Betriebssport

Veranstaltungen des Betriebssports sind deshalb nur unter folgenden Voraussetzungen durch die Unfallversicherungsträger versichert:

  • Die sportliche Betätigung dient dem Ausgleich für die Belastung durch die Arbeitstätigkeit.
  • Die sportlichen Übungen finden regelmäßig statt.
  • An den Sportveranstaltungen nehmen im Wesentlichen nur Betriebsangehörige bzw. nur Mitarbeiter mehrerer Unternehmen teil.
  • Übungszeit und Übungsdauer stehen in einem Zusammenhang mit dem Ausgleichszweck.
  • Die Übungen finden im Rahmen einer unternehmensbezogenen Organisation statt.

Der Versicherungsschutz entfällt, wenn der Zweck des Betriebssports, nämlich einen Ausgleich für die Arbeitsbelastung zu schaffen, vom Wettkampfcharakter verdrängt wird. Deshalb ist die Teilnahme von Betriebssportgemeinschaften am allgemeinen Wettkampfbetrieb auch nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Wettkämpfe mit anderen Betriebssportgemeinschaften außerhalb der regelmäßigen Übungsstunden.

Quellen

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