Elektrohandmaschinen

Elektrohandmaschinen (handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge) sind elektromotorisch oder -magnetisch betriebene Werkzeuge für die Arbeit mit der Hand, z. B. Bohrmaschinen, Bohr- und Meißelhämmer, Schrauber, Schleifmaschinen, Sägen, Handfräser (Abbildung) (Abbildung).

Die Form des Geräts und des Griffs (der Griffe) ist maßgeblich für die Sicherheit bei der Handhabung, also dem Halten, Führen und Schalten.

Schutz bei Elektrohandmaschinen

Neben dem Schutz vor bewegten Teilen ist besonders der Schutz vor dem elektrischen Strom wichtig. Die Werkzeuge müssen für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein sowie den elektrischen und mechanischen Beanspruchungen und Einflüssen am Verwendungsort standhalten (Abbildung).

Die unter normalen Betriebsbedingungen unter Spannung stehenden (aktiven) Teile befinden sich sowohl im Antriebs- als auch im Anschlussteil der Elektrowerkzeuge. Sie müssen so konstruiert sein, dass Personen diese aktiven Teile weder mittel- noch unmittelbar berühren können.

Mechanische Beschädigung (mangelhafte Instandhaltung), thermische, chemische oder alterungsbedingte Einflüsse können dazu führen, dass leitende, aber nicht betriebsmäßig unter Spannung stehende Teile, Fehlerspannung annehmen. Kann größere als die maximal zulässige Berührungsspannung von 50 V Wechselspannung bzw. 120 V Gleichspannung im Fehlerfall auftreten, sind zusätzliche Schutzmaßnahmen vorzusehen.

Schutz bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) wird bei Elektrohandwerkzeugen durch drei Schutzklassen realisiert.

  • Elektrowerkzeuge der Schutzklasse I sind Geräte mit Schutzleiter (PE-Anschluss, Kennzeichen (Abbildung) ) für die Anwendung in Netzen mit Überstrom- und/oder Fehlerstromschutzeinrichtungen. Dabei ist strikt darauf zu achten, dass die PE-Verbindung zwischen Gerät und Netzanschluss durchgehend hergestellt ist.
  • Elektrowerkzeuge der Schutzklasse II (Kennzeichen (Abbildung) ) sind Geräte mit Schutzisolierung und einer zusätzlichen Isolierung zur Betriebsisolation. Da sie keinen Schutzleiter haben, ist die Anschlussleitung mit einem Konturenstecker ohne Schutzleiterkontakt versehen, der aber in Steckdosen mit Schutzkontakt passt.
  • Elektrowerkzeuge der Schutzklasse III sind Geräte für den Anschluss an Spannungen bis 50 V (Schutzkleinspannung, Kennzeichen (Abbildung) ), die durch Schutztransformatoren, Umformer und Ähnliches erzeugt werden. Wichtig ist, dass zwischen der Kleinspannungsseite und höheren Spannungen keine galvanische Verbindung besteht. Die Anschlussleitungen haben einen Spezialstecker, der nicht in Steckvorrichtungen von Stromkreisen mit anderen Schutzmaßnahmen oder mit höheren Spannungen passt. Ein Schutzleiter darf weder am Stecker noch am Betriebsmittel angeschlossen werden.

Elektrowerkzeuge werden nicht nur nach den Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, sondern auch entsprechend DIN EN 60529 nach Schutzarten (Abbildung) (IP-Code) eingeteilt (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel). Unter der Schutzart (dem Schutzgrad) versteht man die Art und Weise, wie die Maschine gegen das Eindringen von Wasser und Gegenständen (auch Finger und Werkzeuge) geschützt ist.

Schalteinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass Elektrowerkzeuge vom Benutzer ohne Loslassen der Handgriffe ein- und ausgeschaltet werden können. Ein Schalter, der durch Drücken eines Arretierknopfs ausgelöst werden kann, ist zulässig. Schalter in der beweglichen Zuleitung (Schnurschalter) sind nicht zulässig.

Elektrowerkzeuge, die auf Baustellen oder Montagestellen verwendet werden, müssen mindestens tropfwassergeschützt sein. Der Schutz bei indirektem Berühren ist durch Schutzisolierung, Fehlerstromschutzschaltung, durch Schutzkleinspannung oder durch Schutztrennung [Trenntransformator, Kennzeichen (Abbildung) ] sicherzustellen.

Als bewegliche Anschlussleitungen sind mindestens mittlere Gummischlauchleitungen der Typen H05RN-F bzw. H07RN-F oder gleichwertige Leitungsarten zu verwenden. Elektrowerkzeuge dürfen nur von besonderen Speisepunkten aus, z. B. Baustromverteilern, versorgt werden (Ausnahme: schutzisolierte Geräte).

Bei erhöhter elektrischer Gefährdung - z. B. in engen Räumen bzw. bei begrenzter Bewegungsfreiheit mit leitfähiger Umgebung, in nassen oder heißen Räumen - dürfen Elektrowerkzeuge nur unter folgenden Bedingungen eingesetzt werden:

  • Bei Wechselspannung muss Schutzkleinspannung oder Schutztrennung angewendet werden. Schutztransformatoren und Motorgeneratoren zum Erzeugen der Schutzkleinspannung sowie Trenntransformatoren und Trennumformer zum Herstellen der Schutztrennung müssen in der Regel außerhalb des entsprechenden Arbeitsraums aufgestellt sein.
  • An einem Trenntransformator darf nur ein Verbrauchsmittel mit höchstens 16 A Nennstrom angeschlossen werden.
  • Das Gehäuse des zu schützenden Verbrauchsmittels (bei Schutzklasse I) ist mit der leitfähigen Umgebung durch einen besonderen Potenzialausgleichsleiter zu verbinden. Dieser Leiter darf nicht der Schutzleiter des Verbrauchsmittels sein, sondern muss außerhalb der Zuleitung sichtbar verlegt sein.
  • Ortsveränderliche Trenntransformatoren müssen schutzisoliert sein.
  • Bewegliche Leitungen müssen mindestens dem Typ H07RN-F entsprechen oder gleichwertig sein.
  • Kupplungssteckvorrichtungen müssen ein Isolierstoffgehäuse haben. In Verlängerungsleitungen sind Schalter nicht zulässig.

