch sein. Der Seitenschutz sollte den Schaltschrank um 25 cm überragen und gleichzeitig den Haltebügel für den Beifahrer bilden; der Vorderschutz sollte so hoch und mindestens so breit wie der Schaltschrank sein.

Die Standfläche des Fahrerstands muss rutschhemmend sein. Ist sie gleichzeitig als Lenk-Tritthebel ausgebildet, muss ihr Rand mit einer Schutzleiste oder einem Schutzwulst als Abrutschschutz umgeben sein.

Der Fahrantrieb muss sich selbsttätig ausschalten, sobald der Fahrer den Fahrerstand verlässt. Gleichzeitig müssen sich die Bremsen zwangsläufig feststellen. Beim Wiederbetreten des Fahrerstands darf sich der Fahrantrieb nicht selbsttätig einschalten.

Der Karren darf sich auch dann nicht in Gang setzen, wenn der Fahrer den Fahrerstand bei eingerücktem Fahrschalter verlassen hat und beim Wiederbetreten die Bremsen löst. Das In-Gang-Setzen darf erst möglich sein, nachdem der Fahrschalter in Nullstellung gebracht worden ist. Jedes versehentliche In-Gang-Setzen wird dadurch ausgeschlossen.

Das Inbetriebsetzen des Karrens darf nur mit einem besonderen abziehbaren Schaltschlüssel möglich sein. Den Schlüssel muss der Fahrer beim Verlassen des Karrens stets an sich nehmen, damit kein Unbefugter den Karren fahren kann. Der Abzug des Schlüssels soll nur bei abgeschalteter Batterie (Fahrschalter in Nullstellung) möglich sein.

Als Fahrer dürfen nur geeignete, mindestens 18 Jahre alte Personen eingesetzt werden, die besonders ausgebildet worden sind und ihre Fähigkeit im Fahren nachgewiesen haben; ratsam ist die Aushändigung eines Fahrerausweises.

Als Beifahrer dürfen nur von der Betriebsleitung bestimmte Personen tätig sein. Elektrokarren, auf denen Beifahrer zugelassen sind, müssen Festhaltebügel oder Beifahrersitze haben. Freies Stehen auf der Ladefläche ist nicht erlaubt. Es darf auch niemand am Plattformrand sitzen und die Beine herunterhängen lassen.

In Räumen oder Bereichen mit Explosionsgefahr dürfen nur Elektrokarren in explosionsgeschützter Ausführung verwendet werden.

Elektrokarren müssen nach Bedarf geprüft werden, jedoch jährlich mindestens einmal durch einen Sachkundigen bzw. eine Befähigte Person. Die Ergebnisse sind in ein Prüfbuch einzutragen.


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Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de