Einweiser

Nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrer von Kraftfahrzeugen bei Rückwärtsfahrten Einweiser einsetzen, wenn eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer sonst nicht auszuschließen ist. Da die StVO meist auch Grundlage für die Verkehrsregelung auf Baustellen und in Betrieben ist, ergibt sich auch für Fahrer von Erdbaumaschinen und Lkw die Pflicht, für den Einsatz von Einweisern zu sorgen. Einweiser werden darüber hinaus in einer Reihe von Unfallverhütungsvorschriften gefordert.

Sie müssen in der Lage sein, Verkehrsvorgänge zu beurteilen und dem Fahrer die erforderlichen, verabredeten Zeichen zu geben. Dabei sollten ausschließlich die allgemeinen, vertikalen und horizontalen Handsignale nach der UVV "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" verwendet werden (Abbildung) (Abbildung) (Abbildung).

Als Einweiser dürfen nur geeignete, zuverlässige Mitarbeiter eingesetzt werden, die über ihre Aufgaben besonders zu unterrichten sind. Die Signale zur Verständigung müssen zwischen Fahrer bzw. Maschinenführer und dem Einweiser vereinbart werden. Die Einweiser müssen sich in dessen Blickfeld aufhalten und erkennbar sein, d. h. deutlich sichtbare Warnkleidung tragen. Sie dürfen sich nur im Sichtbereich des Fahrers und nicht zwischen dem sich bewegenden Fahrzeug und Hindernissen in dessen Bewegungsrichtung aufhalten. Während des Einweisens dürfen sie keine anderen Tätigkeiten ausüben.

Einweiser sind auch bei eingeschränkter Sicht auf den Arbeitsbereich von Maschinen oder Einrichtungen erforderlich.

Wenn der Geräteführer von Bauaufzügen, Winden-, Hub- und Zuggeräten das Arbeitsfeld vom Steuerstand aus nicht ausreichend überblicken kann, ist ebenfalls ein Einweiser einzusetzen, der das Arbeitsfeld überblicken und sich in geeigneter Weise mit dem Geräteführer jederzeit verständigen kann.

Auch beim Kranbetrieb muss ein Einweiser eingesetzt werden, wenn der Kranführer nicht bei allen Kranbewegungen die Last oder bei Leerfahrt das Lastaufnahmemittel beobachten kann. Er darf dann den Kran nur auf Zeichen eines Einweisers bedienen.

Bei Hafenarbeiten werden "Signalmänner" als Einweiser eingesetzt.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de