Blitzschutz

Der Blitz kann dieselben Wirkungen haben wie jeder andere Stromfluss in einem elektrischen Leiter oder jeder Stromdurchgang durch einen schlechten Leiter oder Isolator:

  • thermisch (Wärmeentwicklung)
  • elektrodynamisch (Entstehung von Kräften)
  • elektrochemisch (galvanische Zersetzung)
  • elektromagnetisch (Störspannungen).

Blitzschutzsysteme umfassen den äußeren und den inneren Blitzschutz. Unter dem äußeren Blitzschutz werden die Fangeinrichtung, die Ableitungseinrichtung und die Erdungsanlage zusammengefasst. Der innere Blitzschutz muss das Auftreten von Überspannungen und gefährlicher Funkenbildung innerhalb der zu schützenden baulichen Anlage verhindern, die durch den Blitzstrom, der in den Leitern des äußeren Blitzschutzes fließt, verursacht werden könnten. Bei der Ausführung des Blitzschutzsystems sind architektonische Belange zu berücksichtigen. Für jede Anlage müssen Planungsunterlagen erstellt werden. Für die Bemessung und Ausführung sind maßgebend: elektrische Sicherheit, Leiterquerschnitte, mechanische Festigkeit, Korrosionsbeständigkeit, bauliche Gestaltung und wirtschaftliche Rücksichten. Auf Basis einer Risikoeinschätzung soll eine geeignete Schutzklasse (I - IV) festgelegt werden. Die Wirksamkeit des Blitzschutzsystems hängt ab von der ausgewählten Schutzklasse.

Für explosionsgefährdete Bereiche ist von einer Blitzschutzklasse II auszugehen. Laut TRBS 2152 Teil 3 (Entwurf, Stand 2008) muss eine Blitzkugel mit einem Radius von 30 Metern beherrscht werden. Blitzschutzanlagen sind als Maßnahmen für die Zonen 2 und 22 nicht erforderlich.

Die Blitzschutzanlage erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn sie einwandfrei hergestellt und gewartet wird. Um die Blitzschutzanlage dauernd wirksam zu erhalten, ist die rechtzeitige Beseitigung von Schäden und Mängeln sowie die Ergänzung der Anlage bei baulichen Veränderungen und Erweiterungen notwendig. Für bestimmte Gebäude (i. d. R. wenn eine Gefahr durch Explosion oder Feuerausbreitung vorhanden ist, z. B. bestimmte Läger, Sprengstoffbetriebe usw.) sind in den entsprechenden Rechtsvorschriften Blitzschutzanlagen vorgeschrieben. Für den Schutz der Informationstechnik sind wegen der niedrigen zulässigen Spannungen besondere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de