Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Was sind Elektrische Betriebsmittel?

Elektrische Betriebsmittel sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in Teilen elektrische Energie anwenden (z. B. erzeugen, verteilen, verbrauchen) oder der Übertragung, Verteilung und Verarbeitung von Informationen (z. B. Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.

Was sind elektrische Anlagen?

Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluss elektrischer Betriebsmittel gebildet.

Für die Errichtung, Änderung und Instandsetzung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sind spezielle Fachkenntnisse erforderlich. Diese Arbeiten dürfen daher nur von Elektrofachkräften oder unter ihrer Leitung und Aufsicht durchgeführt werden. Die dabei zu beachtenden Schutzmaßnahmen werden in den elektrotechnischen Regeln beschrieben. Solche Regeln sind in den DIN VDE-Bestimmungen enthalten, auf die die Unfallversicherungsträger in ihren Mitteilungsblättern verweisen. Eine Liste dieser Bestimmungen ist als Anhang 3 den Durchführungsanweisungen zur UVV "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" beigefügt.

Schutzmaßnahmen für den Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel:

Für den gefahrlosen Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist insbesondere wichtig, dass zwei Schutzmaßnahmen erfolgt sind und wirksam erhalten bleiben:

  • Die aktiven, normalerweise unter Spannung stehenden Teile müssen gegen direkte Berührung geschützt sein (Schutz im normalen Betrieb).
  • Alle Betriebsmittel müssen auch einen Schutz bei indirektem Berühren aufweisen, der im Falle eines Fehlers den Benutzer vor gefährlichen Berührungsspannungen bewahrt (Schutz im Fehlerfall).

Der Schutz gegen direktes Berühren wird durch konstruktive Maßnahmen und die Auslegung der elektrischen Einrichtungen erreicht. Hierzu werden die aktiven Teile z. B. isoliert, in unerreichbarer Lage angebracht oder durch fest montierte Einrichtungen abgeschirmt. Dieser Schutz darf nicht durch Umbauten, Beschädigungen oder zusätzliche Einbauten unwirksam gemacht werden.

Der Schutz bei indirektem Berühren soll gewährleisten, dass auch dann keine Gefahr besteht, wenn z. B. Gehäuse, andere berührbare Teile oder der Standort des Benutzers durch einen Fehler innerhalb des Geräts oder der Zuleitung unter Spannung geraten. Als Schutzmaßnahmen kommen in Betracht:

  • Schutz durch Kleinspannung
  • Schutzisolierung
  • Schutztrennung und
  • automatische Abschaltung der Stromversorgung.

Auch dieser Schutz darf niemals beeinträchtigt oder unwirksam gemacht werden.

Welche Schutzklassen gibt es für elektrische Betriebsmittel?

Für elektrische Betriebsmittel gibt es folgende Schutzklassen:

  • Schutzklasse I: Mit Schutzleiteranschluss (Zeichen: (Abbildung) ).
  • Schutzklasse II: Schutzisoliert (Zeichen: (Abbildung) ), sie dürfen keinen Schutzleiter haben.
  • Schutzklasse III: Nur zum Betrieb mit Schutzkleinspannung (Zeichen: (Abbildung) ), d. h. Nennspannung bis 50 V, Anschluss über besondere Steckerart.

Damit die Schutzmaßnahmen wirksam erhalten bleiben, müssen regelmäßig Prüfungen durchgeführt werden. Hierbei soll der ordnungsgemäße Zustand festgestellt werden. Dies umfasst neben einer Prüfung der Schutzmaßnahmen auch die Kontrolle, ob alle für den sicheren Betrieb ursprünglich vorgegebenen mechanischen und elektrischen Eigenschaften noch vorhanden sind. 

Elektrische Anlagen und Betriebsmitteln sind in der Regel Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Für die einzelnen Prüfungen von Arbeitsmitteln sind Prüfart, Prüfumfang und ggf. Prüffristen durch den Arbeitgeber entsprechend der jeweiligen Beanspruchung festzulegen. Erforderliche Sicht- und Funktionsprüfungen können von unterwiesenen Benutzern z. B. arbeitstäglich oder vor Aufnahme der Tätigkeiten durchgeführt werden.

Prüfungen müssen zusätzlich von einer Befähigten Person durchgeführt werden, wenn die Sicherheit der Arbeitsmittel von Montagebedingungen, durch mögliche Beeinträchtigung nach Instandsetzungsarbeiten oder von äußeren Einflüssen nach §10 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) abhängen. Die TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftige Anlagen konkretisiert diese Erfordernisse in Abschnitt 3.3.2.

Aufgrund der Ergebnisse durchgeführter Prüfungen kann eine Änderung der Prüffristen im Sinne einer Verlängerung oder Verkürzung erforderlich sein. Hier gibt die TRBS 1201 in Abschnitt 3.5 Festlegung der Prüffrist verschiedene Beispiele für die Durchführung von Prüfungen in Abhängigkeit von der betrieblichen Situation.

