Bildschirmarbeitsplätze

Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, die mit Bildschirmgeräten sowie gegebenenfalls mit Zusatzgeräten ausgestattet sind. Die Arbeitsaufgabe und die Arbeitszeit am Bildschirm bestimmen überwiegend die Tätigkeit der Beschäftigten. Mit Anzeigegeräten ausgerüstete Führerstände von Fahrzeugen und Arbeitsplätze mit Überwachungsmonitor gelten nicht als Bildschirmarbeitsplatz.

Zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie psychosozialen Belastungen, z. B. Stress und Mobbing, gelten bei Bildschirmarbeitsplätzen grundsätzlich die gleichen Festlegungen wie für Büroarbeitsplätze. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu erfüllen, um möglichen Beschwerden (Abbildung) vorzubeugen. Körperliche Belastungen können z. B. durch Zwangshaltungen von Kopf, Hals und Rücken, durch starre Augenhaltung und durch Haltearbeit der Arme und Hände entstehen.

Die Bildschirmarbeitsverordnung legt sicherheitstechnische und ergonomische Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät, an den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, an die Arbeitsorganisation und an die Software fest. Bildschirmarbeitsplätze müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen beurteilt werden. Das Ergebnis der Beurteilung ist zu dokumentieren.

Bildschirmarbeit verursacht keine Gesundheitsschäden, wenn die erforderlichen sicherheitstechnischen und vor allem ergonomischen Grundsätze beachtet werden. Besonders wichtig ist die richtige Anordnung (Abbildung) bzw. Einstellung der einzelnen Elemente (Bildschirm, Tastatur), der Büroeinrichtung (Arbeitstische und -stühle) sowie der Arbeitsmittel (Vorlagen, Manuskripte). Die Auswahl ergonomisch hochwertiger Geräte wird durch das Prüfzeichen (Abbildung)

(Abbildung)des Fachausschusses Verwaltung erleichtert. Weitere Kriterien sind der Raumbedarf, die Beleuchtung und die Klimafaktoren am Arbeitsplatz.

Bei einem Arbeitsplatz, der den Anforderungen der Ergonomie entspricht, passen die einzelnen Elemente wie Tisch, Stuhl und Bildschirm zueinander und sie sind auf den Benutzer abgestimmt. Nur durch eine ergonomische Gestaltung (Abbildung) können Zwangshaltungen vor dem Bildschirm vermieden werden.

Der Bildschirm muss für die jeweilige Arbeitsaufgabe ausreichend groß sein und darf nicht flimmern. Außerdem soll er leicht dreh- und neigbar sein, damit der Benutzer ihn auf seine Bedürfnisse einstellen kann. Die Zeichen müssen deutlich zu erkennen sein. Spiegelungen auf dem Bildschirm sind zu vermeiden, ebenso Blendungen und zu starke Hell-Dunkel-Kontraste. Das Prüfzeichen TCO der schwedischen Angestelltengewerkschaft gibt einen Hinweis auf einen einwandfreien Bildschirm.

Der Sehabstand zum Bildschirm und zur Vorlage sollte gleich groß (je nach Größe des Bildschirms 60-100 cm) sein, damit sich die Augen nicht ständig auf wechselnde Entfernungen einstellen müssen. In der Höhe muss der Bildschirm so aufgestellt sein, dass bei normaler Sitzhaltung und leicht gesenkter Blickrichtung die erste Zeile auf dem Bildschirm etwas unterhalb der Augenhöhe liegt. Der Bildschirm sollte deshalb nicht zu hoch und keinesfalls auf dem PC-Gehäuse stehen.

Tastaturen müssen vom Bildschirmgerät getrennt und neigbar sein, damit die Beschäftigten vor dem Bildschirm eine günstige Sitzposition einnehmen können. Vor der Tastatur soll genug Platz zum Auflegen der Hände bleiben. Wird häufig von Manuskripten geschrieben, sollten die Arbeitsplätze einen ergonomisch gestalteten Vorlagehalter haben, um ermüdende und belastende Körperhaltungen auszuschließen.

Die Arbeitstische müssen ausreichend groß sein und eine ergonomisch günstige Anordnung von Bildschirm, Tastatur und Arbeitsvorlagen zulassen.

Es gibt gelegentlich Meldungen über mögliche Gesundheitsgefahren beim Betrieb von Laserdruckern auf Grund einer möglichen Exposition gegenüber Tonerstaub. Die Ergebnisse aktueller Emissionsmessungen der Berufsgenossenschaften an modernen Geräten führender Druckerhersteller, bei denen die Parameter Staub , Ozon und flüchtige organische Stoffe erfasst wurden, zeigen, dass das Arbeiten mit Laserdruckern keine Gesundheitsgefahr für den Anwender darstellt.

