Belastungserprobung

Die Belastungserprobung ist eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation. Der Begriff stammt aus dem Unfallversicherungsrecht und bezeichnet eine berufliche Rehabilitationsmaßnahme nach Arbeits- und Wegeunfällen. Sie dient vor allem der Feststellung der gesundheitlichen Belastbarkeit für eine spätere berufliche Bildungsmaßnahme oder Arbeitstätigkeit.

Zur Belastungserprobung gehören auch Analysen zu Einsatzmöglichkeiten und Einschränkungen bei den Tätigkeiten am Arbeitsplatz, zur psychischen Belastbarkeit und zu den intellektuellen Fähigkeiten des arbeitsunfähigen beziehungsweise behinderten Menschen.

Mit der Maßnahme wird zum Abschluss einer medizinischen Rehabilitation eine Beziehung hergestellt zwischen der Arbeitsbelastung (Arbeitsanforderungen) und der Fähigkeit des einzelnen Menschen, diese körperlich und geistig-seelisch zu bewältigen. In den meisten Fällen stellt sie eine Vorstufe zu einer beruflichen Rehabilitation dar und kann insbesondere auch Hinweise zur Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz liefern.

Sie kann dazu dienen, arbeitsunfähige Beschäftigte nach längerer schwerer Erkrankung im Rahmen eines ärztlich überwachten Stufenplans schrittweise an die volle Arbeitsleistung heranzuführen.

Leistungsverpflichtet sind die Unfallversicherungsträger (nach § 27 Abs. 1 Nr. 7 Sozialgesetzbuch VII) beziehungsweise Rentenversicherungsträger (nach § 15 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VI), nachrangig die Krankenkassen (nach § 42 Sozialgesetzbuch V).

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de