Elektrische Freileitungen

Elektrische Freileitungen sind im Allgemeinen nicht isoliert. Der Schutz gegen direkte Berührung der Spannung führenden Teile ist normalerweise dadurch gewährleistet, dass die Leitungen einen ausreichenden Abstand zu Arbeitsbereichen und Verkehrsbereichen haben (Abbildung) (Abbildung).

Bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Freileitungen kann dieser Abstand nicht immer eingehalten werden. In diesem Fall müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Jede Berührung einer Leitung mit Spannung bis zu 1.000 V ist lebensgefährlich. Bei Leitungen mit Spannungen über 1.000 V besteht bereits Lebensgefahr, wenn man bestimmte Gefahrenzonen in der Nähe der Leitung erreicht. Bei Hochspannung wird die normalerweise isolierende Luft bei zu geringem Abstand durch einen elektrischen Funken überbrückt und leitfähig; das Erreichen dieser Gefahrenzone hat die gleiche Wirkung wie die direkte Berührung der Leitung.

Besondere Schutzmaßnahmen in der Nähe von Freileitungen gelten sowohl für elektrotechnische als auch für nicht elektrotechnische Arbeiten, z. B. Bauarbeiten, Transporte, Anstrich- und Ausbesserungsarbeiten. Bei derartigen Arbeiten ist in jedem Fall Verbindung mit dem zuständigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen aufzunehmen.

Für elektrische Freileitungen werden in der UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" drei Schutzmaßnahmen genannt:

  • Die Leitungen müssen für die Dauer der Arbeiten in der Nähe durch das zuständige Versorgungsunternehmen spannungsfrei gemacht werden oder
  • die Leitungen müssen durch Elektrofachkräfte für die Dauer der Arbeit durch Abdecken oder Abschranken geschützt werden oder
  • die Arbeiten dürfen nur außerhalb gewisser Schutzabstände durchgeführt werden.

Diese Sicherheitsmaßnahmen sind nicht als gleichwertig anzusehen. Die Freischaltung birgt das geringste Risiko. Bei Abschrankungen oder Schutz durch Abstand ist das Risiko höher. Müssen bei der Arbeit Schutzabstände eingehalten werden, ist es erforderlich, die Beschäftigten zu kontrollieren. Es sollte daher stets geprüft werden, ob nicht eine höherwertige Schutzmaßnahme realisierbar ist.

Die Schutzabstände müssen auch beim Ausschwingen von Leitungsseilen, Lasten, Trag- und Lastaufnahmemitteln eingehalten werden. Die in der Tabelle genannten Schutzabstände (Abbildung) gelten z. B. für Hoch- und Tiefbauarbeiten, Gerüstarbeiten, Arbeiten mit Hebezeugen, Baumaschinen oder Fördergeräten und bei der Annäherung von sonstigen Geräten und Bauhilfsmitteln. Für elektrische Anlagen im Bergbau, für Fahrleitungen der elektrischen Bahnen, für Schleif- und Fahrleitungen im Tagebau und in Steinbrüchen gelten andere Werte, die in den DIN VDE-Bestimmungen zu finden sind.

Kommt es dennoch zu einem Stromübertritt (Abbildung), z. B. beim Einsatz von Mobilkranen oder Erdbaumaschinen, so muss der Maschinenführer versuchen, sein Gerät aus dem Gefahrenbereich zu bringen. Gelingt es ihm nicht, gelten folgende Verhaltensregeln: Der Fahrer darf den Führerstand nicht verlassen, Außenstehende müssen vor dem Nähertreten gewarnt werden und es muss veranlasst werden, dass die Spannung abgeschaltet wird .

In jedem Fall erfordern Arbeiten, bei denen bestimmte Abstände zu den Freileitungen eingehalten werden müssen, eine gründliche Einweisung. Der Arbeitsablauf muss beobachtet und kontrolliert werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de