Beratende Ingenieure

Die Beratenden Ingenieure beraten Arbeitgeber, schwerbehinderte Menschen und das betriebliche Integrationsteam - in der Regel bestehend aus der Schwerbehindertenvertretung, dem Beauftragten des Arbeitsgebers, dem Betriebs- oder Personalrat - sowie andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben befasste Personen in technisch-organisatorischen Fragen der Beschäftigung. Sie unterstützen sie durch die Erarbeitung von konkreten Lösungsvorschlägen in Problemfällen.

Welche Aufgaben haben die Beratenden Ingenieure?

Die Beratenden Ingenieure bilden einen der Fachdienste der Integrationsämter. Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

  • Ermittlung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen in Betrieben und Dienststellen
  • Anpassung von Arbeitsplätzen und Arbeitsumfeld an die Behinderung des Mitarbeiters durch Vorschläge zu technischen/organisatorischen Maßnahmen
  • Mitwirkung bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen, die eingestellt werden oder die innerbetrieblich umgesetzt werden müssen
  • Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der behinderungsgerechten baulichen Gestaltung ihrer Wohnungen (Wohnungshilfen) und der behinderungsgerechten Ausstattung ihrer Kraftfahrzeuge (Kraftfahrzeughilfe)
  • Durchführung von Seminaren und Bildungsangeboten für Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte, Beauftragte des Arbeitgebers und andere mit der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben in den Betrieben und Dienststellen befasste Mitarbeiter
  • fachtechnische Hilfestellungen bei der Schaffung, Ausstattung und Modernisierung von Einrichtungen der Arbeits- und Berufsförderung behinderter Menschen, wie zum Beispiel Werkstätten für behinderte Menschen.

Die Beratenden Ingenieure wirken an den Entscheidungen der Integrationsämter über die finanziellen Leistungen zur Teilhabe mit. In Kündigungsschutzfragen nehmen sie gutachterlich Stellung zu Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, soweit dabei vor allem Fragen der Ergonomie, der Arbeitsplatzeignung, -gestaltung und -schaffung zu klären und Maßnahmevorschläge zu erarbeiten sind.

Sie arbeiten eng mit dem betrieblichen Integrationsteam, Arbeitsmedizinern, Psychologen, Arbeitsmittelgestaltern sowie den Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und Dienststellen zusammen. Ihre Tätigkeit erfordert neben dem ingenieurspezifischen Wissen Kenntnisse der Ergonomie, der Arbeitsmedizin, der Arbeitspsychologie, ferner Kenntnisse der Arbeitssicherheit und der Betriebswirtschaft.

Die Beratenden Ingenieure arbeiten nach einem Handbuch zur Qualitätssicherung in Anlehnung an die DIN EN ISO 9001:2000.

Ein technischer Fachdienst besteht auch bei den Agenturen für Arbeit. Die dazugehörigen Beratenden Ingenieure unterstützen die Reha-Teams der Agenturen für Arbeit unter anderem bei der Beratung, der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung von schwerbehinderten Menschen und Rehabilitanden sowie bei der Prüfung der Voraussetzungen einer Gleichstellung von behinderten mit schwerbehinderten Menschen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de