Für alle handgeführten oder handgehaltenen Kraftwerkzeuge muss der Lieferer die Vibrationskennwerte (Vibrationen) angeben. Der Unternehmer (Käufer) ist verpflichtet, Arbeitsmittel mit möglichst geringen Vibrationsrisiken auszuwählen und die Arbeitnehmer im vibrationsarmen Gebrauch zu unterweisen.

Handmaschinen für die Holzbearbeitung sind entweder mit einer integrierten Absaugeinrichtung (Staub- und Spänefangbeutel) zu betreiben oder an eine externe Absaugeinrichtung anzuschließen. Die Auswahl des Staubsaugers richtet sich nach der Gefährlichkeit der Stäube bzw. dem erforderlichen Abscheidegrad des Filters.

Alle Elektrohandgeräte müssen regelmäßig geprüft werden.

Besondere Anforderungen für Elektrowerkzeuge:

Für einige Elektrowerkzeuge gibt es weitere Anforderungen:

  • Bohrmaschinen (Abbildung) müssen zusätzliche Angaben tragen: größter Durchmesser des Bohrers in mm sowie Symbol für leichte Beanspruchung (Abbildung) für Bohrer-Durchmesser bis 8 mm. Bohrfutterschlüssel müssen beim Loslassen leicht aus dem Bohrfutter herausfallen. Sie dürfen am Werkzeug nicht mit Ketten, Schnüren oder sonst wie befestigt sein; Klammern zum Halten des unbenutzten Schlüssels sind zulässig.
  • Schlagbohrmaschinen benötigen die zusätzliche Angabe des größten zulässigen Bohrer-Durchmessers zum Bohren in Stahl.
  • Schrauber, die nur für Metallschrauben bestimmt sind, müssen mit dem Symbol (Abbildung) gekennzeichnet sein.
  • Bei Blechscheren muss die größte zulässige Blechdicke, bei Gewindeschneidern der größte Gewindedurchmesser angegeben sein.
  • Kreissägen (Abbildung) (Kreissägemaschinen) und Kreismesser müssen einen Schalter haben, der beim Loslassen seines Betätigungsglieds den Motor abschaltet (Totmannschalter). Nur eine zusätzliche Arretiervorrichtung ist zulässig. Die Drehrichtung muss auf den Säge- und Messerscheiben durch einen erhabenen oder versenkten Pfeil angezeigt sein. Die bewegliche Schutzhaube muss das Sägeblatt bis auf einen Öffnungswinkel von 10° verdecken. Der Spaltkeil darf nicht dünner als der Sägeblattgrundkörper und nicht dicker als die Schnittfugenbreite sein. Sein Abstand zum Sägeblatt ist so gering wie möglich (max. 5 mm) einzustellen. Die höchste Sägezahnspitze überragt den Spaltkeil um ca. 2 mm (max. 5 mm). Vor Arbeitsbeginn wird der Schlauch der Absaugeinrichtung angeschlossen.
  • Bei Handhobelmaschinen (Abbildung) (Hobelmaschinen) müssen die Nennleerlaufdrehzahl der Messerwelle in Umdrehungen pro Minute und die Drehrichtung angezeigt sein. Es sind nur runde Messerwellen mit einem Schneidenüberstand von maximal 1,1 mm zulässig, die formschlüssig befestigt sind. Der Späneauswurf muss gegen Berühren des Messers gesichert sein.
  • Stichsägen (Abbildung) müssen zusätzlich die Angabe der maximalen Schnitttiefe für Holz tragen.
  • Bei elektrischen Handscheren (Scheren) sollen Fingerabweiser, soweit sie sich einsetzen lassen, vor den beweglichen Messern schützen.

Die meisten netzbetriebenen elektrischen Handmaschinen sind auch mit Akkumulatoren als Antrieb erhältlich. Bei diesen Geräten besteht die Gefahr weniger durch das Berühren spannungsführender Teile als durch Kurzschluss zwischen den Anschlusskontakten des Akku. Die Verbindung der Kontakte kann z. B. durch Draht oder Schrauben erfolgen, die zusammen mit dem Akku aufbewahrt oder transportiert werden. Der Kurzschlussstrom kann im Leiter hohe Temperaturen oder auch einen Lichtbogen erzeugen. Beides kann zu Verbrennungen oder zum Brand führen. Wird das Akku-Gehäuse beschädigt, kann Elektrolyt austreten und z. B. bei Handkontakt die Haut verätzen. Akkus müssen deshalb schonend behandelt und möglichst im Maschinenkoffer aufbewahrt und transportiert werden.

Eine weitere Gefahr besteht bei Bohrgeräten. Bei den kleinen Maschinen wird häufig das erzeugbare Drehmoment unterschätzt, das beim Ansprechen der Blockiereinrichtung auf die Hand bzw. das Handgelenk übertragen wird.


Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de