Tragbare Computer (Laptops, Notebooks), die nicht die sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und ergonomischen Forderungen der Bildschirmarbeitsverordnung, insbesondere bezüglich der Tastaturausführung, der Trennung der Tastatur vom Bildschirm oder der Qualität der Zeichendarstellung erfüllen, sind nicht für die regelmäßige Benutzung an einem Arbeitsplatz geeignet. Sollen Notebooks außer im Außendienst auch regelmäßig an einem Bildschirmarbeitsplatz innerhalb des Betriebes eingesetzt werden, so müssen sie alle Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung erfüllen. Dies kann z. B. durch den Anschluss einer externen Tastatur und Maus erreicht werden.

Die verschiedenen Sehaufgaben an Bildschirmarbeitsplätzen stellen unterschiedliche Anforderungen an die Beleuchtung. In der Regel ist eine Allgemeinbeleuchtung (mind. 500 Lux, in Großraumbüros 750 Lux) oder eine arbeitsplatzorientierte Allgemeinbeleuchtung vorzusehen. Hierbei ist darauf zu achten, dass Direkt- und Reflexblendungen vermieden werden und die Helligkeitsunterschiede zwischen Bildschirm, Tastatur, Arbeitsumfeld und Arbeitsvorlage möglichst gering sind. Einzelplatzbeleuchtungen (Tischleuchten) sollten nicht eingesetzt werden.

Die richtige Aufstellung (Abbildung) der Geräte im Raum ist eine wichtige Voraussetzung für beschwerdefreies Arbeiten am Bildschirm: Das Gerät soll nicht in unmittelbarer Nähe eines Fensters stehen (zu hoher Kontrast zwischen Fenster und Bildschirm). Die Blickrichtung auf den Bildschirm soll parallel zur Fensterfront sein (Vermeidung von Spiegelungen und Blendungen).

Für die Software wird eine benutzerfreundliche Gestaltung (Software-Ergonomie) gefordert. Das beinhaltet:

  • Anpassung der Software an die auszuführenden Aufgaben
  • Angaben über die jeweiligen Dialogabläufe
  • Möglichkeit, die Dialogabläufe zu beeinflussen
  • Meldung fehlerhafter Eingaben und Beseitigung der Fehler mit begrenztem Arbeitsaufwand
  • Anpassungsmöglichkeit an Kenntnisse und Erfahrungen der Benutzer.

Qualitative und quantitative Kontrollmöglichkeiten von Bildschirmarbeit, die mit modernen Programmen möglich sind, dürfen ohne Wissen der Beschäftigten nicht genutzt werden. Die Checkliste (Abbildung) erleichtert die Beurteilung aller Anforderungen.

Pausen oder Unterbrechungen durch andere Arbeiten (Mischarbeit) dienen dazu, die Belastungen durch ständige Bildschirmarbeit zu verringern.

Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit an Bildschirmgeräten und anschließend in regelmäßigen Abständen eine Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anbieten. Bei Nachuntersuchungen beträgt die Frist fünf Jahre, für Personen über 40 Jahre drei Jahre. Sehfehler müssen auf einen Sehabstand von etwa 60 cm (Sehabstand zum Bildschirm) korrigiert werden. Die Untersuchung muss durch eine fachkundige Person erfolgen. Die Kosten für die Untersuchungen und für eine spezielle Sehhilfe für die Bildschirmarbeit muss der Arbeitgeber tragen.

Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Bildschirmtätigkeit umfassend zu informieren und zu unterweisen. Die Unterweisung soll die richtige Handhabung, Anordnung und Einstellung aller Arbeitsmittel umfassen.

Eine besondere Art der Bildschirmarbeit stellt die Arbeit in Call Centern (Abbildung) dar. Für diese bildschirmgestützte Arbeit gelten grundsätzlich die gleichen Festlegungen wie für Bildschirmarbeitsplätze und darüber hinaus allgemein für Büroarbeitsplätze. Zusätzlich zu den oben beschriebenen Belastungen durch die Tätigkeit an Bildschirmen können bei dieser kommunikationsintensiven Tätigkeit aber weitere Belastungen hinzukommen, z. B. durch das dauernde Sprechen. Auch sind emotionale Belastungen, die bei Kundenkontakten auftreten können, nicht zu unterschätzen. Das Projekt "CCall - erfolgreich und gesund arbeiten im Call Center" stellt Materialien im Internet zur Verfügung.

Weitere Informationen:

Das Angebot der BAD zum Thema Arbeitsmedizin

Das Angebot der BAD zum Thema Gesundheitsmanagement

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de