Für den sicheren Umgang mit elektrischer Energie bestehen zahlreiche Grundsätze und Regeln, die in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den zugehörigen Durchführungsanweisungen und den elektrotechnischen Regeln enthalten sind oder sich als ungeschriebene Regeln der Technik bewährt haben. Elektrotechnische Laien sollten sich zehn grundlegende Sicherheitsregeln (Abbildung) einprägen, um sich vor elektrischer Energie, die bei fast allen handwerklichen und industriellen Tätigkeiten benötigt wird, zu schützen.

Bei ordnungsgemäßer Bedienung und bei bestimmungsgemäßer Verwendung dürfen weder unmittelbare Gefährdungen (z. B. Berührungsspannungen) noch mittelbare Gefährdungen (z. B. durch Strahlungen und Lärm) entstehen. Defekte elektrische Betriebsmittel und Anlagen dürfen nicht mehr benutzt werden.

Für Arbeiten an elektrischen Anlagen ist der spannungsfreie Zustand herzustellen und für die Dauer der Arbeiten sicherzustellen. Erst nach Durchführung der fünf Sicherheitsregeln darf die Arbeit freigegeben werden: Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, erden und kurzschließen, benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken (Abbildung). Die Arbeiten sind mit dem Verbotszeichen "Nicht schalten" (Abbildung) anzuzeigen. Ausnahmen gelten für Arbeiten unter Spannung.

Elektrowerkzeuge dürfen in der Umgebung von leitfähigen Stoffen, z. B. in Kesseln, Metallrohrleitungen etc., insbesondere bei begrenzter Bewegungsfreiheit, nur mit Schutzkleinspannung oder Schutztrennung betrieben werden. Der Trenntransformator muss außerhalb des Kessels, der Rohrleitungen usw. aufgestellt werden.

Handschleif- und -schneidarbeiten mit Wassergebrauch dürfen grundsätzlich nur bei Anwendung von Schutzkleinspannung oder Schutztrennung durchgeführt werden.

Elektrische Betriebsmittel müssen den zu erwartenden Beanspruchungen am Einsatzort genügen. Bei der Auswahl ist auf die entsprechende elektrische Schutzart zu achten (z. B. wasserdicht, staubgeschützt). Die Betriebsmittel sind mit entsprechenden Symbolen und Kennziffern gekennzeichnet (Abbildung).

Elektrische Betriebsmittel auf Baustellen müssen von besonderen Speisepunkten aus versorgt werden. Üblich sind Baustromverteiler, Kleinstbaustromverteiler und Schutzverteiler. Wandsteckdosen in ortsfesten Anlagen gelten nicht als solche besonderen Speisepunkte, so dass keine elektrischen Betriebsmittel für Baustellen an sie angeschlossen werden dürfen. Ausnahmen gelten nur für Handleuchten, Elektrowerkzeuge und andere Handgeräte, die einzeln betrieben werden, sowie schutzisolierte kleine Maschinen.

Als ortsveränderliche elektrische Leitungen dürfen auf Baustellen nur Leitungen verwendet werden, die dem rauen Baubetrieb entsprechen, d. h. eine ausreichende mechanische Festigkeit und Isolation aufweisen. Haushaltsübliche Leitungen aus PVC sind hierzu nicht geeignet.

Werden elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt, unterliegen sie den besonderen Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Sie müssen entsprechend dem Explosionsschutzdokument, das gemäß Betriebssicherheitsverordnung zu erstellen ist, ausgewählt werden. Es kann eine EG-Baumusterprüfbescheinigung erforderlich sein oder eine Herstellererklärung ausreichen. Dies ist davon abhängig, welcher Zone der explosionsgefährdete Bereich zugeordnet ist.

Falsch projektierte und betriebene elektrische Anlagen können Brände mit erheblichen Personen- und Sachschäden auslösen. Ein umfassender Brandschutz erfordert nicht nur gute Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften und Normen, sondern auch ein fundiertes Wissen um die Vorgänge innerhalb der elektrischen Anlage und um den Einfluss möglicher Faktoren auf sie. Vorschriften und Normen sowie Richtlinien der Versorger und Versicherer enthalten viele Hinweise. Um solche Brandgefahren zu vermeiden oder zumindest zu vermindern, sollten beim Betrieb der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel die folgenden Regeln auch von elektrotechnischen Laien beachtet werden:

Vor Benutzung einwandfreien Zustand durch Besichtigung feststellen

  • Sind Abdeckungen geschlossen?
  • Sind Leitungen und Stecker unversehrt?
  • Sitzen die Schalter fest?
  • Gibt es Schmorstellen an Geräten oder Steckdosen?
  • Defekte Teile nicht benutzen und zur Reparatur bringen.

Elektrische Geräte richtig einsetzen

  • Bedienungsanleitung beachten
  • Geräte bestimmungsgemäß verwenden

Elektrische Geräte sicher betreiben

  • Lüftungsöffnungen nicht verdecken
  • Betriebsmittel regelmäßig reinigen
  • Betriebsmittel nach Gebrauch ausschalten

Leitungen richtig verwenden

  • An Leitungen nichts anhängen
  • Kabeltrommeln abrollen
  • Mehrfachsteckdosenleisten nicht hintereinander schalten.

Weitere Informationen zum Thema: