Einsatzzeiten

Was versteht man unter Einsatzzeiten?

Unter Einsatzzeiten versteht man die Arbeitszeit, die den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten gemäß der UVV "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (BGV A 2) zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Betrieb je Jahr und Arbeitnehmer mindestens zur Verfügung stehen muss.

Wie wird die Einsatzzeit berechnet?

Diese Einsatzzeit wird von jedem Unfallversicherungsträger entsprechend der Gefährdung in der jeweiligen Branche festgesetzt. Sie gilt nur für Betriebe, die im Sinne der BGV A 2 der so genannten Regelbetreuung unterliegen und mehr als 10 beschäftigte Arbeitnehmer haben. Dabei wird zusätzlich unterschieden nach der Betriebsart (Betriebsgefahr) und der Zahl der durchschnittlich im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer (Betriebsgröße).

Für Betriebe, die maximal 10 beschäftigte Arbeitnehmer und die Regelbetreuung gewählt haben, ist die Betreuung ohne feste Einsatzzeiten geregelt. Dies gilt auch für Betriebe, die in Abhängigkeit von den Festsetzungen ihres zuständigen Unfallversicherungsträgers bis zu einer Betriebsgröße von maximal 50 Beschäftigten das Modell der alternativen Betreuung gewählt haben (Abbildung).

Bei der Berechnung der Einsatzzeit wird in der Regel vom Begriff des Vollarbeiters ausgegangen. Die Zahl der Vollarbeiter wird anhand der geleisteten Arbeitsstunden nach einheitlichem Maßstab errechnet. Die Gesamtzahl der von den Beschäftigten eines Betriebs in einem Jahr geleisteten Arbeitsstunden wird durch die Zahl der tarifvertraglich festgelegten Arbeitsstunden je Arbeitnehmer im Jahr geteilt. Das Ergebnis ist die Vollarbeiterzahl für den Betrieb. Diese unter Berücksichtigung von Teil- und Schichtarbeit getroffene Festlegung erstreckt sich nicht auf Kurzarbeit. Arbeitnehmer mit Kurzarbeit werden wie Vollzeitkräfte gewertet.

Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte können als ständig oder zeitweise tätige Kräfte bestellt werden. Sie können Angestellte des Unternehmens sein. Falls sie freiberuflich tätig sind oder einem überbetrieblichen Dienst angehören, ist darauf zu achten, dass z. B. ihre Wegzeiten nicht als Einsatzzeiten gerechnet werden.

Für eine voll beschäftigte Fachkraft oder einen voll beschäftigten Betriebsarzt kann zurzeit eine Jahreseinsatzzeit zwischen 1.640 und 1.800 Stunden zu Grunde gelegt werden. Diese Angaben sind als Richtwerte anzusehen. Eine Überschreitung der genannten Größenordnung von bis zu 20 % hat keine Einschränkung der Qualität zur Folge. Maßgebend ist im Einzelfall die tatsächlich erbrachte Einsatzzeit für die Erfüllung der Aufgaben nach dem Arbeitssicherheitsgesetz. Sie kann aus den unterschiedlichsten Gründen nach beiden Seiten vom Richtwert abweichen. Solche Abweichungen können sich z. B. daraus ergeben, dass zwischen den einzelnen Betriebsteilen eines Unternehmens lange Wegstrecken liegen, relativ große Zeit-Anteile für die Weiter- und Fortbildung in Anspruch genommen werden oder Fachkräfte und Betriebsärzte Überstunden leisten.


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