Berufshilfe

Die Berufshilfe gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit zur Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit eines Verletzten/Erkrankten erbracht werden (Wiedereingliederung ins Arbeitsleben).

Welches Ziel hat die Berufshilfe?

Die Berufshilfe ist eine Sachleistung. Das Ziel der Berufshilfe ist es, der verletzten oder erkrankten Person möglichst auf Dauer einen ihrer Neigung und ihren Fähigkeiten entsprechenden Platz im Arbeitsleben zu sichern. Sie umfasst insbesondere Hilfen zur Erhaltung des alten oder zur Erlangung eines neuen Arbeitsplatzes einschließlich Leistungen zur Beratung und Vermittlung, Trainingsmaßnahmen und Mobilitätshilfen.

Sie gewährt Unterstützung bei der Berufsfindung und Arbeitserprobung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung und beinhaltet Maßnahmen der Fortbildung oder Umschulung. Die Unfallversicherungsträger setzen, um diese Leistungen möglichst wirkungsvoll erbringen zu können, eigene Berufshelfer ein, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt persönlichen Kontakt zum Verletzten aufnehmen. Die Berufshelfer betreuen im Rahmen eines organisierten Besuchsdienstes die durch einen Arbeitsunfall verletzten oder durch eine Berufskrankheit erkrankten Personen bereits während der ärztlichen Heilbehandlung (medizinische Rehabilitation).

Während der Berufshilfe erhält der Betroffene Übergangsgeld, sofern er arbeitsunfähig ist oder wegen der Teilnahme an einer Berufshilfemaßnahme nicht arbeiten kann. Das Übergangsgeld soll ihn und seine Familie wirtschaftlich absichern.

Weiterführende Informationen:

Das Angebot der BAD zum Thema „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de