Behelfsgerüste

Behelfsgerüste (Abbildung) sind hoch gelegene Arbeitsplätze, die aus zwei Stehleitern und einer Gerüstbohle als Belagfläche bestehen. Sie dürfen nur für leichte Arbeiten geringen Umfangs, in geringer Höhe und mit wenig Materialbedarf, z. B. kleinere Maler-, Installations- und Ausbesserungsarbeiten, eingesetzt werden.

Die zulässige Höchstbelastung beträgt 1 kN. Der Gerüstbelag darf nicht höher als 2,00 m über der Aufstandsfläche der Leitern und nicht höher als auf der dritten Sprosse von oben aufliegen.

Die Bohlen müssen beispielsweise bei einer Belagbreite von 28 cm und 2,75 m Stützweite 50 mm, bei 2,50 m Stützweite 45 mm und bei 2,25 m Stützweite 40 mm stark sein. Außerdem ist zu beachten, dass der Belag mindestens 10 cm über die Auflagesprossen der nach außen gekehrten Leiterschenkel hinausragen muss.

Wegen der geringen Standsicherheit der Leitern und der damit verbundenen Umsturzgefahr wird empfohlen, statt der Behelfsgerüste andere Gerüstarten, z. B. Klein- oder Bockgerüste, zu verwenden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de