Besonders gefährdete Arbeitnehmer

Nach der Richtlinie 89/391/EWG (Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie) muss der Arbeitgeber über eine Evaluierung der am Arbeitsplatz bestehenden Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit auch hinsichtlich der besonders gefährdeten Arbeitnehmergruppen verfügen. Die Richtlinie definiert jedoch nicht genauer, wer hierzu eigentlich gehört.

Zu den Gruppen, für die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen die Arbeit an bestimmten Arbeitsplätzen mit einem höheren Risiko verbunden ist als für andere, sind z. B. zu rechnen:

  • Jugendliche
  • werdende Mütter
  • behinderte Menschen
  • ältere Arbeitnehmer

Für diese Arbeitnehmer sind zum Teil besondere Maßnahmen oder Regelungen in eigenen Gesetzen festgehalten, z. B. im Mutterschutzgesetz und im Jugendarbeitsschutzgesetz.

Jeder Arbeitnehmer kann aber aufgrund seiner Tätigkeit zu einer Gruppe besonders gefährdeter Arbeitnehmer gehören, wenn er diese in besonderen Gefahren- oder Risikobereichen ausübt. Beispielsweise sind Personen besonders gefährdet, die mit speziellen Stoffen wie Asbest umgehen müssen oder die bei der Arbeit hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind. Auch für diese Personen gelten verbindliche Regelungen, die maximale Stoffkonzentrationen, maximale Lärmpegel oder die Länge der Arbeitszeit festlegen, für die die betreffenden Personen der besonderen Gefährdung maximal ausgesetzt sein dürfen.

Stärker in den Blickpunkt rücken in der letzten Zeit die älteren Arbeitnehmer, eine Gruppe, für die es bisher keine einheitliche Definition gibt. Oft wird hierunter die Gruppe der Menschen ab 45 Jahren verstanden, andere definieren sie über die abnehmende Leistungsfähigkeit oder die höheren Risiken, denen sie auf Grund nachlassender physischer Belastbarkeit ausgesetzt sind (Defizitmodell). Man weiß jedoch, dass das höhere Alter nicht nur zum Nachlassen bestimmter Fähigkeiten führt, sondern dass es auch wachsende oder neue Kompetenzen bei Älteren gibt (Kompetenzmodell). Beide Seiten, Defizite und Kompetenzen, entwickeln sich individuell sehr unterschiedlich und hängen weniger vom kalendarischen Alter ab.

Für die Arbeitnehmergruppe der Älteren gibt es keine gesetzlichen Regelungen zu ihrem speziellen Schutz. Strategien im Arbeitsschutz gehen eher in die Richtung, präventiv bereits bei den Jüngeren anzusetzen und deren Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Lernwilligkeit bis ins höhere Alter hin zu erhalten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de